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Glarner Andreas · Nationalrat · 2022-09-21

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-21

Wortprotokoll

Was will unsere Motion? Sie will, dass der Status S nur an Personen mit ukrainischer Nationalität vergeben wird, ausser es handelt sich um durch die Ukraine anerkannte Asylbewerber.

Um nicht missverstanden zu werden: Selbstverständlich soll und wird die Schweiz im Rahmen ihrer Möglichkeiten echten Kriegsvertriebenen immer Unterschlupf gewähren. Gerade während des Ukraine-Konflikts hat sie dies schnell und dank der erstmaligen Verwendung des Status S auch sehr unbürokratisch getan, und die Schweizerinnen und Schweizer haben sogar ihre Häuser und Wohnungen als Privatunterkünfte zur Verfügung gestellt. Nun müssen wir aber leider feststellen, dass diese Grosszügigkeit teilweise missbraucht wird. Es kommen Leute aus Drittstaaten zu uns, die behaupten, in der Ukraine gelebt zu haben, die aber keinen ukrainischen Pass besitzen. Denn faktisch, und das müssen wir zur Kenntnis nehmen, haben wir nun mit der Ukraine eine Personenfreizügigkeit: Jeder darf kommen. Wenn diese Grosszügigkeit nun aber missbraucht wird, ist dies ein unhaltbarer Zustand und auch ein erneuter krasser Missbrauch unserer Gutmütigkeit.

Tatsächlich missbrauchen nun eben reine Wirtschaftsmigranten unsere Grosszügigkeit. Es sind schon weit über tausend Fälle festgestellt worden, in denen der Bundesrat respektive das SEM aus Blauäugigkeit oder Gutmütigkeit den Status[NB]S verliehen hat, obwohl die Personen nicht aus der Ukraine stammen. Diesem Missbrauch gilt es nun Einhalt zu gebieten. Es kann und darf nicht sein, dass reine Wirtschaftsmigranten den Status S missbrauchen. Ein Hinweis darauf sind auch die auf Monate praktisch ausgebuchten Flixbus-Fahrten von Zürich nach Kiew und zurück. Um sicherzustellen, dass der Status S seine eigentliche Funktion - nämlich eine vorübergehende Gewährung des Schutzes von Kriegsvertriebenen, welche in ihrem eigenen Land keinen Schutz finden können - so gut als möglich erfüllt, muss der Kreis der Begünstigten auf ukrainische Staatsangehörige und durch die Ukraine anerkannte Asylbewerber beschränkt werden. Allen anderen Personen können wir durchaus zumuten, in ihre Heimat oder in ihr Ursprungsland zurückzukehren, und selbstverständlich dürfen all diese Personen in der Schweiz ein ordentliches Asylgesuch stellen.

Ich habe es bereits erwähnt: Die Schweizer Bevölkerung hat aus freien Stücken äusserst grosszügig mitgeholfen, den unmittelbar und tatsächlich bedrohten Menschen zu helfen. Eine solche Hilfe kann sich aber schnell ins Gegenteil verkehren, in einem weiteren Fall sogar zu einer Abwehrhaltung führen. Wir haben immer davor gewarnt, dass wir mit der unbeschränkten, unkontrollierten Aufnahme reiner Wirtschaftsflüchtlinge den Bogen überspannen und auch bald keinen Platz mehr für die echten Asylbewerber, für die wirklich an Leib und Leben bedrohten Menschen haben.

Natürlich lehnt der Bundesrat diesen Vorstoss ab. Weder er noch die ihn beratenden Beamten sind sich ja der Sorgen und Nöte der Schweizer Bevölkerung bewusst. Tatsache ist [PAGE 1605] aber, dass wir uns hier massivste Mehrkosten für alle Steuerzahlenden und die arbeitende Bevölkerung ins Land holen. Im Falle von echten Bedürftigen zahlen wir dies sicher gerne, im Falle von reinen Wirtschaftsflüchtlingen hingegen nicht.

Wir bitten Sie also, uns hier zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass wirklich an Leib und Leben bedrohte Menschen in unserem Land Unterschlupf finden, reine Wirtschaftsmigranten und Asylbetrüger hingegen ab- und ausgewiesen werden.