Gysin Greta · Nationalrat · 2022-09-22
Gysin Greta · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion · 2022-09-22
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.
In der Herbstsession 2021, wir haben es gehört, haben beide Räte der gesetzlichen Grundlage zur Einführung von Covid-19-Zwangstests bei Ausschaffungen zugestimmt. Heute geht es darum, die Gültigkeitsdauer der Bestimmung bis Juni 2024 zu verlängern.
Ich verstehe, dass es ärgerlich ist, wenn Ausschaffungen nicht vollzogen werden können, weil die betroffenen Personen sich weigern, sich impfen zu lassen oder einen Covid-19-Test zu machen. Jedoch dürfen wir das Problem nicht grösser machen, als es ist: Es wurden in einem Jahr weniger als 150 Zwangstests durchgeführt. Der Kommissionssprecher, Herr Marchesi, hat von 64 gesprochen. Ich weiss nicht, welche Zahl stimmt. Es sind auf jeden Fall sehr wenige Tests. Das Problem hält sich also in Grenzen. Wenn, wie zu hoffen ist, weitere Länder und Fluggesellschaften die Bedingung eines negativen Covid-19-Tests für die Einreise abschaffen, wird die Anzahl Fälle noch weiter abnehmen.
Ma a parte questa contestualizzazione, rimane il fatto che un test obbligatorio, che non è possibile effettuare senza misure coercitive, è un'ingerenza fisica sproporzionata e quindi una chiara violazione delle libertà individuali e dell'integrità fisica, garantite dalla nostra Costituzione.
Aus diesem Grund sprachen sich in der Vernehmlassung sowohl die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften als auch die Konferenz schweizerischer Gefängnisärzte gegen die Zwangsmassnahme aus. Denn das Recht des Patienten oder der Patientin auf Selbstbestimmung ist ein Leitprinzip der medizinischen Ethik, das rechtlich durch internationale Konventionen und verfassungsrechtliche Garantien geschützt ist.
Vor einem Jahr redete die Mehrheit des Parlamentes die Probleme und Risiken, die eine solche medizinische Zwangsmassnahme mit sich bringt, klein. Es wurde bestritten, dass Zwangstests zu somatischen und psychischen Verletzungen führen können. Es wurde betont und wiederholt, dass ein Zwangstest kein schwerer Eingriff in die körperliche Integrität und darum zumutbar sei. Die Sorgen der Minderheit wurden belächelt.
Leider zeigt sich nun, dass wir recht hatten. Im Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter vom 6. September werden mehrere Zwangstests beschrieben, die die Kommission beobachten konnte. Ich zitiere: "Bei der zweiten Anfrage bückte sie den Oberkörper nach unten. Sie wurde aufgefordert, den Oberkörper aufzurichten, und in diesem Moment machte der Arzt einen Nasenabstrich. Die Frau fiel danach kurz in Ohnmacht [...]."
Ein weiterer Fall: "In einem separaten Raum wurde die Person, die sich gegen die Durchführung des Covid-19-Tests weigerte, an den Füssen und am Kopf von fünf Interventionisten gehalten und auf den Boden gelegt. Die Person war mit einem Kerberus-Gurt gefesselt. Der Kopf wurde mit zwei Händen seitlich fixiert, sodass die Person den Kopf nicht mehr bewegen konnte."
Im Bericht werden noch weitere Abläufe beschrieben; diese erspare ich Ihnen. Es soll aber jeder und jedem hier drin bewusst sein, dass sich die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter aufgrund der beobachteten Zwangstests wieder klar gegen solche Tests ausgesprochen hat.
Wollen Sie das wirklich? Sind Sie im Ernst der Ansicht, dass es angemessen und verhältnismässig ist, jemanden mit einem Kerberus-Gurt zu fesseln und von fünf Personen auf den Boden drücken zu lassen, nur um eine Ausschaffung früher vollziehen zu können? Denn darum geht es hier: Eine Ausschaffung kann ohne Zwangstest nicht rückgängig gemacht werden. Sie wird lediglich verzögert erfolgen. Wir waren damals dagegen und sind es heute, im Wissen, wie die Tests durchgeführt werden, umso mehr.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und nicht auf das Geschäft einzutreten.