Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2022-09-21

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Ich spreche hier für die grünliberale Fraktion zu Block 2 der Vorlage. Wir werden in Block 2 mit Ausnahme von Artikel 70a Absatz 2 Buchstabe d des Landwirtschaftsgesetzes überall der Mehrheit folgen.

In Artikel 18b werden wir entsprechend der Mehrheit folgen. Hier geht es um die Vernetzung, die von den Minderheiten I und II nicht gewollt wird; die Minderheit II will sie sogar ganz streichen. Es geht hier aber um etwas Wesentliches in der Vorlage: Biotope und Refugien, wo sich Lebewesen, die wir für unsere Biodiversität brauchen, zurückziehen und überhaupt entwickeln können, müssen auch miteinander vernetzt werden.

Von den Minderheiten wurde mehrfach gesagt, dass das immer zulasten des Landwirtschaftsgebietes und der Versorgungssicherheit gehe. Das stimmt in folgender Hinsicht nicht: Die Vernetzung erfolgt häufig auch im Siedlungsgebiet. Zwischen den regionalen und den kommunalen Biotopen müssen über die ökologische Infrastruktur Verbindungen geschaffen werden; das kann man machen, auch ohne dass man quasi grosse Flächen aus Landwirtschaftszonen zuweist, wo dann nichts mehr angebaut werden kann. Es geht um Streifen, um Flächen entlang von Bächen, an Siedlungsrändern, aber auch durch Siedlungen hindurch. Die Vernetzung für die Kleinstlebewesen herzustellen, ist von elementarer Bedeutung, damit wir diese Kleinstlebewesen erhalten, die dann nachher für die Landwirtschaft und für die ökologische Infrastruktur der Landwirtschaft auch notwendig sind.

Ich habe es beim Eintreten gesagt: Wir brauchen beispielsweise Bestäuber, aber auch die Kleinstlebewesen im Boden, für die ökologische Substanz und Funktionsweise unserer Böden. Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.

Die Minderheit I (Rüegger) berücksichtigt bei Artikel 18b insbesondere auch die Bekämpfung von invasiven Neophyten. Das ist löblich, und das unterstützen wir auch. Das ist nur leider hier nicht am richtigen Ort, weil es bereits im Umweltschutzgesetz geregelt ist. Bei der Freisetzungsverordnung haben wir ebenfalls entsprechende Massnahmen ergriffen. Der Bundesrat hat uns versprochen, dass er in diesem Bereich noch weiter gehen will. Wir erwarten daher die Botschaft für eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes im Bereich der Neophytenbekämpfung.

Bei Artikel 24i möchte die Minderheit Rösti, dass der Bund und die Kantone beim Vollzug keine privaten Organisationen beiziehen können. Im Entwurf des Bundesrates geht es darum, dass Forschungsinstitute, aber auch Organisationen bei der Überwachung mithelfen können, indem sie im Feld sind, indem sie zählen, indem sie Bestände aufnehmen, indem sie untersuchen, wie sich gewisse Gebiete entwickeln, und indem sie ihre Erkenntnisse entsprechend rapportieren können. Das ist eine sehr gute Sache: Einerseits dient es der Forschung, andererseits ist es beispielsweise für Freiwillige eine Möglichkeit, sich einzubringen, um dort mitzuarbeiten. Das ist wesentlich günstiger, als wenn ein "Staatsbeamter" diese Arbeit ausführt. Forschungsinstitute und Organisationen erhalten gemäss dem Entwurf des Bundesrates keine Möglichkeit, irgendwelche Bussen oder Ähnliches auszusprechen, sondern es geht nur um die Überprüfung und den Nachvollzug. Ich bitte Sie deshalb, auch hier bei der Mehrheit zu bleiben.

Wie gesagt, bei Artikel 70a Absatz 2 Buchstabe d des Landwirtschaftsgesetzes folgen wir der Minderheit Schneider Schüttel und dem Bundesrat. Hier geht es darum, dass die Biotope von regionaler Bedeutung auch in den ökologischen Leistungsnachweis aufgenommen werden. Das ist stufengerecht, der Entwurf des Bundesrates ist stimmig und stimmt jetzt eigentlich auch mit dem Entscheid überein, den wir im ersten Block getroffen haben. Ich bitte Sie, dem so zu folgen.