Stark Jakob · Ständerat · 2022-09-22
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-22
Wortprotokoll
Meine Interessenbindung wird Ihnen bekannt sein, ich muss sie aber wiederholen: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Axpo Holding. Ich bin bei der Vorlage 22.031 integral in den Ausstand getreten, erlaube mir aber, jetzt wieder mitzusprechen.
Ich bin sehr froh, dass es der UREK-S gelungen ist, dank vier zusätzlichen Ganztagessitzungen im August und Anfang September diesen Gesetzentwurf zu Ende zu beraten, sodass er heute hier behandelt werden kann. Das Kerngeschäft des Parlamentes ist meiner Meinung nach die Gesetzgebung, nicht die kurzfristige Krisenbewältigung. Gesetzgebung im Energiebereich bedeutet langfristige Krisenprävention und Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in der Zukunft. Es ist ausserordentlich wichtig - und das ist unser entscheidender Beitrag -, in Zukunft Strommangellagen, wie sie diesen Winter drohen, zu vermeiden. Ebenso wichtig ist es auch, mit einer raschen Erhöhung der Stromproduktion den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu ermöglichen. Ein forcierter Zubau von erneuerbarer Energie ist der wichtigste Baustein der Klimapolitik.
Die Kommission war sich einig, dass der rasche Zubau von erneuerbarer Energie Eingriffe im Umwelt-, Raumplanungs- und Verfahrensrecht nötig macht. Sie war sich aber nicht über das Ausmass der Eingriffe einig. Es liegen nun, Frau Kollegin Mazzone hat darauf hingewiesen, zwei Konzepte vor. Definiert werden sie im Wesentlichen über die Artikel 2a und 12 des Energiegesetzes, die Sie auf den Seiten 4 bis 8 der Fahne finden, und Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes; diesen finden Sie in der Fahne auf den Seiten 54 bis 56 sowie im Anhang auf den Seiten 96 bis 98. Es ist wichtig, dass dieser Rat das von Anfang an weiss, war doch die Vorbereitungszeit für eine so komplexe Vorlage nach den vielen Änderungen in der Kommission sehr begrenzt.
Nun möchte die Mehrheit die Eingriffe in das Umweltrecht generell vornehmen und sie zeitlich begrenzen. Die Minderheit möchte die Eingriffe auf eine Reihe von Projekten von nationaler Bedeutung beschränken. Zudem geht die Mehrheit bei den Einschränkungen des Umweltrechts deutlich weiter, insbesondere bei den Restwassermengen und beim Biotopschutz. Das ist die Ausgangslage.
Ich habe viel Verständnis für die Argumente der Mehrheit, gerade für jene von Kollege Martin Schmid, die ja auch mit der Frustration darüber verbunden sind, dass so lange so wenig gegangen ist. Dass ich mich nun trotz dieser Ausgangslage nach langen Überlegungen für das Konzept der Minderheit engagiere, hat drei Gründe, und ich möchte Ihnen diese kurz vortragen:
1.[NB]Das Konzept der Minderheit schafft klares Recht, während das Mehrheitskonzept Befristungen vorsieht, die an Zeiträume und/oder an die Erreichung von schwer messbaren Zielen geknüpft sind, was sehr viel Unsicherheit generiert, und Unsicherheit können wir nicht gebrauchen.
2.[NB]Die Minderheitsanträge sehen ebenfalls schmerzhafte, aber nötige Eingriffe in das Umweltrecht vor, sie gehen jedoch nicht so weit wie die Mehrheitsanträge. Trotzdem stellen sie den nötigen Zubau von erneuerbarer Energie sicher. Sie sind verhältnismässig.
3.[NB]Mit der Annahme des Minderheitskonzepts eröffnet sich die Chance für einen energiepolitischen Schulterschluss von links-grün bis rechts. Am Rande der Kommissionssitzungen haben wir ab und zu diskutiert, welche Taktik im Ständerat als Erstrat richtig ist, weil ja ungewiss ist, wie die Vorlage im Schwesterrat, im Nationalrat, angepasst wird. Ich habe mir das lange überlegt, und ich muss Ihnen heute einfach sagen, dass ich nicht anders kann, als bereits jetzt den ehrlichen und echten Kompromiss anzustreben, der heute mit dem Konzept der Minderheit vorliegt.
Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz ist eine der grössten politischen Herausforderungen unseres Landes. Darauf sollten wir mit einem Gesetz reagieren, das wirkungsvoll ist und von allen Parteien getragen wird. So können wir schnell faktische Rechtssicherheit schaffen, wenn es gut geht, bereits im Verlaufe des Jahres 2023. Das ist die beste Voraussetzung für eine rasche Planung und Realisierung der vielen Projekte zum Zubau von erneuerbarer Energie.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten.