Fischer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-05
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05
Wortprotokoll
Der Text der Minderheit ist in Artikel 20 Absatz 1 Litera h zu finden. Diese Bestimmung hatte der Nationalrat geändert: Nach seiner Fassung soll als zusätzliches Erfordernis für die Erteilung einer Rahmenbewilligung der Nachweis der höchstmöglichen Versicherungsdeckung erbracht werden.
Diese Frage ist nach Auffassung von Bundesrat, Ständerat und Kommissionsmehrheit im Kernenergiehaftpflichtgesetz zu regeln, welches nach der vorliegenden Totalrevision des Kernenergiegesetzes ebenfalls revidiert werden soll.
Die Minderheit möchte mit dieser Bestimmung sicherstellen, dass eine solche Regelung bereits im Kernenergiegesetz festgehalten ist.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.