Goll Christine · Nationalrat · 2003-03-04
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-04
Wortprotokoll
Wir behandeln hier in Artikel 130 grundsätzlich zwei verschiedene Differenzen. Zunächst möchte ich mich zur Frage des Auseinanderdividierens von AHV und IV äussern, wie dies der Ständerat beschlossen hat.
Ihre Kommission, die Mehrheit der SGK des Nationalrates, möchte diese beiden Bereiche, sowohl die Zusatzfinanzierung für die AHV als auch jene für die IV, wieder in einem einzigen Finanzierungsbeschluss zusammenführen, wie das ursprünglich auch vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Der Ständerat hat mit fadenscheiniger Begründung entschieden, eine Mehrwertsteuererhöhung vorläufig nur für die Invalidenversicherung vorzusehen. Die Sanierung der tief verschuldeten Invalidenversicherung ist politisch unbestritten. Nur muss auch festgehalten werden, dass eine vollständige Entschuldung der IV alleine durch den Kapitaltransfer [PAGE 61] von der EO zur IV nicht möglich ist. Diesen Kapitaltransfer von insgesamt 1,5 Milliarden Franken von der EO zur IV haben wir bereits beschlossen, und er wurde bereits im Februar in der Praxis umgesetzt. Aber noch einmal: Auch mit diesem Beschluss kann die IV nicht vollständig entschuldet und auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt werden.
Der Entscheid des Ständerates in der letzten Wintersession ist als taktisches Manöver zu werten. Es ist ein taktisches Manöver zu entscheiden, vorläufig nur eine Mehrwertsteuererhöhung für die IV anzustreben und die AHV gänzlich auszublenden bzw. den politischen Entscheid über die Zusatzfinanzierung via Mehrwertsteuer auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben.
Im Klartext heisst das: Damit wird ein einziges Ziel verfolgt, nämlich die Finanzhysterie, die Panikmache um die Zukunft des wichtigsten Sozialwerkes, der AHV, weiterhin zu schüren. Die Folgen sind absehbar, denn es geht ja auch noch um die materielle Beratung der 11. AHV-Revision. Mit diesem Entscheid des Auseinanderdividierens, wie ihn der Ständerat getroffen hat, müsste die 11. AHV-Revision als grösster Sozialabbau in der Geschichte der AHV dem Volk verkauft werden.
Das würde konkret bedeuten, dass vor allem Frauen, die Witwen werden, Opfer bringen müssten. Hier steht ein riesiger Leistungsabbau für einen Bevölkerungsteil zur Diskussion, und zwar für einen Bevölkerungsteil mit einem Durchschnittsalter von 55 Jahren. Mit dem Auseinanderdividieren wird natürlich auch das Ziel verfolgt, dass dann gesagt werden müsste: Es ist leider kein Geld für eine sozial ausgestaltete Flexibilisierung vorhanden. Das würde dazu führen, dass ein vorzeitiger Altersrücktritt weiterhin das Privileg für Reiche bleiben würde. Der Ständerat spielt hier ein gefährliches Spiel mit dem Feuer und gefährdet vor allem den sozialen Frieden in diesem Land.
Ihre Kommission will grossmehrheitlich am ursprünglichen Entscheid festhalten. Ich möchte hier betonen, dass es keineswegs darum geht, jetzt mit diesem Entscheid, wie ihn die Nationalratskommission getroffen hat, einfach einen Blankocheck auszustellen. Wenn Sie die Formulierung in unserem ursprünglichen Antrag lesen, dann sehen Sie auch, dass hier eine Mehrwertsteuererhöhung nur ins Auge gefasst werden soll, wenn dies für die AHV tatsächlich notwendig ist.
Zum zweiten Teil, zu Absatz 4bis in diesem Beschluss: Es wird hier über die Höhe der Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer für die Invalidenversicherung gefeilscht, und zwar ist es ein unwürdiges Feilschen um Zehntelsprozentpunkte. Die Erhöhung um maximal 1 Mehrwertsteuerprozent war bisher nicht umstritten. Jetzt stehen plötzlich andere Vorschläge zur Diskussion: 0,7, 0,8 oder - wie es gar in der Kommission der Fall war - auch ein Vorschlag von 0,5 Prozent. All diese Vorschläge haben kein anderes Ziel, als die Invalidenversicherung weiterhin zu destabilisieren.
Das möchte ich auch an die Adresse der SVP-Fraktion sagen, vor allem zuhanden von Herrn Stahl, Herrn Baader und Herrn Kaufmann: Sie haben hier von Missbrauch bei der Invalidenversicherung gesprochen. Ich möchte Sie doch sehr höflich bitten, hier nicht die zynische Rhetorik des Arbeitgeberchefs Herrn Hasler fortzusetzen, der nämlich von IV-Bezügern und -Bezügerinnen als arbeitsscheuen Simulanten und Simulantinnen spricht, sondern ich möchte Sie bitten, die Realität zur Kenntnis zu nehmen und auch zu sehen, wo hier heute tatsächlich ein Missbrauchspotenzial besteht, nämlich dann, wenn gewisse Arbeitgeberkreise versuchen, das Arbeitslosenproblem über die Invalidenversicherung zu entsorgen.