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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-09-22

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-22

Wortprotokoll

Ich war über diesen neuen Artikel 37a sehr erstaunt. Ich war erstaunt, dass es diesbezüglich keinen Minderheitsantrag gab, und ich war deshalb erstaunt, weil ich klar der Meinung bin, dass diese Ergänzung bundesverfassungswidrig ist.

Wir sind gemäss Bundesverfassung gehalten, die Einnahmen und die Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Das ist in der Bundesverfassung statuiert, es findet aber auch Niederschlag im Finanzhaushaltgesetz. Davon ableitend gilt dies doch auch für unselbstständige Fonds, die aus der Bundesrechnung ausgegliedert sind. Der Bundesgesetzgeber hat dem Rechnung getragen, indem er bei diesen ausgegliederten Fonds genau diese Bestimmungen auch in die jeweiligen Gesetze geschrieben hat. So steht es nämlich auch im Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr: Der Fonds darf sich nicht verschulden. Genau gleich ist es beim Netzzuschlagsfonds; auch dort ist in Artikel 37 Absatz 4 gemäss geltendem Recht explizit festgehalten, dass sich der Netzzuschlagsfonds nicht verschulden darf. Und klar: Wenn er Mittel hat, sind diese Mittel zu verzinsen.

Wenn wir jetzt dort eine Ausnahme machen, dann ist das wie ein Dammbruch. Das heisst, dass man natürlich auch bei anderen ausgegliederten unselbstständigen Fonds entsprechende Bestimmungen erlassen kann, und das heisst, dass wir den Grundsatz der Bundesverfassung über diesen Umweg umgehen können. Ich finde, das ist doch noch zu prüfen. Das war auch mein Ansinnen, weshalb ich dies hier in den Rat tragen wollte: dass Sie sich dessen bewusst sind und dass diese Bestimmung nicht einfach so durchläuft.

Meiner Meinung nach - und so habe ich es gehört - teilt auch das Eidgenössische Finanzdepartement diese Beurteilung, wie ich sie nun geäussert habe. Ich meine, auch Sie sollten dem entsprechend Rechnung tragen. Ich glaube, aktuell ist es auch nicht notwendig, dass wir diese Verschuldungsmöglichkeit schaffen: Der Netzzuschlagsfonds ist sehr gut dotiert, und aktuell fliessen auch sehr viele Mittel in ihn zurück. Ich habe z. B. auch eine entsprechende Fotovoltaikanlage mit garantierten Preisen von 19,6 Rappen; die realisierten Preise sind aber sogar bei über 26 Rappen. Damit fliessen jetzt pro Kilowatt 5 bis 6 Rappen in diesen Netzzuschlagsfonds, dort fliessen also viele Mittel hinein.

Ich empfehle Ihnen mit meinem Einzelantrag, diesen Artikel 37a zu streichen.

Wenn ich jetzt schon am Sprechen bin, erlaube ich mir noch eine weitere Bemerkung. Wir haben wirklich viele neue Subventionstatbestände beschlossen. Wir haben vorhin die gleitende Marktprämie beschlossen. Wir wissen nicht genau, wie das alles wirkt. Wir haben auch keine Übersicht über diese Mittel, die neu gebraucht werden. Ich habe zu all den neuen Beschlüssen, die wir gefasst haben, keinen Antrag mehr gestellt. Aber ich meine schon, dass man, wenn dann das Paket in den anderen Rat geht, seitens der Verwaltung eine Übersicht erstellen und eine Schätzung machen sollte, welche Kosten daraus erwachsen werden. Zudem sollte dann im Schwesterrat auch die Finanzkommission konsultiert werden, damit sie ihre Meinung abgeben kann. Die Finanzkommission des Ständerates hat zu dieser Gesetzesvorlage nicht Stellung nehmen können. Ich meine, für eine sachliche Politik wäre eine solche Stellungnahme wirklich nötig. Erst wenn wir diese kennen, können wir Sach- und Finanzierungsentscheide richtig aufeinander abstimmen und dem Grundsatz, dass die Mittel wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden, Rechnung tragen.