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Engler Stefan · Ständerat · 2022-09-22

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22

Wortprotokoll

Auch ich möchte der Kommission danken, dass sie in einem Akt kreativer Gesetzgebung die Ernsthaftigkeit der Situation aufgenommen und versucht hat, der Krise mit kurzfristigen Massnahmen zu begegnen, aber auch auf lange Sicht hinaus das Ziel zu unterstützen, das wir eigentlich alle anstreben, nämlich die Dekarbonisierung unserer Energieversorgung.

Ich komme von der Netzebene 7 her, bin also auf einer tieferen Flughöhe als viele meiner Vorrednerinnen und Vorredner. In der Netzebene 7 sind die Verteilnetzbetreiber zuhause. Ich bin im Verwaltungsrat eines Gemeindeelektrizitätswerks und möchte vor allem die Frage der Versorgungssicherheit auch aus dieser Optik heraus etwas beleuchten.

Wenn Krisen etwas Gutes haben, dann das, dass sie Schwächen aufdecken. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, eine Schwäche war die Importabhängigkeit unserer Energieversorgung. Es hat sich auch gezeigt, dass die Bedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz zu schlecht waren und dass deshalb nur ein recht schleichender Ausbau vonstattenging. Schweizerische Stromfirmen investierten in erneuerbare Energien in Deutschland und auch sonst im Ausland, aber nicht bei uns. Auch das rächt sich. Ich glaube, auch die Rollenverteilung zwischen der Elektrizitätswirtschaft und dem Gemeinwesen in der Stromversorgung hat sich nicht bewährt. Wie erklären Sie einem Stromverbraucher oder einer Stromverbraucherin oder selbst einem Netzbetreiber, dass er oder sie keine Stromangebote erhält? Wenn die Stromwirtschaft den Verbraucherinnen oder Verbrauchern oder einem Netzverteiler nicht einmal Stromangebote unterbreitet, dann läuft etwas schief.

Mit dieser Gesetzgebung werden also verschiedene Schwächen angegangen, die einen mit etwas grösserem Tempo, während andere Themen kaum angesprochen werden. Ich meine beispielsweise die Frage, wer für die Versorgungssicherheit eigentlich zuständig ist. Artikel 7 des geltenden Energiegesetzes sagt, es sei die Energiewirtschaft, was zum Teil stimmt. Wenn die Stromversorgung aber als Kombination von Energieproduktion und Netzbetrieb angesehen wird, sind es dann plötzlich auch wieder die Gemeinden und die Stadtwerke als Netzbetreiberinnen und Netzbetreiber. Wo viele verantwortlich sind, ist es gewöhnlich so, dass eigentlich niemand verantwortlich sein möchte, wenn es kritisch wird, und man die Aufgabe lieber beim anderen weiss als bei sich selber. Die Frage der zugeteilten Verantwortung im Zusammenspiel von Energieproduktion und Netzbetrieb klärt dieses Gesetz nicht.

In der Zeitung lese ich - ich kenne die Aktennotiz des Bundesamtes für Justiz nicht -, dass das Bundesamt für Justiz offenbar den Vorschlag gemacht hat, man müsse mittelfristig darüber diskutieren, ob die Stromerzeugungsinfrastruktur nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen müsste, gleich wie die Eisenbahninfrastruktur. Dann wäre der Bund also zuständig für die Planung, die Ausführung und den Betrieb, beispielsweise bei Wasserkraftwerken in Graubünden oder im Wallis. Eigentlich wäre das nur die Spitze einer Diskussion, die wir Vertreter der Bergkantone uns natürlich so nicht wünschen. Was ich damit sagen wollte: Das Rollenverständnis, die Frage, wer für die Energieversorgung und für die Versorgungssicherheit wirklich zuständig ist, klärt diese Vorlage nicht.

Noch zum Thema des Zubaus bei den erneuerbaren Energien: Auch ich stehe, wie Kollege Noser, hinter einer modernen Klima- und Energiepolitik mit dem Ziel, eine treibhausgasfreie Energieversorgung anzustreben. Die hängige Revision dieser Gesetzgebung will ja bis 2050 eine voll erneuerbare Energieversorgung anstreben. Jetzt müssen wir aber schon ehrlich sein bei der Frage, ob wir das überhaupt schaffen können. Ich habe in einer Publikation gelesen, dass man dafür zusätzliche 39 Terawattstunden an erneuerbaren Energien zubauen müsste. Auf Basis der Energieperspektiven 2050 plus wären zusätzliche 200 Quadratkilometer Fotovoltaikanlagen, 700 grosse Windanlagen und 50 Geothermiekraftwerke erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen. Wir müssen ehrlich sein: Ob jetzt mit oder ohne Artikel 2a - das ist eine sehr ambitiöse Vorstellung, wie wir in die fossilfreie Energieversorgung kommen könnten.

Es wird in der Vorlage vielleicht auch etwas zu wenig beachtet, dass wir ja an und für sich ein Speicherproblem haben und nicht zwingend ein Problem der Energiemenge, jedenfalls im Sommer nicht. Wir werden im Sommer über viel Energie verfügen, und da beginnt die Physik, wie es Kollege Schmid gesagt hat. Die Physik lässt sich nicht täuschen; der im Sommer erzeugte Strom lässt sich nicht oder nur beschränkt für den Winter speichern. Die Frage der saisonalen Speicher wird in dieser Vorlage auch nur gestreift. An und für sich wäre ja das eigentlich die Hauptherausforderung für eine sichere Stromversorgung im Winter. Es gibt Forschungsansätze, um neben den Stauseen Winterspeicher zu schaffen, ich nenne die Speicherung von überschüssigem Strom durch Wasserstoff. Das wird erprobt und ist vielleicht für Haushalte oder für Busse bald einmal möglich, aber im Grossen wird das noch nicht den benötigten Beitrag für die Speicherung liefern können.

Ich möchte auch etwas davor warnen, zu glauben, dass das durch eine euphorische Gesetzgebung ein Spaziergang werde. Jemand hat es gesagt: Am Schluss ist es immer eine Kombination von Energieeffizienz und Sparbemühungen. Wenn die hohen Strompreise etwas Gutes haben, dann das, dass die Leute, das Gewerbe, die Industrie sich fragen, wo sie Strom sparen können, ohne dass es wehtut. Diese Kombination aus Energieeffizienz - auch beim Bauen, Kollege Germann hat es angeführt - mit der Möglichkeit der Stromspeicherung im Winter und einem differenzierten Portefeuille von Erzeugungsmöglichkeiten wird am Schluss wahrscheinlich der Königsweg sein, um das Problem zu lösen.

Etwas Hysterie wird jetzt auch im Zusammenhang mit Artikel 2a verbreitet. Glauben Sie, irgendjemand in Graubünden würde die Greina-Hochebene unter Wasser setzen wollen? Nein, die Gemeinden Sumvitg und Lumnezia, die die Gewässerhoheit haben, werden darüber wachen wie über ein wertvolles Gut. Ja, ich weiss, es gab einmal ein Projekt, aber die Zeiten haben sich geändert. Wenn gesagt wird, die Greina-Hochebene oder das Val Roseg würden unter Wasser gesetzt, so unterschätzt man die Leute, die da leben und wohnen und selbst in der Lage sind zu beurteilen, ob sie das überhaupt wollen oder nicht. Diese Gesetzgebung gibt keinem Investor den Anspruch, in einem BLN-Gebiet ein Kraftwerk zu bauen. Am Schluss sind es demokratische Prozesse in diesen Gegenden, die darüber entscheiden, ob das erwünscht ist oder nicht. Ich möchte damit etwas die Dramatik brechen, die jetzt wegen Artikel 2a über uns alle hereingebrochen ist.

Ich unterstütze die Vorlage selbstverständlich auch, allerdings mit gewissen Vorbehalten. Es werden da auch Ziele formuliert, die sich bei aller Anstrengung nur schwer erreichen lassen. Nur schon die 2 Terawattstunden Wasserkraft, die man bis 2050 gewinnen möchte, werden schwierig zu erreichen sein. Hier stelle ich dann halt schon auch fest, dass die verbale Unterstützung nicht genügt. Es braucht auch die Überwindung der politischen Widerstände, weniger Verabsolutierung von Umwelt-, Landschafts- und Artenschutz, aber auch investitionsfreundliche finanzielle Rahmenbedingungen. Da machen wir jetzt mit dieser Vorlage einen Schritt. Es ist noch nicht alles perfekt, aber sie ist zumindest ein guter Start. [PAGE 857]