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Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2022-09-22

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22

Wortprotokoll

Es geht hier um die Umsetzung der Motion Abate aus dem Jahr 2017, gemäss welcher Kantone mit Ausreisezentren an der Grenze finanziell unterstützt werden sollen. Die Motion Abate 17.3857 stand unter dem Eindruck einer massiven Zunahme der rechtswidrigen Migration an der Schweizer Südgrenze. Es waren Personen, die in der Schweiz kein Asylgesuch gestellt hatten. Durch das Rücknahmeabkommen mit Italien konnten sie formlos zurückgeführt werden. Zur Vorbereitung dieser Rückkehr musste der Kanton Tessin vorübergehend ein Ausreisezentrum eröffnen.

Der Bund erklärte sich damals bereit, sich im Rahmen einer Leistungsvereinbarung an den ausserordentlichen Betriebskosten zu beteiligen. Diese Beteiligung wurde dann wieder beendet, weil für die Schaffung solcher Zentren im Grenzraum keine Notwendigkeit mehr bestand.

Beide Räte hatten der Motion Abate 17.3857 ohne Gegenantrag zugestimmt. Das Ausländer- und Integrationsgesetz wird also dahingehend angepasst, dass Kantone, welche solche Ausreisezentren betreiben, künftig mittels Tagespauschalen finanzielle Unterstützung erhalten, wenn wieder eine ausserordentliche Situation von illegalen Grenzübertritten entsteht und beim Grossteil dieser Menschen eine direkte Übergabe an die Behörden des Nachbarstaates nicht möglich ist.

Die Vorlage enthält jedoch auch die rechtlichen Grundlagen für eine kurzfristige Festhaltung von Ausländerinnen und Ausländern in diesen Zentren, wenn Bedarf für eine kurzfristige Unterbringung besteht. Die Festhaltung darf nicht länger als drei Tage dauern. Es besteht auch die Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung, also einer Beschwerde.

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie ersehen aus der Fahne aber zwei Minderheiten.

In Artikel 73 Absatz 4bis geht es um die richterliche Überprüfung der Festhaltung und den Zeitpunkt, zu dem dies erfolgen soll. Die Minderheit ist da der Ansicht, dass die Anordnung der Festhaltung schriftlich zu erfolgen hat und die Festhaltung innerhalb von 24 Stunden überprüft werden muss. Die Mehrheit ist der Meinung, dass dies für die Behörden eine unüberwindbare Hürde darstellen würde und die betreffenden Personen oft schon wieder im Ausland seien, sodass eine nachträgliche Überprüfung gar nicht möglich sei.

In Artikel 73 Absatz 5bis geht es darum, dass nicht nur Erwachsene festgehalten werden können, sondern auch Kinder unter 15 Jahren. Solche Fälle sind ausserordentlich selten. Eine knappe Mehrheit ist deshalb der Ansicht, dass es wirklich keinen Sinn macht, eine kurzfristige Unterbringung zu organisieren und Familien zu trennen. Eine Minderheit jedoch erachtet es als illegitim, Kinder festzuhalten. Festhalten heisse einsperren. In der Praxis der Kantone ist es so, dass in der Regel eine Person festgehalten wird und die Kinder separat untergebracht werden.

Ihre Staatspolitische Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, die Vorlage anzunehmen. [PAGE 1650]

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