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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2003-03-05

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Ich bin ja von Herrn Speck aufgefordert worden, meine Anträge insofern abzuändern, als ich das Mitsprache- oder Mitbestimmungsrecht nur den Nachbarkantonen, nicht aber auch allfälligen Nachbarstaaten einräumen soll. Ich kann dieser Aufforderung nicht [PAGE 76] nachkommen, Herr Speck. Es liegt eben gerade in der Natur der Atomenergie, dass sie alle Grenzen überschreitet und dass Landesgrenzen komplett irrelevant sind. Wir sehen das ja am konkreten Beispiel des möglichen Endlagerstandortes in Benken: Es gibt im süddeutschen Raum bereits 50 Bürgerinitiativen, die sich gegen dieses mögliche Endlager wehren. Sie können sich vorstellen, was daraus wird, wenn dieser Endlagerstandort immer konkreter wird. Es wird eine gewaltige Widerstandsbewegung jenseits der Grenze geben.

Wir haben ja jetzt im Zusammenhang mit dem Luftverkehrsabkommen ein bisschen Erfahrung sammeln können, was es heisst, wenn man das Nachbarland, die unmittelbar betroffene Region des Nachbarstaates über längere Zeit nicht ernst nimmt und arrogant behandelt, wie das der Regierungsrat des Kantons Zürich etwa 20 Jahre lang getan; wie dann ein Versuch des Bundesrates, das mit einem Staatsvertrag zu retten, in der Sackgasse enden kann; und wie das die zwischenstaatlichen Beziehungen stört und diesen vielleicht sogar nachhaltigen Schaden zufügt. Bei einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle geht es dann um wesentlich mehr als um Fluglärm. Hier ist auch das Widerstandspotenzial in der betroffenen Bevölkerung wesentlich grösser - ich erinnere Sie an Kaiseraugst, an den Wellenberg, an Ollon im Kanton Waadt! Da wird man nicht darum herumkommen.

Was immer auch Sie heute beschliessen, eines kann ich Ihnen versprechen: Es wird eine Widerstandsbewegung geben in unserem Kanton, im Kanton Thurgau, im Kanton Zürich - mindestens in den nördlichen Gebieten des Kantons - und in Süddeutschland. Wenn Sie ein bisschen ein vernünftiges Verhältnis zu diesen mitbetroffenen Regionen herstellen wollen, müssen Sie dieses Mitwirkungsrecht einräumen. Es geht ja - damit schliesse ich - lediglich um Konsultation des Nachbarstaates und nicht um ein Abtreten von hoheitlichen Rechten.