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Rieder Beat · Ständerat · 2022-09-22

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22

Wortprotokoll

Es gibt kein "Ritzen" der Verfassung, keine "kleine" oder "völlige" Verfassungswidrigkeit. Entweder ist ein Gesetz verfassungskonform, oder es ist verfassungswidrig. Ich habe es eingangs bereits erklärt: Es lag kein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vor, wonach Artikel 2a verfassungswidrig sei, und es liegt auch jetzt noch kein Gutachten vor. Es liegt eine Aktennotiz vor, die meines Erachtens Artikel 102 der Bundesverfassung völlig falsch interpretiert. Sie müssen sich im Klaren sein: Wenn Sie mit dieser Interpretation in die Mangellage gehen, dann machen Sie nichts. Dann machen Sie weder Projekte, die auf einer Liste stehen, noch irgendwelche anderen Massnahmen. Dann haben Sie den Status quo.

Kollege Stark, es tut mir leid, wir werden uns später über die Tabelle unterhalten. Ich finde auch, dass das der falsche Ansatz ist. Sie können mir doch nicht sagen, dass Sie dann gewisse Projekte als verfassungskonform durchwinken, weil sie nur die Verfassung ritzen würden, während Sie es bei der generellen Bestimmung nicht machen, weil es verfassungswidrig sei. Das ist doch keine Politik!

Das ist auch nicht ein Problem der Verfassung. Herr Kollege Burkart, Sie können, gestützt auf Artikel 102 der Bundesverfassung, sechs oder acht thermische Kraftwerke bauen, sie laufen und CO2 ausstossen lassen. Das kann man tun, das ist der Entscheid des Bundesrates. Ich sage Ihnen das Gleiche für die Projekte hier, die, ebenfalls gestützt auf Artikel 102 der Bundesverfassung, kurz- und mittelfristig Energie bringen. Das ist meine Interpretation von Artikel 102 der Bundesverfassung. Darüber können wir uns gerne unterhalten, aber heute fehlt die Zeit.

Im Weiteren noch einmal: Wir haben die Energieperspektiven 2050 plus. In dieser Energiestrategie sind die Effizienzgewinne und die Sparmassnahmen drin. Herr Kollege Zanetti, Ihre Waschmaschine ist drin!

Sie müssen zubauen. Ja, Sie müssen zubauen, und Sie müssen dem Rat aufzeigen, mit welchen Alternativen Sie zubauen wollen.

Was machen wir am Montag, wenn der Nationalrat mit einem Beschluss zurückkommt, der uns die Solarprojekte unterbreitet? Sagen wir dann: "Oh, schade, das ist verfassungswidrig, wir machen das erst in vier, fünf Jahren"? Nein, das geht nicht.

Der Grund für Artikel 2a ist ganz einfach, er hängt mit der Realität in unseren Verfahren zusammen. Heute können Projekte - gleich, in welchem Bereich - mit einer Beschwerde angefochten werden. Ein guter Umweltanwalt findet immer, immer einen gewissen Ansatzpunkt. Bei der Grimsel war es ein Arvenwald. Bei einem Kraftwerk, das ich betreut habe, waren es 2 Zentimeter grosse Steinfliegen. Dann führt man ein Verfahren vor dem Bundesgericht durch, und am Ende entscheidet das Bundesgericht gegen das Projekt. Zwanzig Jahre geht das jetzt - "The March of Folly". Barbara Tuchman heisst die Frau, die das Buch geschrieben hat.

Jetzt können wir sagen, wir machen so weiter. Oder wir fällen einen politischen Entscheid und sagen Nein. Bei der Gewichtung dieser verfassungsmässigen Rechte muss der Strommangellage Rechnung getragen werden. Aufgrund der Massnahmen, die der Bundesrat ergriffen hat, ist die Strommangellage für mich vorhanden. Ich habe Ihnen im Eingangsreferat aufgelistet, was die Frau Bundesrätin bereits alles unternommen hat. Gäbe es keine Strommangellage, hätte sie das nicht getan.

Frau Kollegin Mazzone, es ist nicht gefährlich, das zu machen. Gefährlich ist es, nichts zu tun. Sie werden für Ihre Fische, für Ihre Blumen und für all Ihre Frösche und Fliegen das Wasser der Speicherseen noch sehr benötigen. Wir müssen mehr Speicher haben. Die Multifunktionalität der Speicher muss erhöht werden. Übrigens liegt der Bericht des Bundesamtes für Energie zur Multifunktionalität vor, Herr Kollege Noser. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich hatte das Postulat 18.3610 im Jahr 2018 eingegeben.

Sie müssen doch aufhören, auf diesen alten Wegen zu fahren. Es braucht diesen politischen Entscheid, und wir können ihn auch aufgrund von Artikel 102 der Bundesverfassung rechtfertigen. Selbstverständlich, ich habe es eingangs erwähnt, hat die Kommission nicht in allen Bereichen perfekt gearbeitet. Man kann diesen Artikel 2a Absatz 1 auch noch austarieren. Da gibt es noch Spielraum. Ich habe jetzt nicht stante pede einen neuen Entwurf einbringen wollen. Herr Kollege Engler hat ja bereits einen kleinen Zusatz beantragt.

Und der Zweitrat ist auch noch da. Sie können dann im Differenzbereinigungsverfahren sagen, wir hätten jetzt ein Gutachten - nicht einen Zettel - des Bundesamtes für Justiz, und erklären, dass das verfassungswidrig sei und dass Sie das ablehnen würden. Aber jetzt diesen Punkt hier abzulehnen, das ist effektiv ein Politikversagen erster Güte. Denn wir legen ja keine Alternativen auf den Tisch. Und der Impact - ich komme zum Schluss -, wenn Absatz 2 gestrichen wird, ist gemäss Bundesrat 1,9 Terawattstunden und gemäss Wasserwirtschaftsverband 4 Terawattstunden weniger Produktion gegenüber der bestehenden Produktion. Es ist kein Zusatz, kein Zubau, sondern weniger Produktion. Das ist die Leistung von zwei Grande Dixence, die es noch zusätzlich brauchen würde.

Daher bitte ich Sie, hier im Erstrat bei diesem Artikel der Mehrheit zu folgen. Wir werden vielleicht auch im Verlauf der Beratung noch schlauer, das gebe ich zu.