Pfister Gerhard · Nationalrat · 2022-09-22
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22
Wortprotokoll
Die gemeinsame Visumpolitik im Schengen-Raum ist ein wesentlicher Bestandteil des Schengen-Besitzstandes, um Tourismus und Geschäftsbeziehungen zu erleichtern und gleichzeitig Sicherheitsrisiken und das Risiko der irregulären Migration zu minimieren. Die Schweiz trägt diese Visumpolitik als Schengen-assoziierter Staat mit. Das Visa-Informationssystem ist seit 2011 in Betrieb. Es ist eine Datenbank zur Erleichterung der Visaerteilung für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Raum. Das System unterstützt zudem die Visabehörden, die Grenzkontrollbehörden und die Migrationsbehörden bei der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen, die ein Visum für den kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum benötigen. Es verbindet die Konsulate der Schengen-Staaten auf der ganzen Welt sowie alle Grenzübergangsstellen an den Aussengrenzen.
Die Grundsätze der Visumbearbeitung wurden seit Inkrafttreten des Visakodexes im Jahr 2010 und der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems im Jahr 2011 nicht mehr überarbeitet. Der Kontext der Visumpolitik hat sich jedoch aufgrund von migrations- und sicherheitspolitischen Herausforderungen, aber auch aufgrund von technologischen Fortschritten drastisch gewandelt. So besteht insbesondere bei den Visa für den längerfristigen Aufenthalt eine Informationslücke in den Systemen.
Mit den zwei vorliegenden EU-Verordnungen wird das Visa-Informationssystem also erneuert. Die meisten Änderungen sind technischer Art, dazu gehört unter anderem die Registrierung der Visa für den längerfristigen Aufenthalt und von Aufenthaltsbewilligungen. Man kann dort abfragen, wer welche Aufenthaltsbewilligung in den Mitgliedstaaten hat. Das ist wichtig, damit die Informationen vollständig sind, denn diese Dokumente erlauben den freien Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums. Mit dem Aufenthaltstitel des Mitgliedstaates können sich diese Leute im Schengen-Raum frei bewegen.
Im Rahmen der Interoperabilität gibt es auch Neuerungen. Das Visa-Informationssystem soll ebenfalls mit Etias, EES und Eurodac verbunden werden. Es ist ein System, das über das Internet funktioniert; man kann das von zuhause aus ausfüllen. Darin wird aber auch die Abnahme von Fingerabdrücken geregelt. Hier wird das Alter für die Abnahme von Fingerabdrücken von zwölf auf sechs Jahre gesenkt. Das dient der Verbesserung der Sicherheit von betroffenen Kindern, denn entführte Kinder können im Schengener Informationssystem oder in anderen Systemen ausgeschrieben [PAGE 1645] werden. Wenn diese Kinder kontrolliert werden, sei es beim Grenzübergang oder bei der Visumerteilung, kann man sie erfassen. Diese Weiterentwicklungen erfordern Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich sowie des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes.
Unabhängig von dieser Vorlage 1 wird in der Vorlage 2 eine weitere Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes beantragt. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) soll im Rahmen seiner Funktion als Strafverordnungsbehörde des Bundes den Zugriff auf den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten und auf Antrag im Einzelfall Zugang zum Einreise- und Ausreisesystem, zum Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem und zum Visa-Informationssystem erhalten. Dieser Zugriff dient der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten. Bezüglich der weiteren schweren Straftaten hat das BAZG Zuständigkeiten bei der Verfolgung von Leistungs- und Abgabebetrug, von Straftaten nach dem Heilmittelgesetz - also bei der rechtswidrigen Einführung von Heilmitteln - sowie von illegalem Handel mit bedrohten Tierarten, Pflanzen und Bäumen. Das BAZG benötigt diese zusätzlichen Daten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufträge.
Zu den finanziellen Auswirkungen: Für die Weiterentwicklung des Visa-Informationssystems fällt beim Bund neben den Projektkosten von insgesamt 18 Millionen Franken und den Eigenleistungen des SEM von rund 5,8 Millionen Franken auch ein zusätzlicher personeller Mehraufwand von acht Vollzeitstellen an. Der personelle Mehraufwand wird jedoch SEM-intern mit dem Verzicht auf andere Aufgaben kompensiert. Die neuen Zugriffsrechte des BAZG haben keine finanziellen oder personellen Auswirkungen.
Mit diesen Weiterentwicklungen werden die Kontrollen von Visumantragstellerinnen und -antragstellern verstärkt, wodurch auch die Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums verbessert wird. Gleichzeitig werden das Überschreiten der Aussengrenzen und die Reisefreiheit im Schengen-Raum erleichtert, wenn die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind.
Die Kommission beschloss ohne Gegenantrag, auf diese Vorlagen einzutreten.
Ich äussere mich noch kurz, wie vorhin von der Präsidentin angeregt, zum Minderheitsantrag Molina zu Artikel 109equater Absatz 4. Diesen Passus diskutierte die Kommission ausführlich. Die Minderheit Molina verlangt vom SEM, dass es sicherstellen muss, dass Personen, über die in bestimmten Fällen Informationen aus dem System an Drittstaaten weitergegeben werden, keine Verletzung von Menschenrechten erleiden.
Die Mehrheit der Kommission verlangte zuhanden der heutigen Debatte eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung, um diese Thematik vertiefter abzuklären. Aus diesem Factsheet geht hervor, dass die neue Verordnung vorsieht, dass die Behörden Daten zur Identität und zu Reisedokumenten aus dem Visa-Informationssystem nur unter sehr engen, klar gefassten Bedingungen an einen Drittstaat weitergeben können. Für die Schweiz findet das Schengen-Datenschutzgesetz Anwendung, und der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte ist die Aufsichtsbehörde im Sinne dieser Richtlinie. Die Vorgaben der EU, die man jetzt hier übernimmt, sehen eben keine Kontrolle durch die nationalen Migrationsbehörden vor. Eine zusätzliche Kontrolle der Datenweitergabe durch das SEM gemäss Minderheitsantrag Molina könnte zu einem Zeitverlust in diesen sehr dringenden Fällen führen. Die Einsatz- und Alarmzentrale Fedpol verfügt über die notwendigen Kompetenzen und Strukturen, um Anfragen umgehend zu bearbeiten.
Die Stellungnahme, aus der ich jetzt zitiert habe, lag der Kommission in der Beratung, wie erwähnt, nicht vor. Deshalb kann ich als Berichterstatter auch nicht abwägen, ob sich durch diesen Bericht am Entscheid zum Antrag Molina etwas ändert. In der Beratung der Kommission wurde der Antrag jedenfalls mit 17 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.
Ohne die Beratung in der ständerätlichen Staatspolitischen Kommission vorwegnehmen zu wollen: Es ist vorstellbar, dass sich die SPK-S nach Vorliegen der erwähnten Stellungnahme des SEM mit dieser Frage, die hier im Minderheitsantrag thematisiert wird, noch einmal auseinandersetzen und allenfalls Anpassungen vornehmen wird, wenn sie dies dann als nötig erachtet.
In der Gesamtabstimmung stimmte Ihre SPK der Vorlage mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.