Schwander Pirmin · Nationalrat · 2022-09-22
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-22
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, auf dieses Geschäft nicht einzutreten oder es zurückzuweisen. Warum?
Ob Zufall oder nicht: Heute um 11.05 Uhr kam der Bericht unserer GPK über die Planung und den Aufbau der Berufungskammer in Bellinzona heraus. Darin geht es auch um Zahlen, die Anzahl Fälle usw., und die GPK hält in der Zusammenfassung fest - Sie können es nachlesen, Sie haben den Bericht alle erhalten -: Der damalige Präsident und die damalige Verwaltungskommission des Bundesgerichtes als Aufsichtsinstanz nahmen ihre Aufgabe ungenügend wahr. Wir hatten Zahlen, die uns in die Irre führten. Das ist die neue Erkenntnis zur Berufungskammer in Bellinzona.
Jetzt stellt sich die Frage: Welche Zahlen haben wir heute vorliegen? Es wurde gesagt, das Bundesgericht sei chronisch überlastet. Wenn dem so ist, dann müssen die Zahlen dies auch belegen. Uns wurden in der Kommission für Rechtsfragen Zahlen von 2011 bis heute vorgelegt. In dieser Zeit wurde auch die Anzahl Gerichtsschreiber aufgestockt. Im Jahr 2011 hatten wir 7418 Neueingänge und 165 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber und Richterinnen und Richter. Das ergibt im Jahr 2011 knapp 45 Fälle pro Person - die Gerichtsschreiber schreiben ja vorwiegend die Urteile. 2021 hatten wir 7881 Fälle und 174,7 [PAGE 1660] Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber und Richterinnen und Richter. Das ergibt ebenfalls 45 Fälle pro Person!
Wenn man die Situation rein aufgrund dieser Zahl einmal gesamthaft beurteilt, kann man nicht von einer chronischen Überlastung sprechen. Das ist falsch. Wollen wir nochmals eine Schlappe wie bei der Berufungskammer einfahren? Wollen wir uns wieder von Zahlen, die so nicht stimmen, in die Irre führen lassen? Die Zahlen stimmen einfach nicht. Was stimmt, ist, dass die Anzahl Strafrechtsfälle massiv zugenommen hat. Aber das heisst nicht, dass das Gesamtgericht überlastet ist - die Anzahl Straffälle hat zugenommen.
Hier stellt sich die Frage, wie viele Urteile in Einer-, Dreier- oder Fünferbesetzung gefällt werden müssen. Das ist nicht untersucht worden, das müsste aber untersucht werden. Das würde Aufschluss über die Lastverteilung unter den Abteilungen geben. Das wurde nicht gemacht, das wurde uns nicht aufgezeigt. Wenn Sie acht Abteilungen à fünf Richterinnen und Richter schaffen wollen, dann sollte es so sein, dass jede Abteilung 1000 Fälle hat. Wie wollen Sie das machen? Die Verwaltungskommission hat es in den letzten zwei, drei Jahren mit Materienverschiebungen und Personalrotationen versucht. Schauen Sie genau hin, das funktioniert nicht. Das, was die Verwaltungskommission gemacht hat, ist nicht nur Symptombekämpfung, sondern es funktioniert schlichtweg nicht. Das sind die Realitäten.
Wollen wir nochmals das Gleiche machen wie bei der Berufungskammer und dann zehn Jahre später feststellen, dass es nicht wirklich funktioniert? Nein, wir haben gelernt, wir können jetzt die Lehren ziehen. Wir wissen jetzt schon, dass die Zahlen falsch sind. Ich und die SVP-Fraktion möchten keine weitere Schlappe wie beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesstrafgericht erleiden. Jetzt versucht man wieder, uns mit falschen Zahlen etwas vorzugaukeln, was nicht stimmt.
Das Bundesgericht hat nach der Aufstockung der Zahl der Stellen der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber schon 2018 klar bewiesen, dass es 8041 Fälle erledigen kann. Haben Sie das angeschaut? Wir haben es nicht angeschaut, weil es uns in der Gerichtskommission offenbar nicht interessiert hat, weil wir bei den Zahlen der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes einfach sagen, diese stimmen so - ohne sie zu hinterfragen. So nicht, wir machen das nicht mit! Wir möchten die Probleme in der strafrechtlichen Abteilung lösen. Das können Sie mit Gerichtsschreibern machen.
Wo werden wir auch noch angelogen? Mit den Kosten für zwei Bundesrichter ist es nicht getan. Es braucht acht bis zehn neue Gerichtsschreiber. Das wurde uns auch verheimlicht. Das kostet noch zusätzlich 1,5 Millionen Franken.
Ich bitte Sie wirklich, hierauf nicht einzutreten. Vermeiden wir eine weitere Schlappe, wie sie beim Bundesstrafgericht in Bellinzona passiert ist.