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Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-21
Wortprotokoll
Getreu dem Motto "Never waste a good crisis" werden heute von links bis rechts Forderungen gestellt. Ein Jahr vor den Wahlen macht es sich gut, seiner Basis aufzuzeigen, dass man ihre Sorgen ernst nimmt, und ein "Zeichen" zu setzen. Zeichen setzen ist ja heute sehr in Mode, um echte Lösungen bemüht sich schon beinahe niemand mehr.
So legitim das ist, so falsch ist es im konkreten Fall - das stellt man fest, wenn man die Fakten ansieht. Wenn man dem Lamento der bisherigen Redner zuhört, könnte man meinen, wir seien mit einer Inflation historischen Ausmasses konfrontiert, was nicht der Fall ist. Es ist so: Die Teuerung steigt auch in der Schweiz, allerdings im Vergleich zum europäischen Umfeld in bescheidenem Umfang. Für das laufende Jahr gehen die Ökonomen von einer Teuerung von rund 3 Prozent aus. Getrieben ist die Teuerung von den aktuell rekordhohen Energiepreisen.
Solche Preissignale sind Zeichen eines funktionierenden Marktes, dessen gilt es sich bewusst zu sein. Es entsteht dadurch auch ein Anreiz für Effizienz und Innovation und ein Bewusstsein, dass mit Energie schonend umgegangen werden muss. In Klammern: Der Gasverbrauch ist in den letzten Monaten um 20 Prozent gesunken, wie man heute lesen konnte.
Um es vorwegzunehmen: Die FDP-Liberale Fraktion erteilt sämtlichen Anliegen für Abfederungsmassnahmen irgendwelcher Art, wie sie hier präsentiert wurden, eine klare Absage. Zwar können Unterstützungsmassnahmen den Kaufkraftverlust kurzfristig etwas abschwächen und Private wie Unternehmen unterstützen, aber schon mittelfristig würde die Inflation weiter angeheizt werden. Man stünde wieder am gleichen Punkt und müsste erneut Abfederungsmassnahmen beschliessen, was wiederum die Inflation anheizen würde - eine eigentliche Spirale. Das ist nicht sinnvoll.
Noch weniger sinnvoll aber sind Massnahmen mit der[NB]Giesskanne. Wie immer würden damit viele begünstigt, die es nicht nötig hätten, dafür bezahlen müssten aber alle. Richtig ist, wenn schon, eine zielgerichtete Unterstützung für jene Menschen in diesem Land, die echt betroffen sind, also eine Unterstützung über die Anpassung der Berechnung der Ergänzungsleistungen oder des Grundbedarfs in der Sozialhilfe.
Lassen Sie mich nun insbesondere noch die Thematik der AHV-Renten ansprechen: Der Bundesrat passt die Renten in der Regel alle zwei Jahre an. Das ist gesetzlich so definiert. Die nächste Anpassung erfolgt per 1. Januar 2023. Inhaltlich sieht das Gesetz eine Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung - das ist der Mischindex - vor. Konkret: Je nach den Entwicklungen des Lohnindexes und des Landesindexes der Konsumentenpreise werden diese nicht eins zu eins, sondern anteilig für die Bestimmung der Rentenanpassung verwendet. Mit dem Mischindex sollen nämlich gleichzeitig zwei Ziele erreicht werden: Erstens sollen laufende Renten an die Preisentwicklung angepasst werden, zweitens sollen neue Renten mit der generellen Lohnentwicklung mithalten können. Greift man nun ausserordentlich in diesen Prozess ein, indem man die Renten nur an die Teuerung anpasst, widerspricht das der Systemlogik.
Der Mischindex hat zudem zur Folge, dass die Renten auch über die Teuerung hinaus ansteigen können, wenn es zu einem realen Lohnwachstum kommt. Dies war in der Schweiz seit 2008 konstant der Fall. Konkret hätte eine reine Anpassung an die Teuerung in den letzten zwanzig Jahren zu Renten geführt, die im Vergleich zu den heutigen um 6,3 Prozent tiefer wären. 6,3 Prozent heisst: Solange die Teuerung nicht über 6,3 Prozent hinausgeht, ist selbst bei einem Nullwachstum des Lohnindexes die Preisentwicklung bereits berücksichtigt.
Zum Fazit: Die Renten werden per 1. Januar 2023 ohnehin angepasst; ein dringliches Eingreifen des Gesetzgebers ist [PAGE 1581] nicht nötig. Der Mischindex hat sich bewährt, und wir tun gut daran, an ihm festzuhalten.