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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-09-22

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Ich möchte mich auf einen einzigen Punkt beschränken, der in dieser sonst sehr reichhaltigen Debatte bisher noch unterbelichtet geblieben ist. Heute, am 22. September, ist es genau zwanzig Jahre her, seit die Stimmbevölkerung die Strommarktliberalisierung zusammen mit dem Elektrizitätsmarktgesetz in einem weitsichtigen, weisen Entscheid verworfen und damit eigentlich Folgendes zum Ausdruck gebracht hat: Die Stromversorgung ist ein Service public, ein Dienst an der Allgemeinheit, eine Basisinfrastruktur, und eine Liberalisierung in diesem Bereich ist falsch. Das war die Logik des Entscheids.

Leider hat sie die Politik des Bundesrates bisher nicht geprägt. Wenn man die Botschaft liest - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen -, dann sieht man, dass es dort um die Segnungen der Liberalisierung für die Konsumentinnen und Konsumenten, für die Wirtschaft und für die kleinen Betriebe geht. Man ist in einer anderen Welt, obwohl es kaum ein Jahr her ist, seit diese Botschaft verfasst worden ist. Es sind nicht einfach nur konjunkturelle Gründe, Kollege Schmid, die jetzt dazu führen, dass diese Liberalisierung fallengelassen werden muss. In der Kommission hat sich offenbar keine einzige Stimme mehr dafür geregt - logischerweise, weil dies auch absolut chancenlos wäre. Aber es stellt sich die Frage, ob sich die Stromwirtschaft und die Politik, auch die bundesrätliche Politik, hier an den richtigen Zielen orientieren.

Die Strommarktliberalisierung ist seit rund 25 Jahren von der EU-Politik geprägt, seit der Zeit, in der sich die EU trotz der negativen amerikanischen Erfahrungen - Enron-Pleite, Stromausfälle in Kalifornien - für diese Liberalisierung im Strombereich entschied. Die EU rudert jetzt mit Preisobergrenzen, Übergewinnsteuer usw. teilweise selber zurück. Das Problem ist aber diese Liberalisierungspolitik selbst.

Es gibt hier vor allem auch auf der Stufe der Kantone vieles anzupacken; hier schliesse ich an eine Bemerkung von Kollege Engler an. Wenn ich an die Axpo-Kantone denke, Kollege Stark, dann sehe ich hier einen Nachholbedarf. Die Axpo ist überhaupt nicht mehr auf die Versorgung der Eignerkantone ausgerichtet, was ja schon grotesk ist. Die Regierungen kümmern sich nicht darum. Die Axpo ist ein Stromhandelsunternehmen mit Megarisiken geworden, ein Stromhandelsunternehmen, das völlig ausser Kontrolle geraten ist, wie seinerzeit - ich erinnere an die Finanzkrise 2008 - das Investmentbanking, und zwar auf Kosten der öffentlichen Hand, der Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler.

Hier stellen sich Aufgaben, die die Eignerkantone angehen müssen: sich wieder darum zu kümmern, dass ein solches öffentliches Unternehmen auch der Öffentlichkeit und den Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft der betroffenen Kantone dient. Das sind Aufgaben, die angegangen werden müssen.

Aber ich meine, dass insbesondere auch hier, in Bezug auf die Orientierung der Bundespolitik bei der Stromwirtschaft - hier schliesse ich mich eben Herrn Kollege Engler an -, Aufgaben vor uns liegen, die mit dieser Vorlage nicht angegangen werden. Die Frage, die sich stellt, ist: Wie richten wir uns aus?

Ich meine, das ist wie bei der Eisenbahn. Dort ist es ja klar: Wir können uns nicht an der EU-Liberalisierungspolitik ausrichten, sondern es braucht hier eine Logik des Service public. Die Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft in der Schweiz müssen massgebend sein, und das verlangt dann gewisse Konsequenzen. Wir fördern hier den Zubau von erneuerbaren Energien. Das ist richtig, das ist positiv. Aber es kann ja nicht sein, dass diese neuen Megaproduktionsanlagen dazu dienen sollen, dass der erzeugte Strom dann gewinnbringend an den europäischen Strombörsen veräussert wird. Sie müssen letztlich der Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung dienen. Nur dann wird diese Vorlage auch ihr Ziel erreichen.