Widmer Céline · Nationalrat · 2022-09-22
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-22
Wortprotokoll
Wir sind in der Differenzbereinigung der parlamentarischen Initiative Graf-Litscher. Diese will im Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung verankern, dass der Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung in der Regel kostenlos sein soll. Ausnahmsweise sollen solche Gesuche kostenpflichtig sein, wenn sie einen besonders hohen Aufwand für die Verwaltung zur Folge haben. Der Nationalrat hat sich mehrmals klar dafür ausgesprochen, dass im Gesetz eine Maximalgebühr von 2000 Franken festgeschrieben werden soll, das letzte Mal mit 130 zu 53 Stimmen.
Wenn wir zum Öffentlichkeitsprinzip stehen, dann können und dürfen wir die Schwelle für die Akteneinsicht nicht mittels Gebühren wieder erhöhen und damit dieses Prinzip untergraben. Gebühren dürfen deshalb nicht als Zugangshindernis eingesetzt werden und dürfen keine Disziplinierungsmassnahme sein. Gerade deshalb war der SPK-N und der Ratsmehrheit diese Obergrenze so wichtig.
Der Ständerat hat sich leider wiederholt dagegen ausgesprochen. Wie eine Minderheit der SPK-N begründet er es damit, dass in der Vergangenheit sehr selten Gebühren erhoben wurden. Im Ständerat wurde zudem argumentiert, dass es Aufgabe der Exekutive sei, die Details in einer Verordnung [PAGE 1640] zu regeln, und dass das Parlament keinen Höchstbetrag festlegen soll.
Die SPK-N ist nun zum Schluss gekommen, dass wir diese Differenz bereinigen und uns dem Ständerat anschliessen. Dies erfolgt nicht - und[NB]es[NB]ist[NB]mir[NB]wichtig, das[NB]zu[NB]betonen -, weil wir inhaltlich einverstanden sind, sondern weil wir uns letztlich fügen müssen. Im Sinne einer effizienten Arbeit im Rat verzichten wir auf noch eine aussichtslose Differenzbereinigungsrunde.
Trotz dieses Wermutstropfens darf ich grundsätzlich etwas Positives festhalten: Mit der Annahme der parlamentarischen Initiative Graf-Litscher haben wir einen wichtigen Fortschritt erzielt. Die Verwaltung wird bürgerinnenfreundlicher und zugänglicher. Ein grundsätzlich kostenloser Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung ist für die Verbesserung der Transparenz der Bundesbehörden wichtig. Mit dem Öffentlichkeitsgesetz wurde 2004 ein Paradigmenwechsel hin zu einer offenen und transparenten Verwaltung vorgenommen. Die vorliegende Gesetzesänderung ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihre SPK Ihnen einstimmig, auf die Position des Ständerates einzulenken.