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Stark Jakob · Ständerat · 2022-09-22

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-22

Wortprotokoll

Ich stelle zuerst fest, dass der Bundesrat hier keine Änderung vorgeschlagen hat. Die Änderung kommt aus der Mitte der Kommission. Es geht ja um stromintensive Unternehmen. Sie können, wenn die Elektrizitätskosten mehr als 10 Prozent oder mehr als 5 Prozent des Umsatzes ausmachen, eine Rückerstattung des Netzzuschlags beantragen. Der Kommissionspräsident hat ausgeführt, wie viele das sind.

Die Voraussetzungen für diese Rückerstattungen sind heute in Artikel 40 des Energiegesetzes definiert. Dort steht in Litera a: "Der Netzzuschlag wird nur zurückerstattet, wenn sich die Endverbraucherin oder der Endverbraucher in einer Zielvereinbarung mit dem Bund dazu verpflichtet hat, die Energieeffizienz zu steigern." Das ist die heutige Formulierung, und so wird es vollzogen.

Nun will die Mehrheit das verschärfen, indem sie sagt, "mindestens 33 Prozent des Rückerstattungsbetrags" müssten "für Energieeffizienzmassnahmen" - ja, das ist richtig, aber dann - "oder für Investitionen in erneuerbare Energien im Inland verwendet werden". Das ist des Guten zu viel, vor allem in der heutigen Zeit, in der die stromintensiven Branchen selbstverständlich mit grossen Problemen zu kämpfen haben. Wenn sie bei der Energieeffizienz alles gemacht haben, was sie können, dann ist es doch nichts als recht, wenn sie die übrigen Franken, die sie da zurückerstattet erhalten, in ihrem Betrieb einsetzen können und nicht noch für Drittinvestitionen verwenden müssen.

Der Antrag der Mehrheit ist gut gemeint, aber er ist wirklich kontraproduktiv.

Ich bitte Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen.

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