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Rieder Beat · Ständerat · 2022-09-22

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22

Wortprotokoll

Sie haben zwei Wahlmöglichkeiten: Wir können um 12 Uhr mittags fertig sein oder um 12 Uhr nachts. Ich hoffe, dass Sie sich bei Ihren Voten das Ganze vor Augen halten. Es ist eine Vorlage, die unglaublich komplex ist und bei der wahrscheinlich kein Mitglied der Kommission sagen kann, es habe jetzt in allen Punkten eine perfekte Vorlage auf dem Tisch. Das möchte ich vorausschicken.

Der Bundesrat hat seine Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien am 18. Juni 2021 zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Das war, wenn man den Energiemarkt betrachtet, eine ganz andere Zeit. Verschiedentlich wurde der Kommission vorgeworfen, sie verzögere die Behandlung des Geschäfts und verkenne damit die Zeichen der Zeit. Heute können wir sagen: Gott sei Dank haben wir das Geschäft mit genügender Sorgfalt behandelt. Wäre es nämlich im Februar 2021 behandelt worden, wäre es nun zu grossen Teilen Altpapier. Die Beratungen durch die UREK-S wurden im November 2021 aufgenommen. An dieser Stelle danke ich zum einen unserer Kommissionspräsidentin - sie ist jetzt nicht da - und zum andern dem Bundesrat und der Verwaltung für die grosse Geduld und Flexibilität im Rahmen dieser äusserst komplexen Beratungen. Das sind allerdings die einzigen Blumen, die ich heute verteile.

Wenn Sie die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom 18. Juni 2021 auch nur teilweise durchgelesen haben und die heutige Vorlage beurteilen müssen, sehen Sie sehr schnell, dass sich die Vorlage in fast atemberaubendem Tempo den Veränderungen auf dem Energiemarkt in der Schweiz und in Westeuropa angepasst hat. Unsere Beratungen wurden laufend überholt und überrollt von den effektiven Marktereignissen. Zur besseren Einordnung gebe ich daher eine Übersicht über sämtliche Vorlagen, die wir behandelt haben, behandeln und noch behandeln werden.

Wir beraten heute eigentlich eine Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes, das ist der berühmte Mantelerlass. Es handelt sich um eine ordentliche Teilrevision dieser beiden Gesetze. Ordentlich verlief die Beratung nicht in allen Teilen. Es sei daran erinnert, dass wir bereits vor einem Jahr Teile dieses Erlasses behandelt haben, nämlich bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Girod 19.443, "Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie". Die entsprechende vorgezogene Teilrevision des Energiegesetzes und in deren Zuge auch des Wasserrechtsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes ist im Bundesblatt (BBl 2021 2321) unter dem Titel "Energiegesetz (EnG). [PAGE 844] Änderungen vom 1. Oktober 2020" publiziert worden. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Der Bundesrat muss diese Teilrevision noch in Kraft setzen. Wieso sage ich das? Sie sehen es auf Seite 1 der Fahne oben links mit der Spalte "Geltendes Recht": Wir werden hier in diesem Erlass viele Bestimmungen streichen, die bereits mit der parlamentarischen Initiative Girod behandelt wurden. Wir können dort sehr viel Zeit gewinnen.

Nun, rund um diese Revision sind aber noch folgende Vorlagen, die einen Zusammenhang mit unserer Thematik aufweisen, in Beratung und teilweise bereits in Kraft gesetzt: Über die parlamentarische Initiative 21.501, "Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050", hat unser Rat letzte Woche Beschluss gefasst und dabei die abgespaltene dringliche Vorlage, ebenfalls eine Teilrevision des Energiegesetzes, beschlossen - Stichwort: Solaroffensive. Das Geschäft 22.031, "Subsidiäre Finanzhilfe zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Bundesgesetz und Verpflichtungskredit", haben wir jetzt gerade in der Differenzbereinigung abgeschlossen.

Der Bundesrat hat zudem folgende Verordnungen beschlossen oder beabsichtigt, sie demnächst zu verabschieden: die Verordnung über die Errichtung einer Wasserkraftreserve; die Verordnung über die zeitlich befristete Erhöhung der Winterproduktion bei Wasserkraftwerken; den Entwurf einer Verordnung über die Kontingentierung des Gasbezuges; den Entwurf einer Verordnung über Verbote und Beschränkungen der Verwendung von Gas; die Verordnung über die Umschaltung erdgasbetriebener Zweistoffanlagen aufgrund einer schweren Mangellage bei der Erdgasversorgung. Weiter haben wir auch noch parlamentarische Projekte, etwa das Geschäft 22.025 mit der Biodiversitäts-Initiative und dem indirekten Gegenvorschlag. Ich erwähne das hier deshalb, weil der Bundesrat in Eckpunkt 5 des indirekten Gegenvorschlages festhält, dass die Ziele der Energiestrategie 2050 nicht durch den indirekten Gegenvorschlag tangiert werden dürfen.

Des Weiteren erwarten wir eine Beschleunigungsvorlage. Der Ausgang ist offen, wobei unsere Kommission dem Berichterstatter den Auftrag gegeben hat, hier zu signalisieren, dass wir beschleunigte Verfahren als absolut essenziell zur Lösung unserer Probleme erachten. Der Bundesrat hat auch noch auf anderer Stufe reagiert: Er hat, gestützt auf Artikel 102 der Bundesverfassung, thermische Kraftwerke angeschafft, und er hat eine Sparkampagne lanciert, die wahrscheinlich hier in diesem Rat mehrheitlich mitgetragen wird und auf die ich nicht weiter eingehe.

Mit diesen Zusammenhängen und dieser Übersicht zeige ich Ihnen nur auf, dass die Problematik in diesen Bereichen offensichtlich drängt und dass der Bundesrat an verschiedenen Ecken und Enden arbeitet. Der Bundesrat spricht in seiner Botschaft zum Mantelerlass wiederholt davon, dass die vom Stimmvolk im Mai 2017 gutgeheissene Energiestrategie weiterentwickelt werden müsse. Angesichts der Fülle der Änderungen, die uns der Bundesrat mit dem Mantelerlass vorlegt, und der Fülle der Bestrebungen, die Energiestrategie weiterzuentwickeln, ist das Wort "weiterentwickeln" als sehr diplomatischer Ausdruck zu verstehen. Wahrscheinlich ist es so, dass mit der Energiestrategie verabschiedete Gesetzesgrundlagen nicht ganz genau waren, um es milde auszudrücken. Oder umgekehrt, weniger diplomatisch gesagt: Die Energiestrategie 2050 wurde seinerzeit auf der Basis von zu optimistischen Annahmen erlassen. Mir ist bewusst, dass keine Gesetzgebung perfekt ist, schon gar nicht in derart dynamischen Zeiten, wie wir sie heute durchleben. Daher liegt es an uns, zu handeln, weniger zu kritisieren, mehr zu schaffen.

Dennoch ist es angebracht, bezüglich der Energiestrategie 2050 kurz innezuhalten. Ich möchte dies mit einem Kriterium tun, welches ich als junger Student von der amerikanischen Historikerin Barbara Tuchman in ihrem Buch "The March of Folly", auf Deutsch "Die Torheit der Regierenden" - besser übersetzt: "Der Marsch der Narren" -, mitbekommen habe. Tuchman untersucht das in der Geschichte immer wieder vorkommende Phänomen, dass Regierende eine Politik betreiben, die ihren Interessen diametral zuwiderläuft. Dabei untersuchte Tuchman die Geschichte Trojas, jene der Renaissance-Päpste, Englands Verlust von Amerika und Amerikas Vietnam-Krieg. Alle Niederlagen sind nicht auf einzelne Handlungen oder Entscheidungen zurückzuführen, sondern auf jahrzehntelange Vorgeschichten und Fehlentscheide. Das Endresultat war den Entscheidungsträgern immer bereits am Anfang bekannt. In jedem Fall gab es zahlreiche Möglichkeiten, vorher auszusteigen und die drohende Gefahr abzuwenden oder zumindest abzuschwächen.

Neben den vier sehr ausführlich beschriebenen Fällen zählt die Autorin eine Menge gleichartig gelagerter Fälle auf. Man versuchte eine Formel zu finden, wie man solches Verhalten, diese Narreteien, verhindern kann. Tuchman sagt dazu Folgendes: Die Politik muss zu ihrer Zeit und nicht erst im Nachhinein als kontraproduktiv erkannt werden. Es muss politisch praktikable Handlungsalternativen geben, und die Politik muss von einer Gruppe und nicht von einem Einzelnen gemacht werden.

Es steht jedem offen, selbst zu beurteilen, ob wir als Politiker, ob wir als Ständerat hier bei der Energiepolitik unseren Beitrag zur Vermeidung einer solchen Tendenz leisten können. Das enorme Tempo, mit dem in der Vergangenheit - getrieben durch ein Wahljahr - auf Grundlage von innert kürzester Zeit erstellten perspektivischen Berichten Weichenstellungen fundamentalster Art vorgenommen und Versprechen aller Art abgegeben worden sind, würde eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Kriterien aber durchaus rechtfertigen. Zwar kann nicht gerade von einer Niederlage gesprochen werden, mit einer Art Desaster haben wir es aber schon zu tun. Ich nenne Ihnen drei Beispiele:

1.[NB]Wir redeten jahrelang einer Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts das Wort, welche diese Qualifizierung nicht verdient, weil mit ungeheuren Regulierungen und Subventionierungen in diesen sogenannten Markt eingegriffen wurde und weiterhin eingegriffen wird. Die Frage, welchen Nutzen uns diese angebliche Liberalisierung in einem für das Funktionieren unserer Gesellschaft höchst sensiblen Infrastrukturbereich wirklich gebracht hat, ist jedenfalls berechtigt. Ihre Kommission hat entschieden: Es wird auf eine vollständige Strommarktöffnung verzichtet.

2.[NB]Wir haben die Stromversorgung unseres Landes auf eine Importstrategie abgestützt, von der bereits damals absehbar war, dass sie im Fall von Versorgungsschwierigkeiten zu grösseren Problemen führen wird. Die Kommission hat entschieden: Der Schwerpunkt dieser Vorlage liegt in der Förderung der Produktion im Winterhalbjahr - technologieneutral, abgesehen vom Verzicht auf die Nukleartechnologie.

3.[NB]In Zahlen fixiert: Im Jahr 2000 haben wir insgesamt 52 Terawattstunden Strom verbraucht, im Jahr 2021 waren es 58,1 Terawattstunden. Das sind 12 Prozent mehr. Im Schnitt der letzten zwanzig Jahre fehlten uns 4 Terawattstunden Strom. Zudem beläuft sich die prognostizierte Winterlücke bis 2035 - je nach Sicht der Weisen in diesem Lande - auf 2 Terawattstunden für den Bundesrat und die Kommission, auf 5 bis 10 Terawattstunden für die Elcom und die Verbände und auf bis zu 17 Terawattstunden für die Wissenschaft und den Gasverband.

Die Bevölkerungs- und die Wirtschaftsentwicklung waren steigend, doch die Effizienz und der wissenschaftliche Fortschritt vermochten diese Faktoren nicht auszugleichen. Extrapoliert auf die nächsten zwanzig Jahre und ohne Annahme von fantasievollen Produktionssteigerungen und eines Durchbruches in der Batterietechnik verdeutlichen diese Entwicklungen den Handlungsbedarf. Daher führt für die Kommission nebst Sparbemühungen kein Weg vorbei an einer massiven Steigerung der inländischen Produktion mit einem geeigneten Fördersystem; darum die Einführung der gleitenden Marktprämie.

Damit für alle, vielleicht auch für jene, die das Amtliche Bulletin lesen werden, klar ist, was genau 1 Terawattstunde bedeutet, erkläre ich das kurz - ich bin kein Stromer, ich musste mir das auch erklären lassen -: 2 Terawattstunden Strom entsprechen der ganzen Jahresproduktion der Grande Dixence, 4 Terawattstunden Fehlleistung in den letzten zwanzig Jahren bedeutet, dass uns in der Schweiz pro Jahr zweimal die [PAGE 845] Jahresproduktion der Grande Dixence fehlte. Das ist die Ausgangslage.

Ohne Anspruch auf Perfektion hoffe ich, dass es dem Bundesrat und dem Parlament gelingen wird, diesen Mantelerlass in die richtige Richtung voranzutreiben. Die Herausforderungen würde ich als "relativ gross" bezeichnen, andere würden sie "gigantisch" nennen.

Wie der Volksmund so sagt, werden Sie bei diesen Artikeln nicht überall den Fünfer und das Weggli finden können. Ich formuliere es jetzt einmal anders. Ich stehle etwas von Kollege Würth: Muss uns erst das Licht ausgehen, bevor uns hier im Rat ein Licht aufgeht? Das ist die Herausforderung, die wir zu meistern haben.

Es ist ein probates Mittel der Politik, anspruchsvolle Ziele auf einen möglichst fernen Zeitpunkt festzulegen, um bei der Abrechnung nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Jahr 2035 oder das Jahr 2050 wählen. Es gibt bereits heute Grössenordnungen, anhand deren sich zumindest veranschaulichen lässt, welche harten Massnahmen wirklich notwendig sein werden und dass man nicht einfach auf Hoffnungsläufe vertrauen kann. Es geht grundsätzlich um den kompletten Umbau unserer Energieversorgung, die auch bei Berücksichtigung von Effizienzmassnahmen, Sparmassnahmen und technologischen Fortschritten nur mit einem immensen Ausbau der schweizerischen Stromproduktion bewerkstelligt werden kann.

Ein grosser Beurteilungsspielraum ergibt sich auch in Bezug auf die Frage, wie die Stromversorgung sichergestellt werden sollte. Von der Grosswasserkraft über Atomenergie, Wind, Solar und Biomasse bis hin zur Wärme-Kraft-Koppelung hat jede Ressource ihre fanatischen Anhänger. Die Kommission hat versucht, diesen Anliegen Rechnung zu tragen. Nur bei einem Bereich haben wir sehr früh entschieden, ihn aus der Diskussion auszuschalten, nämlich bei der Nuklearenergie. Es ist momentan auf der Zeitachse nicht ersichtlich, wie dieser Bereich zur Bewältigung der Krise bis 2035 beitragen könnte. Er ist kein Problemlöser, sondern ein Problemschaffer.

Des Weiteren wurde die Grundsatzdiskussion über eine Strommarktliberalisierung geführt, ich habe es bereits erwähnt. Sie hören richtig: Wir haben am Anfang der Beratungen in unserer Kommission die Strommarktliberalisierung diskutiert. Heute stehen wir eher vor einer Diskussion darüber, wie wir die auf dem offenen Markt liberalisierten Unternehmen vor einer momentanen Preisexplosion schützen, wobei alle zurück in die Grundversorgung wollen. Sie sehen alleine anhand dieses Punkts, wie schnell sich die Geschichte in diesem Bereich geändert hat. Auch hier hat die Kommission relativ kurzen Prozess gemacht und gesagt, die Strommarktliberalisierung komme nicht. Daher fallen auch sehr viele Gesetzesartikel der Vorlage weg, welche der Bundesrat vorgesehen hatte.

Ein weiterer Grundsatzentscheid fiel in der Kommission eigentlich sehr knapp aus: Mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Stichentscheid der Präsidentin fiel ein massgebender Entscheid. Die Hälfte der Kommission hätte den Mantelerlass aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation auf den Energiemärkten alleine auf den Bereich der Stromversorgungssicherheit beschränken und den Rest, insbesondere den Bereich des Stromnetzes, in einen separaten Erlass ausgliedern wollen. Die Mehrheit entschied, Ihnen heute das gesamte Paket vorzulegen: Stromversorgung, aber auch Netz- und Messwesen. Ich erlaube mir nur den kurzen Hinweis, dass für den Zweitrat im Bereich des Stromnetzes sicher noch der eine oder andere Handlungsbedarf besteht und wir hier - ich glaube, das sagen zu dürfen - keine perfekte Vorlage gezimmert haben.

Sie haben es bereits gehört: Das Ganze, was wir hier machen, ist nicht ganz gratis zu kriegen. Die Energiewende, die beschlossen wurde, kombiniert mit Stromversorgungssicherheit, wird man über die Netzkosten bezahlen müssen. Darüber hinaus haben wir mit der Einführung der gleitenden Marktprämie für den Ausbau der Produktion ein Instrument geschaffen, welches grundsätzlich den Staat entlasten sollte.

Wie ich bereits erwähnt habe, haben wir eine 100-seitige Fahne vor uns. Es hat keinen Wert, hier bei der Eintretensdebatte noch länger zu werden. Die Kommission hat ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung Eintreten auf die Vorlage beschlossen.

Ich bitte Sie, dem Eintretensentscheid der Kommission zu folgen.