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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2003-03-05

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Die Mehrheit unseres Rates hat in der ersten Lesung dieser Lenkungsabgabe von 0,3 Rappen zugunsten erneuerbarer Energien zugestimmt. Im Ständerat fand dieser Beschluss zwar keine Mehrheit, aber mit 17 zu 23 Stimmen immerhin eine respektable Minorität. Die Minderheit Ihrer Kommission hält an der Förderabgabe von 0,3 Rappen grundsätzlich fest. Diese Minderheit ist auch nur deshalb zur Minderheit geworden, weil die Kommission zum Zeitpunkt dieser Abstimmung anders zusammengesetzt war als sonst; da hat eben ein Ersatzmitglied den Ausschlag für die Minorität und nicht für die Majorität gegeben - dies zur Orientierung.

Allerdings haben wir im Vorfeld der Beratung in der Kommission den ursprünglichen Text des Förderartikels leicht modifiziert, und zwar vor allem aufgrund der in der Volksabstimmung abgelehnten EMG-Vorlage. Wir haben zusätzlich vor allem die Förderung der Wasserkraft noch stärker eingebaut und zudem eingesehen, dass es unerlässlich ist, energieintensive Betriebe, die im Zusammenhang mit dem Umweltschutz ihre Hausaufgaben gelöst haben, von der Förderabgabe zu entlasten.

Es gibt vier gute Gründe, dieser in ihrer Höhe akzeptablen Abgabe zuzustimmen:

1. Unser Rat hat hier zusammen mit dem Ständerat ein unter dem Strich sehr kernenergiefreundliches Gesetz ausgearbeitet, und der Rat wird diesem auch zustimmen.

2. Die Förderung von alternativen, umweltfreundlichen Energien im Inland macht sowohl volkswirtschaftlich als auch umweltpolitisch Sinn.

3. Wir haben in unserem Land wenig bis keine Bodenschätze und fast keine Ressourcen. Nutzen wir doch wenigstens jene wenigen Ressourcen, die wir haben! Ich erinnere Sie beispielsweise daran, dass in der Schweiz jährlich im Wald 10 Millionen Kubikmeter Holz ohne menschliches Dazutun nachwachsen, aber nutzen tun wir nicht einmal die Hälfte. Anstatt jährlich 5 Millionen Kubikmeter Nachwachsmenge im Wald verrotten zu lassen, könnten wir diese besser nutzen, indem wir Holzenergie fördern würden.

4. Kürzlich konnte man der Fachpresse die aktuellen Gestehungspreise des Atomstroms entnehmen. Wir haben festgestellt, dass die Schweizer Werke ihren Strom zu 4 bis 6 Rappen pro Kilowattstunde produzieren können. Im Jahre 2002 hat die Produktionsmenge zugenommen, und die Kosten konnten gesenkt werden. Man kann also nicht argumentieren, wir wären mit einer bescheidenen Förderabgabe nicht mehr konkurrenzfähig.

Zum Schluss noch eine Bemerkung an die Adresse des Berichterstatters:

Wenn Sie, Herr Fischer, die Energiedirektorenkonferenz mit diesem Schreiben zitiert haben, dann haben Sie vermutlich nur die halbe Wahrheit aufgeschrieben oder nur die halbe Wahrheit im Gedächtnis. So, wie ich orientiert bin - und wenn mich mein Gedächtnis nicht ganz im Stich lässt, ist es so -, hat die Energiedirektorenkonferenz vor der ersten Lesung in ihrem Plenum ganz klar beschlossen, diese 0,3 Rappen zu unterstützen. Ich gehe davon aus, dass eine schweizerische Energiedirektorenkonferenz ihre Meinung nicht wechselt wie das Hemd und dass diese Meinung auch nach einem halben Jahr noch gilt. So gesehen habe ich das Gefühl, dass der Präsident der Energiedirektorenkonferenz, Herr Regierungsrat Schwingruber, durchaus legitimiert war, einen Beschluss, der vor einem halben Jahr gefasst wurde, nochmals zu repetieren und uns diesen Brief zuzustellen.

Ich darf Ihnen noch etwas zum Antrag Suter sagen. Ich verstehe den Antrag Suter nicht als Konkurrenzantrag; er will diesen Förderartikel vielmehr noch modifizieren und vor allem die Wasserkraft in den Gebirgskantonen noch mehr fördern. Ich bitte Sie, das abzuwägen; machen Sie daraus, was Sie wollen. Wichtig ist, dass Sie der Förderabgabe grundsätzlich zustimmen.

Eine letzte Bemerkung, auch an die Adresse des Kommissionspräsidenten: Er hat richtigerweise auf die Verfassungsgrundlage hingewiesen; das macht jeweils Bundesrat Leuenberger auch. Es gibt aber auch noch andere Leute in diesem Land, die sich mit dieser Frage beschäftigt haben, beispielsweise Ihr Parteikollege, alt Ständerat René Rhinow. Dieser hat 1998 oder 1999 in einem bemerkenswerten Artikel die Haltung des Bundesamtes für Justiz und die Haltung des Bundesrates insofern kritisiert, als er gesagt hat, es gehe bei einer Förderabgabe nicht grundsätzlich um die Höhe, sondern es gehe um die Wirkung, die erzielt werde. René Rhinow hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass man nicht die Höhe, sondern die Wirkung hinterfragen sollte.

Ich meine, mit 0,3 Rappen wird eine Wirkung erzielt. Deshalb stelle ich mich auf den Standpunkt des Parteikollegen unseres Kommissionspräsidenten, von alt FDP-Ständerat René Rhinow, der sagt, eine Lenkungsabgabe sei verfassungsmässig verankert, wenn sie eine gute Wirkung habe. Die Lenkungsabgabe, die ich Ihnen hier empfehle, hat eine Wirkung.