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Müller Damian · Ständerat · 2022-09-21

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Nach der Öffnung der türkisch-griechischen Grenze für Flüchtlinge sind Zehntausende von Menschen auf dem Weg an die EU-Aussengrenze in Griechenland. In einer Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt werden das Bundesparlament und die Bundesbehörden ersucht, sicherzustellen, dass Menschen auf den griechischen Inseln in der Schweiz Schutz geboten wird. Ihnen soll hier ein ordentliches Asylverfahren gewährleistet werden. Das Bundesparlament soll den Bundesrat zudem beauftragen, die Kapazitäten der Bundesasylzentren sowie der kantonalen Asylzentren vollständig auszulasten. Ausserdem soll der Bundesrat andere Staaten in Europa auffordern, es ihm gleichzutun.

Wir alle kennen die Bilder aus Griechenland, und die Forderung, Menschen auf der Flucht Schutz zu bieten, ist durchaus berechtigt. Allerdings bleibt beim vorliegenden Antrag vieles unklar, etwa welche Personengruppen in welcher Anzahl und in welchem Zeitraum aufgenommen werden sollen. Zudem darf die Schweiz erwarten, dass die EU-Mitgliedstaaten und vor allem auch Griechenland die Einhaltung der europäischen Vorgaben im Umgang mit Geflüchteten sicherstellen. Natürlich kann es langwierige Asylverfahren geben, und in jedem System können Fehler passieren.

Gleichzeitig sind wir aber der Meinung, dass wir uns vielmehr für eine Verbesserung des Asylsystems in Griechenland einsetzen sollten. Das wird die Schweiz mit dem zweiten Schweizer Beitrag tun.

Im Zuge des Krieges in der Ukraine leistet die Schweiz mit der vorläufigen Aufnahme von rund 60[NB]000 Geflüchteten einen grossen Beitrag. Es besteht derzeit kein politischer Wille zur verstärkten Aufnahme Geflüchteter aus Griechenland. Von den Städten und Gemeinden kann nicht verlangt werden, dass sie ausserhalb des Verteilschlüssels zusätzliche Menschen aufnehmen. Wie Sie wissen, engagiert sich der Bund bereits unbürokratisch im Rahmen des Resettlement-Konzeptes, das alle zwei Jahre die Aufnahme von 1500 bis maximal 2000 Resettlement-Flüchtlingen ermöglicht.

Die Auslastung der Asylzentren scheint auf den ersten Blick ein berechtigtes Interesse zu sein. Bei näherer Betrachtung wird aber deutlich, wie wichtig es ist, die Flexibilität zu erhalten und die Reserveplätze den Kantonen bzw. Gemeinden zu überlassen. Dies hat sich insbesondere bei der Ukraine-Krise bewährt. Weitere Krisen in Europa können leider nicht ausgeschlossen werden, zum Beispiel auf dem Balkan oder jetzt zwischen Armenien und Aserbaidschan.

Für eine Mehrheit der Kommission trägt die vorliegende Initiative deshalb nicht konkret zur Verbesserung der Bewältigung all dieser Herausforderungen bei. Eine Mehrheit der Kommission hält es auch für unangebracht, dass der Bundesrat anderen Staaten Tipps erteilen und sie auffordern soll, ebenfalls zusätzliche Plätze für Flüchtlinge zu schaffen.

Für eine Minderheit der Kommission ist die Situation der Flüchtlinge unhaltbar. Sie ist der Meinung, dass der Bund mehr tun müsste, und möchte, dass ein Erlass zur zusätzlichen Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten ausgearbeitet wird.

Die klare Mehrheit der Kommission ist bei ihrer Beschlussfassung dem Nationalrat gefolgt: Die Kommission gibt der Initiative mit 8 zu 3 Stimmen keine Folge.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und der Standesinitiative keine Folge zu geben.