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Arslan Sibel · Nationalrat · 2022-09-21

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-09-21

Wortprotokoll

Die Schweiz war in Sachen Arbeitnehmerinnenschutz in Europa selten Vorreiterin. Dies gilt im Arbeitsrecht im Allgemeinen, im Besonderen aber, was den Schutz von Schwangeren und vor allem von jungen Müttern betrifft. Die einzige nennenswerte Verbesserung in den letzten Jahren war die Einführung des Vaterschaftsurlaubs. Von einer Elternzeit hingegen, wie sie viele EU-Staaten und vor allem unsere Nachbarländer kennen, sind wir noch weit entfernt.

Im Hintertreffen sind wir auch bezüglich des Kündigungsschutzes bei jungen Müttern. Derzeit werden lediglich 16 Wochen eingeräumt, währenddessen beispielsweise in Deutschland ein solcher Schutz ganz anders aussieht. Der Kündigungsschutz besteht dort für die Dauer der Elternzeit, die bis zum dritten Geburtstag des Kindes bezogen werden kann. Einer Angestellten in Italien kann von Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes nicht gekündigt werden. In beiden Ländern sind Ausnahmen nur in extremen Fällen möglich.

Es erstaunt deshalb nicht, dass der seit Jahren für Familienfreundlichkeit bekannte Kanton Tessin eine Standesinitiative eingereicht hat. Sie verlangt eine ähnliche Lösung wie in Italien. Artikel 336c Absatz 1 Buchstabe c des Obligationenrechts ist gemäss der Initiative so anzupassen, dass das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmerinnen in den 12 Monaten nach ihrer Niederkunft nicht gekündigt werden darf. Der Schutz der Mütter soll zudem dadurch erweitert werden, dass diese in den 12 Monaten nach ihrer Niederkunft unbezahlten Urlaub im Umfang von bis zu 30 Prozent des vertraglich vereinbarten Beschäftigungsgrades beanspruchen können.

Wie wir hören werden, anerkennt die Kommissionsmehrheit die Problematik grundsätzlich. Sie sagt, sie sei sich der Hürden beim Wiedereinstieg junger Mütter in die Arbeitswelt bewusst. Deshalb hat sie erfreulicherweise die Kommissionsinitiative 22.455, "Erhöhter Kündigungsschutz für Jungmütter", verabschiedet. Diese geht allerdings viel weniger weit als die Standesinitiative, indem sie keinen Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrades vorsieht, sondern lediglich eine Ausweitung des Kündigungsschutzes von 16 auf 20 Wochen nach der Geburt.

Auch wenn wir die Kommissionsinitiative unterstützen - die Problemanerkennung alleine reicht nicht aus. Handeln ist angesagt. Nicht nachvollziehbar ist die Befürchtung der Kommissionsmehrheit, dass sich die von der Standesinitiative vorgesehene Regelung zuungunsten von werdenden Müttern auswirken könnte. Es wird behauptet, es bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen keine Arbeitsverhältnisse mit Frauen mehr eingehen würden, wenn sie davon ausgingen, dass diesen Frauen eine Mutterschaft bevorstehe - eine absurde Überlegung. Denn in extremis würden Frauen im gebärfähigen Alter nicht mehr beschäftigt. Das Gegenteil ist der Fall. Denn der von der Standesinitiative angestrebte Kündigungsschutz und das Recht auf die Reduktion des Beschäftigungsgrades würden effektive Verbesserungen für die Wiedereingliederung von jungen Müttern bringen. Diese Massnahmen würden auch zum Erhalt von weiblichen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt beitragen, die so dringlich benötigt werden.

Studien zeigen, dass die momentane Regelung für gewisse Frauen genügt, dass aber viele Frauen die momentane Regelung nicht ausreichend finden. Viele Frauen kündigen nach der Geburt ihre Stelle, nachdem ihnen dieser Schritt vom Arbeitgeber nahegelegt wurde oder sie ihr Pensum nicht reduzieren konnten. Handlungsbedarf ist also klar gegeben.

Beim Anpacken des Problems darf es nicht einzig um die Frage des Arbeitsrechts gehen. Ganz grundsätzlich muss die Wahlfreiheit der Frauen gewährleistet sein, wie sie nach der Geburt eines Kindes weiterhin berufstätig sein wollen. Von einem verlängerten Kündigungsschutz würden nicht nur die [PAGE 1625] Eltern profitieren, sondern auch die Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und die Gesellschaft, weil dadurch weniger weibliche Fachkräfte aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden würden.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Standesinitiative zuzustimmen.