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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-09-22

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22

Wortprotokoll

Wir haben vor Wochenfrist in der ersten Runde der Differenzbereinigung bereits einige Differenzen zum Nationalrat bereinigt. Der Nationalrat hat dies an seiner Sitzung von vorgestern Dienstag ebenfalls gemacht.

Die Kommission unseres Rates hat an der Sitzung von gestern Morgen die verbliebenen Differenzen beraten. Sie beantragt Ihnen, in drei Punkten dem Nationalrat zu folgen und damit die bestehenden Differenzen zu bereinigen. In zwei Punkten unterbreitet Ihnen die Kommission Anträge, die sowohl von unseren früheren Beschlüssen als auch von jenen des Nationalrates abweichen. Ich werde diese nachher etwas detaillierter begründen müssen, damit Sie nachvollziehen können, was die Überlegungen der Kommission sind.

Wenn Sie erlauben, Herr Präsident, würde ich gleich in die Differenzen einsteigen.

Zuerst zu Artikel 3 Absätze 1 und 2: Wir haben bei diesen beiden Absätzen eine Differenz, die genau genommen nicht gross ist; das haben wir bereits in der letzten Diskussion festgestellt. Der Bundesrat sieht mit seinem Entwurf zu Absatz 2 vor, dass die systemkritischen Unternehmen keinen Anspruch auf Darlehen geltend machen können, und konsequenterweise schlägt er in Absatz 1 eine Kann-Formulierung vor. Unser Rat hat sich bisher bei Absatz 1 für eine abweichende Formulierung entschieden und folgerichtig Absatz 2 gestrichen, mit der Begründung, dass ein Gesuchsteller mit der Gewährung eines Darlehens rechnen darf, wenn er alle im Gesetz formulierten Bedingungen erfüllt. Der [PAGE 842] Nationalrat hat seinerseits die Version des Bundesrates übernommen und hält auch im Differenzbereinigungsverfahren einstimmig daran fest.

In der ersten Differenzbereinigungsrunde fiel der Entscheid unserer Kommission, am früheren Beschluss festzuhalten, sehr knapp aus. Nun, in der zweiten Runde, beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, dem Nationalrat zu folgen.