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von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2022-09-22

von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-22

Wortprotokoll

Sicher herrscht in diesem Saal Einigkeit, dass eine verlässliche Rechtsprechung eines der Elemente ist, welche den Standort Schweiz attraktiv machen. Die Möglichkeit, seine Rechte zu vertreten und zu verteidigen, bedingt eine unvoreingenommene und [PAGE 1659] speditive Behandlung der Rechtsbegehren auf allen Stufen. Das Bundesgericht ist als letzte inländische Instanz von besonderer Wichtigkeit. Es braucht die erforderlichen personellen und finanziellen Mittel, um seinen Auftrag zu erfüllen.

Die Gesetzgebung auf eidgenössischer Ebene und in den Kantonen führt auch zu einer Mehrbelastung des Bundesgerichtes. Wir kennen die Statistik: Wir verzeichnen einen Zuwachs der Fälle um fast 10 Prozent.

Die Revision des Bundesgerichtsgesetzes ist gescheitert, deshalb hat das Bundesgericht eine interne Reorganisation vorgenommen. Diese gerichtsinternen Massnahmen reichen jedoch nicht aus, um den starken Anstieg der Zahl der Fälle - insbesondere im Straf- und Strafprozessrecht - zu bewältigen. Es drängt sich als Sofortmassnahme z. B. die Bildung einer zweiten strafrechtlichen Abteilung auf. Das Bundesgericht würde also neu aus 8 Abteilungen mit je 5 Richterinnen und Richtern, statt, nach heutigem Stand, aus 7 Abteilungen bestehen. Dies führt zur Erhöhung der Anzahl der Richterstellen von 38 auf 40. Das Bundesgericht beantragt die Schaffung von 2 zusätzlichen Richterstellen. Dieses Anliegen des Bundesgerichtes ist nachvollziehbar.

Die Arbeiten für eine neue Vorlage zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes sind fortgeschritten, aber es wird dadurch zeitnah keine Ratsbeschlüsse geben, die zu einer spürbaren Entlastung führen. Es braucht also jetzt Massnahmen, die vom Status quo der Fallbelastung ausgehen. Ständerat Caroni hat den Faden aufgenommen. Er fordert in einem Postulat einen Bericht über ein modernes Bundesgericht. Der Bericht des Bundesrates wird aufzeigen, welche Massnahmen zusätzlich zur jetzt notwendigen Symptombekämpfung möglich sein können. Bis das aber so weit ist, braucht es die zwei beantragten zusätzlichen Stellen. Damit sind wir konsequent: Wenn wir gesetzlich die Beschwerdemittel und die Möglichkeit zur Anrufung des Bundesgerichtes erweitern, müssen wir auch Instrumente zur Verfügung stellen, um den höheren Fallzahlen entsprechen zu können.

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie um Zustimmung zur Erhöhung der Zahl der Bundesgerichtsstellen um zwei.