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Suter Marc F. · Nationalrat · 2003-03-05

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Vorweg, und um Missverständnisse namentlich in der CVP-Fraktion zu vermeiden, eine erste Bemerkung: Ich stehe voll und ganz hinter dem Minderheitsantrag Lustenberger. Die Lenkungsabgabe ist völlig unbestritten. Ich mache hier kein Störmanöver, sondern möchte einen Zusatz zugunsten der Wasserkraftwerke und namentlich zugunsten der Bergkantone beifügen. In der Abstimmung wird darüber befunden werden können, ob man diesen Zusatz will oder nicht. Auf jeden Fall werde ich die Minderheit so oder so unterstützen. Ich denke, auch die anderen Ratsmitglieder, die hinter meinem Antrag stehen, sehen das genauso.

Zweite Bemerkung: Was die Förderung der erneuerbaren Energien anbelangt, gibt es keine Änderung. Es gibt gemäss meinem Antrag sogar eine Flexibilisierung, indem die Obergrenze einheitlich auf 5 Megawatt hinaufgesetzt wird.

Was will der Antrag, den ich Ihnen unterbreite - wohlverstanden als Zusatz, als Ergänzung? Ich denke, das könnte die Mehrheitsfähigkeit des Minderheitsantrages verbessern: Ich möchte, dass die Wasserkraft mit dem Ertrag der Lenkungsabgabe generell und allgemein gefördert wird. Es geht darum, die Zinskosten, also die Finanzierungskosten zu verbilligen. Die Kantone, allenfalls die Elektrizitätsgesellschaften, sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Investitionen zu den gleichen Kapitalbedingungen des Bundes finanzieren zu können. Sie wissen, dass der Sanierungsbedarf bei den Wasserkraftwerken sehr hoch ist. Ich möchte deshalb den Weg ebnen, um diese Sanierungen zu günstigeren Finanzierungsbedingungen erleichtern zu helfen: Der Bund kann [PAGE 89] heute zu einem Zinsniveau von 2 bis 2,5 Prozent finanzieren; es gibt aber verschiedene Wasserkraftwerke im Berggebiet, die heute noch zu 4,75 Prozent finanzieren müssen. Wenn die Finanzierungskosten, gestützt auf diesen Antrag, gesenkt werden können, müssen keine Subventionen mehr dafür bezahlt werden. Es geht hier also um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzierung, was je nach Finanzierungsbedarf doch eine Einsparung zwischen 40 und 60 Millionen Franken im Jahr ausmachen wird.

Was die Kleinwasserkraftwerke anbelangt, werden diese - das darf man nicht vergessen - gemäss Energiegesetz seit 1999 wirksam unterstützt, indem die Netzeinspeisung zu 16 Rappen gewährleistet ist. Wir haben ja die Lösung aus dem Energiebeschluss, der schon zehn Jahre in Kraft ist, ins definitive Recht überführt. Mein Antrag ist überhaupt nicht gegen die Kleinkraftwerke gerichtet - im Gegenteil: Auch sie werden in den Genuss der erleichterten Finanzierungsmöglichkeit kommen.

Ein letztes Wort zur Einhaltung der Umweltauflagen: Es wird im Antrag auch ganz klar unterstrichen, dass die Umweltverträglichkeit erfüllt werden muss. Das betrifft insbesondere die Einhaltung der Restwassermengen; es kann also keine Rede davon sein, dass in meinem Antrag irgendwelche Abstriche an dieser Vorgabe gemacht würden. Die Wasserkraft im Berggebiet muss also auch inskünftig - auch mit der erleichterten Finanzierung - ganz klar die Umweltbedingungen einhalten; insbesondere müssen natürlich die Restwassermengen befolgt werden.

Ich bitte Sie also, diesen Zusatz, der den Minderheitsantrag Lustenberger verstärkt, zu unterstützen.