Z'graggen Heidi · Ständerat · 2022-09-22
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22
Wortprotokoll
Meine Interessenbindung: Ich bin Präsidentin der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK).
Unser Land steht vor einer Herkulesaufgabe. Die Lösung braucht Entschiedenheit und in der Entschiedenheit Ausgewogenheit, das richtige Mass. Und es braucht zusätzlich zu Herkules' Entschiedenheit auch warnende Rufe, Kassandrarufe, die aber auch gehört werden müssen.
Im Mantelerlass müssen wir stabile gesetzliche Rahmenbedingungen für die Stromversorgung, die Versorgungssicherheit der Schweiz in der Zukunft setzen. Ein Strommangel, es wurde auch ausgeführt, ist für unser Land aufgrund der grossen negativen Folgen, die in volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu erwarten sind, selbstverständlich abzuwenden, denn er gilt hinsichtlich der Gefährdungen im Bereich der Technik als das grösste Risiko für die Schweiz. Das zeigten schon die Sicherheitsverbundübung 2014 und die nationale Risikoanalyse 2015 auf - das war vor acht Jahren.
Gleichzeitig steigt der Strombedarf. Immer mehr Menschen leben und arbeiten in der Schweiz. Die klimapolitischen Massnahmen aufgrund der gewollten Verminderung des CO2-Ausstosses führen zu mehr Stromverbrauch. Die nach und nach wegfallende Stromproduktion aus den Kernkraftwerken ist langfristig zu ersetzen. Gleichzeitig geht der Grossteil der Länder in Europa in Richtung - ich nenne es jetzt mal so - Reelektrifizierung. So wird auch der Stromimport schwieriger. All das wird aktuell noch verschärft durch die geopolitischen Verwerfungen. Auch da wissen wir nicht, wie es in Zukunft weitergeht oder aussehen wird.
Wir brauchen sehr viel mehr Strom, insbesondere Winterstrom, die Möglichkeiten des Zubaus sind aber begrenzt. Wir haben aber Möglichkeiten. Wir können auf der einen Seite eine Mehrproduktion durch einen Zubau von erneuerbaren Energien umsetzen, auf der anderen Seite die Energien durch eine Senkung des Verbrauchs bzw. eine Erhöhung der Effizienz aber auch besser ausschöpfen. Am Wochenende konnten wir lesen, dass wir den Stromverbrauch mit Effizienzmassnahmen um 30 Prozent senken können. Gleichzeitig müssen wir die zeitliche Dimension im Auge behalten: die aktuelle Zeit, mittelfristig die Jahre bis 2035, die Zeit bis 2050 in der Langfristdimension.
Die kurzfristigen Massnahmen ergänzen die im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes bereits ergriffenen Massnahmen des Bundesrates. Die Vorlage zur Motion 22.3035, die jetzt im Nationalrat hängig ist, wurde angesprochen. Der Mantelerlass deckt mit seinen Zielen und Massnahmen die mittelfristige Zeitdimension bis 2035 und die langfristige Zeitdimension ab. Dieser Mantelerlass ist unbedingt im Zusammenhang mit der Beschleunigungsvorlage und dem runden Tisch zu sehen, mit denen die Wasserkraftproduktion eben erhöht werden soll. Wir müssen hier den Überblick behalten.
Die Beschleunigungsvorlage ist zurzeit noch in Vernehmlassung oder Auswertung. Sie will generell-abstrakt die so sehr beklagten und wirklich anspruchsvollen, zu langen, komplexen Verfahren straffen und bündeln. Das ist der eine Weg. Der zweite Weg auf der konzeptionellen Ebene ist der runde Tisch zur Wasserkraft. Hier wurden aus 33 Projekten 15 identifiziert, die einem Produktionsausbau von 2000 Gigawatt- bzw. 2 Terawattstunden entsprechen und die geringsten Auswirkungen auf Lebensräume, Biodiversität und die Landschaft haben. Frau Bundesrätin, das ist richtig gut gemacht. Der runde Tisch schlägt vor, dass zu diesen 15 Projekten vertiefte energiewirtschaftliche und ökologische Abklärungen vorgenommen und Verhandlungen zwischen den Umweltverbänden, den Betreibern und den Kantonen aufgenommen werden. Der runde Tisch empfiehlt eine Reihe von Massnahmen für die Planung und die Bewilligungsverfahren von Wasserkraftprojekten.
Die wichtigsten Akteure der schweizerischen Energiewirtschaft sind zusammengekommen, die wichtigsten Akteure aus dem Umweltbereich, auch die wichtigsten Akteure aus der Politik; der Präsident der Energiedirektorenkonferenz war dabei, der Präsident der Regierungskonferenz der Gebirgskantone war dabei, und der Präsident der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz war dabei. Ich gehe jetzt wirklich davon aus, dass die Kantone als führende Bewilligungsinstanz des runden Tisches bei diesen 15 Projekten ihre Arbeit aufgenommen haben, konkret aufgenommen haben.
Diese Absichtserklärung ist ein Handschlag. Man hat sich die Hände gereicht, und in der Schweiz kann man sich auf Handschläge verlassen. Es waren ursprünglich 33 Projekte. Man ist jetzt auf 15 zurückgegangen. Da wären also noch viel mehr grosse Projekte in der Pipeline. Mit den Mehrheitsanträgen zu den Artikeln 2 und 12 würden nun all diese 33 Grossprojekte ohne jegliche Interessenabwägung in die Planung gehen. Denken Sie daran: Die zusätzlichen Finanzhilfen, die im Mantelerlass sind, werden diesen 33 Projekten einen gigantischen Schub geben. Aber konzentrieren wir uns in einer ersten Stufe doch einmal auf das Machbare, das Finanzierbare, das Planbare und das Stemmbare in einer Bewegung nach vorne: auf diese 15 Projekte. Wenn wir diese 15 Projekte in die Bewilligungslinie bringen wollen und wenn wir diese 15 Projekte realisieren wollen, ist auch dies eine Herkulesaufgabe, die jetzt entschlossen anzugehen ist.
Es wurde gesagt, wir hätten in der Energieproduktion in der Schweiz überhaupt keine Fortschritte gemacht. Mein Kanton, der Kanton Uri - ein kleiner Kanton, aber ein grosser Wasserkraftkanton -, hat den Zubau geschafft. Man hat ein Schutz- und Nutzungskonzept erarbeitet. Man hat verhandelt. Man hat einander die Hand gereicht, genauso, wie es jetzt am runden Tisch auf schweizerischer Ebene gemacht wird. Es ist möglich, wenn wir es gemeinsam machen.
Artikel 2a sowie Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Vorlage zum Energiegesetz machen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Kriterien zu den 15 Projekten des runden Tisches zur Wasserkraft, erarbeitet in mehreren Verhandlungsrunden, mit einem Strich einfach obsolet. Noch einmal: Die Energiewirtschaft war beim runden Tisch zur Wasserkraft dabei, die Kantone waren dabei, die Umweltverbände waren dabei, der Bund war dabei. Die Empfehlungen sind das Gegenteil dessen, was in Artikel 2a und Artikel 12 Absätze 2 und 3 der Vorlage vorgeschlagen wird. Die Ergebnisse des runden Tisches sind vorwärtsgerichtet, wurden gemeinsam entwickelt, entsprechen aber nicht den Artikeln 2a und 12 Absätze 2 und[NB]3.
Die Lösung und Abwägung bei der heutigen Vorlage sollten aus meiner Sicht zusammen mit der Beratung der Beschleunigungsvorlage und der kurzfristigen Massnahmen des Bundesrates vorgenommen werden. Dieser Weg ist schneller, er ist zielgerichtet, und er verhindert Rechtsunsicherheit. Die Schweiz kann das Ziel der sicheren Stromversorgung mit verfassungskonformen Massnahmen erreichen, mit ihrem bewährten raumplanerischen Instrumentarium, das wir jetzt ja auch anpassen wollen.
Ist der Mantelerlass geeignet, das Ziel zu erreichen, und ist er verhältnismässig? Ja, schon - aber die Vorlage schiesst über das Ziel hinaus. Die von der Kommission beantragten Artikel 2a und 12 Absätze 2 und 3 sind abzulehnen, weil ihnen die Verfassungskonformität fehlt und weil sie zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Es ist nicht zielführend, die Abwägung zwischen Nutz- und Schutzinteressen zugunsten der Energieproduktion für viele Jahre ausser Kraft zu setzen. Es ist unnötig, es ist folgenschwer, es ist nicht verfassungskonform. Dazu bräuchte es eine Verfassungsrevision, die Zustimmung von Volk und Ständen; es wurde bereits angesprochen. Wenn wir das wirklich wollen, müssen wir Volk und Stände dazu befragen. Wir können aber eine Lösung [PAGE 856] schaffen, die der Verfassung entspricht, die Entscheidungen und Investitionen zur Erhöhung der Stromproduktion ermöglicht und nicht zu Schäden an der Umwelt führt, die wir nicht mehr korrigieren können.
Also, Herkules will bauen, er ist stark und kräftig, und er will schnell bauen und sofort eingreifen - und Kassandra ruft Ihnen aus der griechischen Mythologie zu: Tragen wir Sorge zu den Errungenschaften von Generationen vor uns, die gerade im Berggebiet zu Umwelt, Natur und Landschaft so Sorge getragen haben! Es geht beides. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass Herkules und Kassandra sich auch die Hand reichen können.
Ich bin für Eintreten. Vielleicht werde ich mich bei den Artikeln 2a und 12 noch melden; ich werde beantragen, der Minderheit zu folgen.