Mettler Melanie · Nationalrat · 2022-09-21
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-09-21
Wortprotokoll
Die Fraktionen der Bundesratsparteien SVP, Mitte und SP haben beschlossen, in Vorsorge bezüglich der Entwicklungen bei der Teuerung, in Erwartung der Erhöhung der Krankenkassenprämien und im Hinblick auf die zu erwartenden anhaltend hohen Energie- und Heizkosten ein Vorstosspaket zusammenzustellen[NB]und[NB]eine[NB]ausserordentliche[NB]Session zur Kaufkraft einzuberufen.
Die Grünliberalen setzen sich seit ihrer Gründung dafür ein, dass wir in der Schweiz lernen, nachhaltig zu produzieren, zu wirtschaften und zu konsumieren. Das heisst, dass nicht eingepreiste Ressourcen und Risiken berücksichtigt werden und entsprechende Anreize in den gesetzlichen Rahmenbedingungen gesetzt werden, dies zur Erhöhung der Resilienz in Krisenfällen und zum Schutz der Handlungsfähigkeit.
Dieser Rat hat es wiederholt nicht nur unterlassen, die Nachhaltigkeit in Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, sondern subventioniert weiterhin mit steuerlichen Anreizen, die nicht nachhaltig sind, weil sie nicht preisgerecht sind, den Mobilitätskonsum, Energiekonsum, Flächenkonsum und Wasserkonsum. Leider ist es in der Schweiz bisher nicht gelungen, für das Bewusstsein der Gleichwertigkeit von Ökologie, Wirtschaft und sozialen Grundlagen politische Mehrheiten zu finden.
Es ist im Grundsatz nicht problematisch, wenn die Kosten steigen. Es ist im Grundsatz auch nicht problematisch, wenn in einer globalen Inflationssituation der Konsum gedämpft wird, im Gegenteil, es wirkt eben genau stabilisierend. Aber die Frage ist, wer den Preis dafür bezahlt und wer davon im Alltagsleben unberührt bleibt.
Die grünliberale Fraktion hat sich bei der Beurteilung der einzelnen Vorstösse von folgenden Prinzipien leiten lassen: Wir streben eine Gesellschaft an, in der Chancengleichheit herrscht, Selbstverantwortung gewürdigt und den Schwächsten verlässlicher Schutz gewährleistet wird. Wir stehen dafür ein, dass die schwächsten Haushalte zur Wahrung sozialer Sicherheit entlastet werden, sobald der Bedarf etabliert ist und nicht vorsorglich. Folglich sollen Instrumente bedarfsgerecht und zielgerichtet wirken, und es soll nicht das[NB]Giesskannenprinzip angewendet werden. Es sollen auch keine neuen Systeme eingerichtet werden, sondern etablierte genutzt werden, wenn denn der Bedarf etabliert ist.
Es liegt auf der Hand, dass deshalb die meisten Vorstösse der Fraktionen SVP, Mitte und SP diesen Kriterien nicht entsprechen. Es bleiben also noch die Motion der SP-Fraktion und die Motion Ryser, die explizit auf die Armutsvermeidung zielen.
Es stellen sich folgende zwei Fragen: 1. Können wir heute verlässlich sagen, dass eine so grosse Anzahl Haushalte in die Sozialhilfe zu rutschen droht, dass wir heute aktiv werden müssen? 2. Trauen wir den bestehenden Sicherheitsnetzen und Massnahmen, die Bundesrat, Kantonen und Gemeinden zur Verfügung stehen? Können wir davon ausgehen, dass sie zielführend eingesetzt werden? Diese Massnahmen betreffen nicht nur den Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten, sondern auch die Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe und die bereits bestehenden Kanäle der Verbilligung der Krankenkassenprämien.
Für ausserordentliche und dringliche Massnahmen zur Armutsbekämpfung seitens des Parlamentes muss nicht nur der Handlungsbedarf gegeben sein, sondern es muss auch erwiesen sein, dass die verfügbaren Instrumente und Massnahmen zur Bewältigung der kurzfristigen Belastung nicht geeignet sind.
Die Mehrheit der grünliberalen Fraktion ist zum Schluss gekommen, dass der dringende Handlungsbedarf zum heutigen Zeitpunkt nicht klar erwiesen ist. Zudem teilen wir nicht das Misstrauen von SVP, Mitte und SP in Bezug auf die Handlungsfähigkeit des Bundesrates, der Kantone und der Gemeinden in dieser Frage.
Die Mehrheit der grünliberalen Fraktion wird deshalb alle Vorstösse ablehnen.