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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-26

Wortprotokoll

1. Mit der neuen allgemeinen Sicherheitsverordnung (EU) 2019/2144 führt die EU neue Fahrassistenzsysteme und Anforderungen zur Erhöhung der Sicherheit von Strassenfahrzeugen ein. Die Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) beinhaltet eine grundsätzliche Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit dem weiterentwickelten EU-Recht. Damit werden technische Handelshemmnisse vermieden. Es handelt sich hauptsächlich um Massnahmen, die die Verkehrssicherheit verbessern sollen. Drittstaaten können weiterhin Fahrzeuge, die für den EU-Markt produziert werden und damit die entsprechenden rechtlichen Anforderungen erfüllen, in die Schweiz exportieren.

2. Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) enthält Grundsätze für die Ausarbeitung, den Erlass und die Änderung von technischen Vorschriften. Gemäss Artikel 4 THG sind technische Vorschriften so auszugestalten, dass sie sich nicht als technische Handelshemmnisse auswirken. Zu diesem Zweck sollen sie auf die Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz, d. h. in der Regel auf jene der EU, abgestimmt werden. Dieses Ziel wird im Rahmen der VTS-Revision mit der Übernahme der EU-Vorschriften verfolgt. Nebst den EU-Vorschriften kennen die Mitgliedstaaten der EU nationale Bestimmungen, soweit dies übergeordnetes Recht zulässt. Eine vollständige Harmonisierung des nationalen Rechtes aller Vertragsstaaten und der Schweiz ist nicht möglich und wird auch nicht angestrebt.

3. Zulassungspflichtige Produkte, z. B. Fahrzeuge, sind in Artikel 16a Absatz 2 THG ausgenommen und fallen somit nicht unter das Cassis-de-Dijon-Prinzip. Artikel 16a THG ist daher auch ohne Ausnahmeregelung nicht verletzt.