Fischer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-05
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Im gleichen Kontext steht die Frage, ob den Standortkantonen die Kompetenz zur Erteilung der Konzessionen für die Nutzung des Untergrundes und für die Nutzung der Gewässer auch im Bereich der Kernenergie belassen werden soll. Während Bundesrat und Nationalrat diese Regalrechte auch im Bereich der Kernenergie nicht antasten wollten, war der Ständerat der Meinung, auch diese Fragen müssten auf Bundesebene entschieden werden. Auf Betreiben des Ständerates hat die Verwaltung zuhanden Ihrer Kommission aber eine Formulierung ausgearbeitet, welche den Kantonen zwar nicht das Entscheidungsrecht, aber doch eine sehr weit gehende Mitwirkung zugesteht, indem der Bund verpflichtet ist, die Anliegen des Standortkantons zu berücksichtigen, soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig einschränken würde.
Diese Formulierung beinhaltet auch Artikel 48 Absatz 4, wo zusätzlich das Beschwerderecht des Standortkantons gegen Bewilligungen des Bundes statuiert wird. Die Mehrheit sieht in dieser Formulierung einen sinnvollen Kompromiss, während die Minderheit nach wie vor an der ursprünglichen Lösung festhalten will. Wenn Sie der Mehrheit folgen, streichen Sie gleichzeitig den zweiten Satz in Artikel 47 Absatz 4 und dehnen das fakultative Referendum auch auf die geologischen Tiefenlager aus.
Zu dieser Bestimmung, nämlich Artikel 43, sind zwei Einzelanträge Fehr Hans-Jürg eingereicht worden. Der eine Antrag beruht eher auf der Fassung der Minderheit, während der andere eine Ergänzung der Mehrheit darstellt; ich werde noch kurz Stellung dazu nehmen, wenn Herr Fehr seine Anträge begründet hat.
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