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AB 306822

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-21

Wortprotokoll

Bei dieser Motion geht es um die Frage, wer die Verrechnungssteuer zurückfordern kann. Das haben wir ausführlich diskutiert. Heute ist es die empfangende Konzerngesellschaft. Es gilt die sogenannte Direktbegünstigungstheorie. Die Motion will jetzt die gemeinsame Muttergesellschaft dafür einbeziehen und damit die sogenannte Dreieckstheorie anwenden. Schon aus diesen Begriffen ersehen Sie, dass es sich offensichtlich um eine komplizierte Sache handeln kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Im nationalen Verhältnis sind die materiellen Folgen des Wechsels unbedeutend. Das könnte man verkraften. Hingegen ist relativ unklar, wie sich das im internationalen Bereich auf die Einnahmen des Staates auswirken wird, einerseits bei der Verrechnungssteuer und andererseits bei der Gewinnsteuer. Daraus ergibt sich schon ein erhöhter Abklärungsbedarf. Das braucht entsprechende Überlegungen und im internationalen Bereich auch Untersuchungen. Der Bundesrat beantragt daher die Motion zur Ablehnung. Das Problem besteht aber tatsächlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Wir möchten versuchen, dieses zu lösen. Das von Ihnen erarbeitete Postulat gibt uns die Möglichkeit, einen Bericht auszuarbeiten, der dann auch Ihnen eine bessere Beurteilung der Umsetzung bzw. der Folgen der Umsetzung ermöglicht.

Zusammengefasst gesagt - es wurde ja von den Kommissionssprechern ausführlich dargestellt -, ist der Bundesrat also gegen die Motion, aber für die Annahme des Postulates, damit wir für Sie die entsprechenden Grundlagen erarbeiten können und damit wir alle wissen, was es für Konsequenzen hätte. Der direkte Schritt in die Umsetzung hat aus unserer Sicht zu viele Unwägbarkeiten. Wir wissen ja, dass Steuervorlagen in der Bevölkerung bei Abstimmungen keinen einfachen Stand haben. Da wäre dieser Schritt zur Klärung wahrscheinlich vernünftig.

Der Bundesrat ist also gegen die Motion und für das Postulat.

[VS]