Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-09-21
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-09-21
Wortprotokoll
Die Forderung der drei Motionen ist ähnlich: Die Anwendung des Schutzstatus S soll eingeschränkt werden.
Mit den ersten beiden Motionen, die vorgestellt worden sind, soll der Bundesrat beauftragt werden, die geografische Gültigkeit des Status S innerhalb der Ukraine regelmässig und dynamisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Personen, die aus der West-, Zentral- oder der Nordukraine stammen, sollen in der Schweiz nicht mehr in einem vereinfachten Verfahren vorübergehenden Schutz erhalten. Ihr Schutzbedarf soll stattdessen im regulären Asylverfahren abgeklärt werden. Der dritte Vorstoss, die Motion 22.3518, beauftragt den Bundesrat, den von der Allgemeinverfügung des Bundesrates zum Schutzstatus S betroffenen Personenkreis einzuschränken. Konkret soll der Schutzstatus S lediglich Personen mit ukrainischer Nationalität gewährt werden, ausser es handle sich um von der Ukraine anerkannte Flüchtlinge. Drittstaatsangehörige, welche über eine gültige Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung in der Ukraine verfügen, sollen vom Status S ausgeschlossen werden.
Erlauben Sie mir, zuerst auf die wichtigsten Gründe einzugehen, warum eine regional differenzierte Schutzgewährung und die Durchführung regulärer Asylverfahren für den Bundesrat nicht infrage kommen. Seit dem 6. Juli 2022 ist es zwar möglich, statistisch auszuwerten, aus welcher Verwaltungseinheit der Ukraine - das sind jene Oblaste, die Sie auch in der Motion erwähnt haben - schutzsuchende Personen stammen. Doch es gibt natürlich aufgrund des Krieges keine Verwaltungs- oder Gemeindestellen in der Ukraine, an die man sich wenden könnte. Auch die Ortsbezeichnungen sind nicht immer klar, gibt es doch russische Ortsbezeichnungen und auch ukrainische; das ist nicht ganz so einfach.
Es sprechen gewichtige Gründe gegen eine Unterscheidung des Grades der Schutzbedürftigkeit ukrainischer Personen nach ihrer Herkunftsregion. Ich möchte diese Gründe kurz erörtern.
1.[NB]Die Situation ist auf dem ganzen Gebiet der Ukraine sehr volatil. Es ist nicht möglich, Regionen zu bezeichnen, in denen die Lage als nachhaltig und dauerhaft stabil bezeichnet werden kann, sodass es gerechtfertigt wäre, Personen von dort von der Anwendung der Schutzgewährung auszuschliessen. Der Nachrichtendienst des Bundes berichtet regelmässig über Raketenbeschuss in der gesamten Ukraine. Selbstverständlich sind die Kämpfe im Süden und im Osten der Ukraine viel intensiver. Aber es gibt immer wieder gezielte Raketenangriffe auf zivile Ziele, und zwar verteilt auf das gesamte ukrainische Gebiet.
Eine Ukrainerin hat mir vor ein paar Tagen gesagt, dass die Kinder, die zur Schule gingen, ein "Bändeli" tragen würden, auf dem ihr Name, ihr Geburtsdatum, ihre Blutgruppe stehe, damit sie, wenn sie Opfer eines Angriffs würden, identifiziert werden könnten. Das ist die Realität. Es gibt in den Schulen keine Schutzräume für Kinder. Es gibt auch kaum Schutzräume für die zivile Bevölkerung. 7 Millionen Menschen wurden ja innerhalb der Ukraine vertrieben. Die internationale Gemeinschaft ist daran, Vorkehrungen für den Winter zu treffen; man nennt das neu "Winterisierung". Es geht darum, dass man versucht zu ermöglichen, dass die Menschen in der Ukraine bleiben und nicht in andere Länder gehen, auch nicht in die Schweiz, indem man ihnen Heizmaterial, Winterkleider, Hygieneartikel usw. zur Verfügung stellt.
In der Begründung der Motion steht, das Lagebild habe sich verändert. Ja, die Sicherheitslage hat sich verändert. Heute hat die Russische Föderation die Teilmobilmachung angeordnet. Es ist eine Eskalation auf dem ganzen Gebiet der Ukraine zu befürchten. Herr Rutz hat eine päpstliche Enzyklika zitiert. Da muss ich sagen: Das Zweite Vatikanische Konzil hat immer gesagt, man solle die Dinge aus der Zeit heraus deuten. Wenn man auch diese Dinge aus der Zeit heraus deutet, dann muss man sagen, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist.
2.[NB]Mit einer geografischen Anpassung des Schutzstatus S würde sich die Schweiz über das europaweit koordinierte Vorgehen hinwegsetzen, welches aufgrund des Ausmasses der Fluchtbewegung und der Reisefreiheit ukrainischer Personen im gesamten Schengen-Raum erforderlich ist. Es ist selbstverständlich keine Personenfreizügigkeit, sondern diese Personen sind Europäerinnen und Europäer, die im ganzen Schengen-Raum visumfrei reisen dürfen - das muss man halt zur Kenntnis nehmen, ob einem das behagt oder nicht.
3.[NB]Die Durchführung regulärer Asylverfahren, wie sie gefordert wird, führt natürlich zu einer Überlastung des Asylsystems. Zusätzlich zu den Asylgesuchen von neu ankommenden Personen aus der Ukraine wäre nämlich auch damit zu rechnen, dass ein Grossteil der Personen, deren Schutzstatus infolge der Einschränkung auf bestimmte Regionen widerrufen würde, auch ein Asylverfahren durchlaufen möchte; die Personen würden also ein Asylgesuch stellen.
4.[NB]Ich bitte Sie zu bedenken, dass ein Asylverfahren zum Ziel hat, nach einem eingehenden und individuellen Verfahren zu entscheiden, ob jemand als politischer Flüchtling dauerhaft in der Schweiz bleiben kann. Der Schutzstatus ist hingegen ein rückkehrorientierter Status und darauf ausgerichtet, dass eine grosse Anzahl von Kriegsflüchtlingen nach einem summarischen Verfahren rasch und unkompliziert einen geregelten Aufenthaltsstatus erhält - Herr Nationalrat Rutz hat darauf hingewiesen -, bis sich die Situation in der Heimat verbessert oder normalisiert. Ein Asylverfahren kann somit keine Alternative zu einem Verfahren um Gewährung vorübergehenden Schutzes sein. Das wäre nun wirklich ein bürokratischer Leerlauf!
Stellen Sie sich vor, Sie würden 65[NB]000 Asylverfahren durchführen, nur um festzustellen, dass keine individuellen Fluchtgründe bestehen. Das heisst, man müsste diese Personen abweisen und vorläufig aufnehmen, was aber sehr viel kosten und Kräfte binden würde, die wir wirklich nicht haben. Es wäre ein Leerlauf. Bundesrat Koller sprach damals in diesem Zusammenhang in der Debatte, als es um die Einführung des Schutzstatus S ging, von einem kafkaesken Leerlauf. Es geht wirklich darum, Personen schnell und unbürokratisch einen kollektiven Schutz vor Krieg und Gewalt zu gewähren, aber diesen auch wieder aufheben zu können.
Nun noch zur hier geäusserten Forderung, dass der Schutzstatus S nicht für alle Drittstaatsangehörigen gelten soll: Es ist so, dass die Drittstaatsangehörigen, die den Schutzstatus S erhalten, einen gültigen Aufenthaltstitel der Ukraine besitzen und nicht in Sicherheit und dauerhaft in ihr Heimatland zurückkehren können. Die Gewährung des [PAGE 1614] vorübergehenden Schutzes an Drittstaatsangehörige ist also an Voraussetzungen geknüpft. Selbstverständlich gibt es auch Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen und daher ausgeschlossen wurden bzw. den Schutzstatus S nicht erhalten haben. Etwa 96 Prozent, zeitweise sogar 97 Prozent der Personen, die um den Schutzstatus S nachsuchen, besitzen die ukrainische Staatsbürgerschaft. Das zeigt, dass nichtukrainische Staatsangehörige eine deutliche Minderheit darstellen.
Zusammengefasst: Ein Asylverfahren durchzuführen, wäre gegen Sinn und Geist des Gesetzgebers, der den Schutzstatus S damals geschaffen hat, um das Asylsystem zu entlasten und um einen vorübergehenden Schutz zu gewähren, der rückkehrorientiert ist. Eine Rückkehr ist nur möglich, wenn die Situation im Herkunftsland wieder stabil und sicher ist. Ich habe bei anderer Gelegenheit schon darauf hingewiesen, dass das Minimum hierfür ein Waffenstillstand sein müsste. Ein solcher Waffenstillstand würde Garantien vor allem der Russischen Föderation verlangen. Diese Garantien sind im Moment aber sicherlich nicht erhältlich. Unter Umständen bräuchte man auch internationale Schutztruppen, wie das beispielsweise im Kosovo der Fall war. Dort haben die Schutztruppen der UNO die Sicherheit der Bevölkerung garantiert. Das sind also die wesentlichen Argumente.
Nun noch zwei, drei weitere Gedanken: Es wurde hier auch ausgeführt - Frau Bircher hat das gesagt, glaube ich -, es gebe eine Ungleichbehandlung zwischen Personen mit Status S und Personen im normalen Asylverfahren. Ja, das gibt es! Diese Ungleichbehandlung ist eben gewollt. Ich habe erklärt, weshalb: Man ging hier, gestützt auf die Lehren aus den Jugoslawien-Kriegen, davon aus, dass es unter Umständen nötig ist, in schneller Zeit einer Gruppe von Menschen Schutz zu gewähren, anstatt ein individuelles Verfahren durchzuführen. Sie monieren jetzt so quasi indirekt, dass man das im normalen Asylverfahren tun sollte. Damit würden wir den Schutzstatus S aufheben, und das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein.
Der Status ist rückkehrorientiert. Wir bereiten die Szenarien zur Rückkehr bereits vor, auch wenn wir noch nicht genau wissen, wie sich das auswirken wird.
Ich hatte heute Morgen übrigens eine Sitzung mit dem Sonderstab Asyl. Dort sind alle vertreten, also Gemeinden, Städte, alle Partnerinnen und Partner, die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren. Das, was Sie in Ihren Motionen fordern, hat niemand gefordert, auch Herr Niederberger von den Gemeinden nicht, der anwesend war - im Gegenteil. Natürlich gibt es immer auch Differenzen, aber man ist mit der Linie des Bundesrates eigentlich einverstanden.
Ich bitte Sie, die Motionen abzulehnen.