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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2022-09-22

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-22

Wortprotokoll

Zum Antrag meiner Minderheit I: In der Vorlage wurde in Artikel 2 im Titel der Begriff "Richtwerte" durch "Ziele" ersetzt. Ich meine, wir sollten es bei "Richtwerten" belassen, wie es im geltenden Recht formuliert ist. Ihr Entscheid wird nachher auch einen Einfluss auf weitere Artikel haben, nämlich auf Artikel 2 Absatz 3, auf den Titel von Artikel 3 und auf Artikel 55 Absätze 1 und 3.

Man könnte meinen, dass diese Änderung unerheblich sei. Tatsächlich handelt es sich aus meiner Sicht aber um eine Grundsatzfrage. Denn Richtwerte dienen grundsätzlich der Orientierung, ermöglichen aber auch eine gewisse Flexibilität, sich den realen Gegebenheiten anzupassen. Mit Zielwerten würde hingegen keine einzige zusätzliche Anlage gebaut werden. Vielmehr befürchte ich, dass Zielwerte als Vorwand dienen würden, um dereinst eine weitere Verlängerung der Erhebung des Netzzuschlags und/oder eine Erhöhung des Netzzuschlags durchzusetzen, und das ohne Rücksicht auf die Entwicklungen am Markt, da Zielwerte so interpretiert werden könnten, dass sie zwingend erfüllt werden müssen. Wir hatten ja der Stimmbevölkerung im Jahr 2017 versprochen, dass die Subventionen einmal auslaufen würden. Wir verlängern sie jetzt aber wieder.

Folgendes möchte ich einfach nochmals klar anmerken: Ich bin froh, dass man - zumindest die Mehrheit - in der Vorlage im Moment keine Erhöhung des Netzzuschlags vorgesehen hat. Eine Erhöhung gilt es auch im Hinblick auf die wohl länger hoch bleibenden Energiepreise zu verhindern, da sie für die Wirtschaft und insbesondere für die Betriebe, die nicht vom Netzzuschlag befreit sind, eine enorme Belastung darstellen würde. Überdies sollte eine solche Förderung, wie gesagt, nicht zum Dauerzustand werden.

Wenn Sie erlauben, würde ich die Begründung für den Antrag meiner Minderheit II auch gerade anfügen. Dass die Vorlage meiner Meinung nach wohl zu ambitiöse Ziele enthält, habe ich bereits im Eintretensvotum erwähnt. Diese Feststellung gilt auch für Artikel 2 Absatz 1. Gemäss Bundesrat soll die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ausgenommen ist die Wasserkraft, im Jahr 2035 mindestens 17[NB]000 Gigawattstunden und im Jahr 2050 mindestens 39[NB]000 Gigawattstunden betragen. Die Mehrheit der Kommission möchte diese Werte noch weiter erhöhen. Ich finde, wir sollten etwas realistischer bleiben.

Grundsätzlich habe ich gerade bei der Wasserkraft nichts gegen diesen Ausbau. Die Vorgaben des Bundesrates zu erreichen, wird aber aus meiner Sicht schwer genug werden. Ob die weitergehenden Ziele überhaupt erreicht werden können, ist aus meiner Sicht mehr als fraglich. Wir müssen aufpassen, dass sich nicht alle Wünsche in Schall und Rauch auflösen, umso mehr, als damit gerechnet werden muss, dass eine Mehrheit des Ständerates und später sicher dann der [PAGE 862] Nationalrat die harten Vorgaben bezüglich Schutzanliegen und Bewilligungsverfahren verwässern werden. In diesem Falle werden alle hehren Ziele nichts nützen.

Zudem weiss niemand von uns, wie sich die Situation im Jahre 2050 gestalten wird. Es ist meiner Meinung nach nicht zielführend, unrealistische Vorgaben in ein Gesetz zu schreiben, gerade in eines, welches so weit in die Zukunft vorgreift. Die Werte in der Vorlage sind ja lediglich Minimalgrössen. Das möchte ich hier erwähnen. Sollten höhere Werte erreicht werden, dann wäre das umso besser. Die Werte in einem Gesetz sollten aber auf der Realität fussen und nicht auf Wunschdenken.

Darum bitte ich Sie, die Anträge meiner beiden Minderheiten zu unterstützen.