Lexipedia

Salzmann Werner · Ständerat · 2022-09-21

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-21

Wortprotokoll

Ich werde meine Ausführungen gleich zu beiden Teilen des Berichtes "Alimentierung Armee und Zivilschutz" machen, also zu den Geschäften 21.052 und 22.026.

Zur Ausgangslage: Der Bundesrat beauftragte am 28. Juni 2017 das VBS, in Zusammenarbeit mit dem WBF bis Ende 2020 die personelle Alimentierung von Armee und Zivilschutz zu analysieren und in einem Bericht darzulegen, wie mittel- und langfristig Dienstpflichtige und Freiwillige rekrutiert werden können, deren Anzahl und Kompetenzen den Bedürfnissen von Armee und Zivilschutz entsprechen. Der Bericht soll auch aufzeigen, wie sichergestellt werden kann, dass Militärdienstleistenden im zivilen und beruflichen Leben durch die Erfüllung ihrer Dienstpflicht Vorteile erwachsen.

Seither hat das Parlament mehrere Vorstösse angenommen, die im Zusammenhang mit der Alimentierung des Zivilschutzes, der Erhöhung des Frauenanteils in der Armee und der Prüfung einer Bürgerdienstpflicht stehen. Aufgrund dieser Vorstösse handelt es sich beim vorliegenden Dokument um einen Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung.

Teil 1 des Berichtes zeigt mögliche Massnahmen zur Verbesserung der Alimentierung der Zivilschutzbestände auf und behandelt einen Teil der parlamentarischen Vorstösse. Mögliche längerfristige Massnahmen, die eine Anpassung des Dienstpflichtsystems und damit auch der Bundesverfassung erfordern würden, sind Gegenstand von Teil 2 des Berichtes.

Die Armee hat einen Soll-Bestand von 100[NB]000 und einen Effektivbestand von 140[NB]000 Armeeangehörigen. Der Effektivbestand ist deshalb höher als der Soll-Bestand, weil nicht immer alle Armeeangehörigen in den Dienst einrücken. Beim Zivilschutz wurden die Bestände mit der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus den aktuellen und künftigen Gefährdungen und Risiken angepasst und auf die Bedürfnisse der Gemeinden, Regionen und Kantone ausgerichtet. Der Bundesrat legte gestützt auf den Bedarf der Kantone eine nationale Zielgrösse von 72[NB]000 Zivilschutzangehörigen fest.

Zum Inhalt des Berichtes: Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass der angestrebte Effektivbestand der Armee von 140[NB]000 noch einige Jahre gehalten werden kann. Das wird sich gegen Ende dieses Jahrzehntes aber ändern, weil 2028 und 2029 je zwei Jahrgänge entlassen werden. Dann erreichen nämlich wegen der Verkürzung der Einteilungsdauer von 12 auf 10 Jahre jeweils zwei Jahrgänge das Ende ihrer Dienstpflicht.

Die aktuellen Probleme bezüglich der WK-Bestände haben mit der Einführung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) zu tun. Dabei geht es erstens um die Flexibilisierung des RS-Startes. Es besteht die Möglichkeit, ihn fünf Jahre lang hinauszuschieben. Diese Zahlen sollten sich mit der Zeit wieder einpendeln. Zweitens haben viele Dienstpflichtige der Jahrgänge, die vor der WEA dienstpflichtig wurden, ihre Ausbildungsdienstpflicht bereits abgeschlossen. Sie können nur noch für Einsätze aufgeboten werden. Das ist auch ein strukturelles Problem, das mit der Übergangsphase nach der Einführung der WEA zu tun hat. Drittens ist das Ausbildungssystem mit sechs Wiederholungskursen verteilt auf neun Jahre so aufgebaut, dass die WK-Bestände schon aus arithmetischen Gründen nicht vollständig aufgefüllt sein können. Selbst bei einer Überdotation kann man beim Effektivbestand arithmetisch höchstens 80 Prozent erreichen.

Verlässliche Zahlen zur Entwicklung des Armeebestandes werden erst zum Zeitpunkt des Schlussberichtes zur WEA Mitte 2023 vorliegen. Für die Jahre ab 2030 zeichnen sich aber bereits jetzt Schwierigkeiten in der Alimentierung ab, falls die bisherigen Massnahmen zu wenig greifen und die Zahl der vorzeitigen Abgänge aus der Armee nicht gesenkt werden kann.

Im Gegensatz zur Armee ist der Zivilschutz als Folge tiefer Rekrutierungszahlen bereits jetzt nicht mehr genügend alimentiert. Eine der Ursachen dafür ist die Einführung der differenzierten Tauglichkeit für die Armee. Hinzu kommt, dass mit der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes von 2019, in Kraft getreten am 1. Januar 2021, die Einteilungsdauer für den Zivilschutz von 20 auf 14 Jahre reduziert wurde.

Beim Zivilschutz ist die Datenlage klarer und der Handlungsbedarf dringender, weil die Bestände schon Anfang 2021 sehr stark abgenommen haben. Deshalb schlägt der Bundesrat für den Zivilschutz schon heute weitergehende [PAGE 811] Massnahmen vor, zum Beispiel kurzfristig eine Annäherung des Zivildienstes an den Zivilschutz. Konkret sollen Zivildienstpflichtige in Kantonen, in denen der Zivilschutz dauerhaft unteralimentiert ist, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht im Zivilschutz absolvieren. Mittelfristig soll zum Beispiel eine Zuteilung in Abweichung vom Wohnsitzprinzip geprüft werden, um das Potenzial von Schutzdienstpflichtigen besser auszuschöpfen. Alle Massnahmen sollen in Zusammenarbeit mit der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr geprüft werden.

Aus heutiger Sicht ist ungewiss, ob die Bestände von Armee und Zivilschutz mit diesen kurz- und mittelfristigen Massnahmen auf Dauer gesichert werden können. Im Hinblick auf eine nachhaltige Sicherung der Bestände werden deshalb parallel zu den kurz- und mittelfristigen Arbeiten auch Überlegungen zu grundlegenden langfristigen Anpassungen des Dienstpflichtsystems angestellt.

Im Bericht werden vier Varianten für eine Weiterentwicklung des heutigen Dienstpflichtsystems vorgestellt, die alle eine Revision der geltenden Rechtsbestimmungen auf Stufe Bundesverfassung erfordern würden. Zusätzlich zu den vier Varianten enthält der Bericht im Sinn einer punktuellen Anpassung des heutigen Systems oder eines Status quo plus die Einführung einer obligatorischen Teilnahme von Frauen an Orientierungstagen. Auch dies würde eine Revision der Bundesverfassung erfordern. Bei der Beurteilung der Varianten stellen für den Bundesrat die nachhaltige Alimentierung von Armee und Zivilschutz, der Bezug der Dienstleistung zur Aufgabe, die Sicherheit zu wahren, sowie der reale Bedarf nach den Leistungen im Vordergrund. Gestützt auf diese Beurteilung hat der Bundesrat das VBS beauftragt, die beiden Varianten "Sicherheitsdienstpflicht" und "Bedarfsorientierte Dienstpflicht" bis Ende 2024 vertieft zu prüfen. Ich verzichte auf die Erläuterung der einzelnen Modelle; Sie können diese ausführlich im Bericht nachlesen.

Zur Beurteilung der Sicherheitspolitischen Kommission: Im Rahmen der Behandlung dieses Berichtes hat Ihre Kommission ausführlich über die langfristige Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems und über den Personalmangel bei der Armee und beim Zivilschutz diskutiert. Kurzfristigen Handlungsbedarf sieht die SiK auch bei den WK-Beständen der Armee. Die Kommission hat im Rahmen ihrer Behandlung des Berichtes interessierte Kreise angehört. Sie wurde von verschiedenen aktiven Truppenkommandanten über den Personalmangel informiert und hat die Stellungnahmen von Vertretern des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, der Landeskonferenz der militärischen Dachverbände, der Schweizerischen Offiziersgesellschaft sowie der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr zur Kenntnis genommen.

Für die Kommission ist es zentral, dass in Zukunft eine ausreichende Anzahl von geeigneten Dienstleistenden rekrutiert werden kann, damit Armee und Zivilschutz weiterhin ihre Sicherheitsaufgaben erfüllen können. Eine Mehrheit der Kommission bevorzugt zurzeit das Modell "Sicherheitsdienstpflicht", möchte jedoch, dass der Bundesrat auch das Modell "Bedarfsorientierte Dienstpflicht" weiter prüft, damit die Machbarkeit sowie andere Kriterien wie die Gleichbehandlung analysiert werden können.

Das erste Modell sieht eine Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz vor. In den Augen der Sicherheitspolitischen Kommission kann der künftige Personalbedarf von Armee und Zivilschutz so am besten gedeckt werden, und dies auch in verträglicher Weise für die Wirtschaft.

Bis die Ergebnisse der Arbeiten des Bundesrates vorliegen, braucht es nach Ansicht der SiK Sofortmassnahmen, um dem Mangel an Soldaten und Spezialisten in den Wiederholungskursen zu begegnen. Auf diese Weise soll die Ausbildungsqualität sichergestellt und unter anderem verhindert werden, dass immer mehr Personen ohne Gewissenskonflikt vom Militär in den Zivildienst wechseln.

Die Kommission sieht auch Schwächen beim Dienstverschiebungssystem. Sie hat das VBS und das WBF deshalb aufgefordert, sie an ihren nächsten Sitzungen laufend über die kurzfristigen Massnahmen beziehungsweise Erfolge zu informieren.

Im Weiteren spricht sich die SiK-S dafür aus, für Frauen die Teilnahme am Informationstag der Armee rasch obligatorisch zu machen. Dies könnte dazu beitragen, mehr Frauen für einen freiwilligen Militärdienst zu motivieren und so die Geschlechtergerechtigkeit zu erhöhen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen, von beiden Teilen des Berichtes Kenntnis zu nehmen, im Wissen, dass diese vor dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine erstellt wurden.