Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-22
Wortprotokoll
Sie haben heute Morgen in Artikel 2 ehrgeizige Ausbauziele festgelegt. Ich denke, dabei war allen bewusst, dass man diese ehrgeizigen Ausbauziele nur erreichen kann, wenn man sich bewegt, und zwar, wenn sich alle bewegen. Man muss also bereit sein, beim Abwägen zwischen der Produktion und dem Schutz von Natur und Landschaft einer gewissen Flexibilität zuzustimmen. Nun diskutieren Sie ziemlich ausgiebig diesen Artikel[NB]2a.[NB]Ich verstehe, dass Sie den ausgiebig diskutieren.
Wenn heute bei der Frage, ob und wie man die Ausbauziele erreichen kann, nur dieser Artikel 2a zur Diskussion stehen würde oder wenn die Alternative einfach "weiter wie bisher" wäre und es auf der anderen Seite keine Bewegung gäbe, dann, muss ich sagen, hätte ich Verständnis, wenn man sagen würde: Jetzt muss aber mal was gehen. Es tut mir leid, Herr Präsident, ich weiss, dass Sie Artikel 12 erst nachher beraten werden und wahrscheinlich viel später noch Artikel 9bis StromVG, aber ich muss trotzdem etwas dazu sagen: Die Kommissionsminderheit, die Ihnen zusammen mit dem Bundesrat empfiehlt, diesen Artikel 2a abzulehnen, hat den Beweis erbracht, dass sie bereit ist, einen grossen Schritt zu machen. Sie müssen also hier bei Artikel 2a nicht wählen, ob Sie diese Radikalkur oder aber gar nichts machen, sondern Sie haben eine Möglichkeit in Artikel 12. Dort - ich sage es noch einmal - hat die Minderheit den Beweis erbracht, dass sie bereit ist, einen wesentlichen Schritt zu machen und einen wesentlichen Beitrag dafür zu leisten, dass diese ehrgeizigen Ziele erreicht werden können.
Ich werde Ihnen jetzt nicht Artikel 12 vorlesen, aber ich sage Ihnen einfach, dass Ihre Kommissionsminderheit bei Artikel 12 Absatz 2bis, wo es um die nationalen Interessen an der Nutzung von erneuerbarer Energie geht, bereit ist, bei Auengebieten, Gletschervorfeldern oder alpinen Schwemmebenen von nationaler Bedeutung vom absoluten Schutz abzuweichen. Das ist die Bewegung, die wir in diesem Land brauchen. Und die Minderheit ist auch zu dem bereit, was in [PAGE 877] Artikel 12 Absatz 3 steht - wir kommen noch darauf -: "Das nationale Interesse geht entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor." Sie müssen nicht wählen zwischen Nichtstun oder jetzt eben dem, was in Artikel 2a steht - ich komme noch darauf zurück -, sondern haben bei Artikel 12 des Energiegesetzes und dann noch bei Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes die Alternative auf dem Tisch.
Sie haben auch den Beweis, dass die Leute in diesem Saal, die jetzt diesen ehrgeizigen Zielen zugestimmt haben, bereit sind, sich zu bewegen, und zwar sich beträchtlich zu bewegen. Frau Ständerätin Mazzone hat es gesagt, und ich denke, es ging einigen von Ihnen, die in der Minderheit sind, auch so: Sie hätten nie gedacht, dass Sie bereit sein würden, einen solchen wesentlichen Schritt zu machen und einen solchen Beitrag zu leisten, damit wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt wirklich weiterkommen. Das war auch nötig, und das wird auch weiterhin nötig bleiben.
Aber so, wie Artikel 2a jetzt von Ihrer Kommissionsmehrheit formuliert ist, ist eine faire Abwägung zwischen Schutz und Nutzen nicht mehr gewährleistet. Der neue Artikel 2a bedeutet einen Blankocheque für sämtliche neuen Anlagen, ohne dass man im Voraus weiss, um welche Anlagen es sich konkret handeln könnte und welche Auswirkungen diese auf Natur und Landschaft haben. Ebenfalls gravierend finde ich in diesem Artikel 2a, dass ein Ausgleich für diesen Eingriff zugunsten von Natur und Landschaft auch nicht mehr vorgesehen ist.
Wir haben vor wenigen Wochen das Pumpspeicherkraftwerk Nant de Drance eingeweiht. Es war ein schöner, ein feierlicher Moment. Man hat bei Nant de Drance gezeigt, dass man von Anfang an mit den Umweltschutzorganisationen zusammenarbeitet und dass man einen Ausgleich sucht. Nant de Drance hat über 2 Milliarden Franken gekostet. Das hat man dort investiert, und wir sind alle dankbar, dass man das gemacht hat. Die Ausgleichsmassnahmen haben etwas über 20 Millionen Franken gekostet, und man hat der Natur sehr viel zurückgeben können.
So funktioniert das, und diesen Geist müssen wir hinkriegen. Dieser Geist war auch am runden Tisch Wasserkraft präsent. Ich kenne die Vorbehalte, die immer wieder geäussert werden; ich bin ja auch nicht naiv. Aber das wäre eben dieser Geist: dass man sagt, man gibt einander etwas zurück, man macht Schritte aufeinander zu, man gibt der Natur etwas zurück - dafür sind Ausgleichsmassnahmen da. Man muss aber in Zukunft mehr Eingriffe in die Natur, in die Landschaft machen. Das ist so, ich sage das ganz deutlich. Aber man muss der Natur, wenn immer möglich, auch etwas zurückgeben. Das ist doch der Geist, der uns weiterbringt.
Lesen Sie nach, wie hier Artikel 2a formuliert ist, mit dem man diesen Ausgleich nicht mehr will. Ausgleichsmassnahmen, Schutzmassnahmen - das, was aus meiner Sicht dazugehört und letztlich auch die Akzeptanz ausmacht - fehlen in Artikel 2a. Das ist schade. Denn wenn Sie einen Blick auf Artikel 12 und auch auf Artikel 9bis des Stromversorgungsgesetzes werfen, dann sehen Sie, dass die Minderheit - ich sage es noch einmal - den Beweis erbracht hat: Es gibt Alternativen. Es ist nicht schwarz oder weiss.
Sie haben sich bei Artikel 2 alle im Sinne von ehrgeizigen Zubauzielen bewegt. Nun sollten Sie sich auch hier alle bewegen, aber hin in eine Richtung, die dem Geist dieses Landes entspricht, wo man auch über Ausgleichsmassnahmen spricht und solche nicht von Anfang an per se ausschliesst.
Ich sage gerne noch etwas zur Gewässersituation. Der letzte Sommer hat uns deutlich vor Augen geführt, wie die klimatischen Veränderungen das Gewässerökosystem belasten. Passen Sie auf: Wir sprechen hier nicht nur von Fischen, auch wenn diese ebenfalls ganz wichtig sind, wir sprechen bei den Restwassermengen jetzt auch von Konsequenzen für uns Menschen. Zu wenig Restwasser reduziert lokal die Trinkwasservorräte, darüber sprechen wir, und es schränkt die landwirtschaftliche Bewässerung ein. Reden Sie mit den Bauern darüber, was sie diesen Sommer erlebt haben. Sprechen Sie mit ihnen!
Ich denke, Sie müssen hier bei allem Ehrgeiz und bei allem Wunsch, jetzt mal Schub in den Ausbau der Erneuerbaren zu bringen - und ich kann Ihnen sagen, dass ich die Erste bin, die davon überzeugt ist -, am Schluss etwas beschliessen, mit dem Sie nicht nur einfach in eine einzige Richtung gehen. Weil die Alternativen auf dem Tisch liegen und Sie bei Artikel 12 genau darüber diskutieren können, bitte ich Sie jetzt in dieser Abwägung hier sehr, diesen radikalen Schritt nicht zu machen.
Ich denke, es gehört auch ein bisschen zur Chambre de Réflexion, dass Sie nicht sagen - das ist ja auch der Stolz des Ständerates -, der Zweitrat solle dann nachher aufräumen, was Sie hier gemacht haben, sondern dass Sie als[NB]Chambre[NB]de[NB]Réflexion[NB]sagen, dass Sie einen wichtigen Schritt machen wollen, dass Sie etwas gefunden haben, hinter dem auch alle stehen können. Sie haben diese Projekte nicht nur auf dem Tisch, sondern können heute auch über Artikel 12 entscheiden. Ich hoffe, Sie kommen heute so weit. Schön wäre, wenn Sie heute sogar noch über das StromVG entscheiden würden. Aber da mache ich mir nicht zu viele Illusionen.
Herr Ständerat Engler hat versucht, mit seinem Einzelantrag der Gegenseite im Bereich der Sanierungspflicht gemäss Gewässerschutzgesetz etwas entgegenzukommen. Aber schauen Sie, was die Mehrheit hier in Artikel 2a Absatz 1 leider veranstaltet, ich habe es vorhin gesagt, betreffend den Vollzug aller Umweltbestimmungen und mit dieser Art, hier wirklich einfach so vorzugehen. Denken Sie auch an das, was ich Ihnen zu Absatz 2 gesagt habe, insbesondere zu Buchstabe b Ziffern 1 und 2. Dort beantragt die Mehrheit, dass ein Abweichen zulässig sein soll, auch wenn keine Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen vorgenommen werden. Sogar bei Biotopen von nationaler Bedeutung beantragt sie das "ohne die Leistung von Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen". Das können Sie, Herr Ständerat Engler, es tut mir leid, trotz allen schönen Bemühungen nicht wiedergutmachen.
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, auf diesen Artikel 2a nicht einzutreten, sondern bei Artikel 12 dann zu schauen, wie die Minderheit der Mehrheit wirklich entgegenkommen kann.
Ich sage abschliessend noch ganz kurz etwas zur Verfassungsmässigkeit. Es stimmt, was der Kommissionssprecher gesagt hat: Es gibt hierzu keine Aktennotiz, es gibt hierzu gar nichts vom Bundesamt für Justiz. Aber Sie haben in diesem Rat letzte Woche ein dringliches Paket geschnürt, um gewisse Fotovoltaikanlagen in den Alpen rasch voranzubringen. Die UREK des Nationalrates hat vom Bundesamt für Justiz eine Aktennotiz erhalten, die sich zur Verfassungsmässigkeit Ihres Solarpakets äussert. Sie haben ja noch eine Solardachpflicht vorgesehen, das Bundesamt für Justiz äussert sich aber nur zu Artikel 71a. Es schreibt, dass dieser Artikel 71a, also das, was Sie zu den alpinen Solaranlagen beschlossen haben, in Widerspruch zu Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung und im Weiteren auch noch zu Artikel 78 Absatz 2 der Bundesverfassung steht.
Ich möchte Ihnen sagen: Ich dachte eigentlich, Ihr alpines Solarpaket sei eine ziemlich harmlose Angelegenheit. Es war befristet, es war wirklich sehr eng, Sie wollten es eng halten, aber Sie wollten dort einmal einen kleinen Schritt vorwärtskommen. Wenn dieser kleine Schritt vom Bundesamt für Justiz jetzt bereits als bundesverfassungswidrig eingestuft wird, dann können Sie sich allenfalls selber vorstellen, was das Bundesamt für Justiz vermutlich zu Artikel 2a Ihrer Kommissionsmehrheit sagen würde, mit dem Sie hier, wie gesagt, den Vollzug aller Umweltbestimmungen dem Ausbau der erneuerbaren Energien unterordnen wollen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren: Sie haben eine Alternative, Sie müssen nicht zwischen Schwarz und Weiss, zwischen Nichtstun und der Zustimmung zu diesem Artikel 2a entscheiden. Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass Ihnen jetzt ein wichtiger Teil Ihres Rates und Ihrer Kommission mit dem Bundesrat zusammen sagt: Wir wollen vorwärtsmachen, wir sind bereit, neue Abwägungen vorzunehmen, aber nicht auf diese Art und Weise.
Ich bitte Sie, Artikel 2a zu streichen. [PAGE 878]