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Müller Damian · Ständerat · 2022-09-22

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Endlich beraten wir den Mantelerlass. Ich muss Ihnen sagen, dieser Gesetzentwurf hat in Sachen Beliebtheit einen ziemlichen Steigerungslauf hingelegt. Als er initiiert wurde, gab es viele Kommentatoren, die meinten, er sei gar nicht nötig, erst recht nicht, nachdem wir mit der parlamentarischen Initiative 19.443 einige Punkte vorgezogen hatten. Seit diesem Frühling hat sich das radikal geändert. Im Sommer konnte man lesen, die Vorlage müsse uns dann im kommenden Winter retten. Mir ist es deshalb wichtig, an dieser Stelle nochmals klar zu betonen, dass sie das gar nicht kann. Für den nächsten Winter muss der Bundesrat die nötigen Massnahmen ergreifen. Wir haben zudem mit dem dringlichen Bundesgesetz, das wir letzte Woche beraten haben, unseren Teil geleistet.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Ausbau der erneuerbaren Energien ab 2025 sichern. Das ist nicht das, was dieser Tage vielleicht gewünscht wird, aber es ist in meinen Augen viel. Der Entwurf ist vor allem mittel- bis längerfristig angelegt. Wir müssen deshalb aufpassen, dass wir uns in der Beratung dieser Vorlage nicht zu stark von den Bedürfnissen des nächsten und übernächsten Winters leiten lassen. Sonst laufen wir Gefahr, ein zu einseitiges Gesetz zu schaffen.

Nachdem wir übereingekommen sind, dass es jetzt nicht der richtige Zeitpunkt ist, über den zweiten Schritt der Marktöffnung zu befinden, hat die Vorlage in meinen Augen drei Schwerpunkte. Sie soll erstens klare Ziele setzen, bis wann wie viele erneuerbare Energien zugebaut werden sollen, sodass die Versorgungssicherheit das ganze Jahr über garantiert werden kann. Sie soll zweitens die Investitionsbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland ganz klar verbessern. Drittens soll sie die Anstrengungen im Bereich der Energieeffizienz erhöhen. Ich denke, diese Schwerpunkte sind uns gut gelungen.

Was mir Sorge bereitet, ist, dass der Entwurf stark auf finanzielle Anreize seitens des Staates setzt. Es ist zwar so, dass diese wettbewerblicher als bisher ausgestaltet sind und dass es sich vielfach um Risikogarantien handelt, damit die Privaten sicher investieren. Dennoch ist es in meinen Augen unerlässlich, weitere Marktelemente in den Strommarkt zu integrieren. Wir müssen dafür sorgen, dass sich die Stromproduktion für alle zum Geschäft machen lässt, nicht nur für die Energieversorger der Kantone und Gemeinden. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir wenigstens noch das Instrument der lokalen Energiegemeinschaften integrieren konnten, das einer Marktöffnung im Kleinen, auf der lokalen Ebene, gleichkommt. In meinen Augen müssen innert nützlicher Frist dann weitere Elemente folgen.

An diese Kritik anknüpfend, muss ich Ihnen auch sagen: Der Entwurf kommt mir an manchen Orten noch zu sehr wie ein Blankocheque daher. Gerade bei der Wasserkraft wird es künftig keine Risiken mehr geben. In Anbetracht der aktuellen grossen Fragezeichen bei der Stromversorgung mag dies angebracht erscheinen und über die nächsten zehn Jahre hoffentlich auch Wirkung zeigen. Aber es beinhaltet auch die Gefahr, die Mittel langfristig nicht genügend effizient einzusetzen. Das kann teuer werden. Zudem haben wir auch im Umweltrecht sehr viele Hindernisse aus dem Weg geräumt, und bereits wird uns vorgeworfen, wir würden damit gegen die Verfassung verstossen.

Ich kann sagen, für meine Begriffe ist das Signal mit diesem Entwurf klar: Wir müssen den Ausbau jetzt endlich schnell voranbringen, und dafür muss jeder und jede Zugeständnisse machen. Aber ich bin auch gerne bereit, noch am einen oder anderen Detail zu feilen, wenn es das Paket insgesamt stabiler und effizienter macht.

Ich bitte Sie, einzutreten und das Geschäft mit der nötigen Energie entsprechend voranzutreiben. [PAGE 846]