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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-03-05

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Ich spreche zu allen in diesem Zusammenhang interessierenden Artikeln, zu den Artikeln 38, 43 und 48.

Man erinnert sich sehr gut: Sonntagsreden, bürgerliche Politiker oder auch Politiker der Mitte und der Linken, sie alle beschwören - jeweils auch am Feuer der 1.-August-Feier - die Errungenschaften unserer Demokratie. Sie preisen die Möglichkeiten der direkten Mitsprache des Volkes, und sie heben die Vorteile des Föderalismus hervor. Sie verweisen dann jeweils auch darauf, dass eine Stärke dieser Institutionen darin liege, dass die wichtigen politischen Entscheide auf diese Art eben eine breite und solide Abstützung durch das Volk erfahren, eine Abstützung, die sich wirklich auf die Basis bezieht.

Ich frage mich: Warum wollen wir ausgerechnet in diesem hoch sensiblen Bereich, um den es hier geht, diese Abstützung, diese so oft hoch gepriesenen Errungenschaften nicht ebenfalls zur Anwendung bringen? Haben wir denn Angst vor dem Volk? Oder haben wir Angst, dass wir zu wenig gute Argumente für allfällige Standorte vorbringen können? Sind die Argumente nicht stichhaltig genug? Oder fehlt es uns am Vertrauen in die Bevölkerung?

Vertrauen in das Volk - und ich glaube, hier ist der Mangel zu sehen - können wir nur mit Transparenz erreichen, mit Mitdenken-Lassen. Aber wir dürfen es nicht beim Mitdenken-Lassen bewenden lassen, sondern wir müssen das Volk auch mitreden, mitentscheiden lassen. Erst wenn wir es mitreden und mitentscheiden lassen, werden wir auch die Basis dafür finden, dass es mitträgt. Aus unserer Sicht handelte deshalb der Bundesrat weise, als er diese Mitsprache der Kantone in seinen Entwurf aufnahm. Sie ist ein zentraler Bestandteil dieser Vorlage. Kippen wir ihn doch nicht aus dem Entwurf - es könnte das ganze Gesetz in Gefahr bringen.

Ich bitte Sie daher, mit der Minderheit und für den Bundesrat zu stimmen.