Engler Stefan · Ständerat · 2022-09-26
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-26
Wortprotokoll
Ich nehme nur zur Kommissionsmotion 22.3019 Stellung. Ich gehöre hier der Minderheit an. Ich möchte Ihnen auch beliebt machen, hier dem Nationalrat und der Minderheit zu folgen. Es geht um eine Lücke bezüglich sozialer Mindestnormen in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen. Es sind folgende Argumente, die mich zu dieser Schlussfolgerung geführt haben:
Die in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vorgenommene Begrenzung der Sozialnormen auf von der Schweiz ratifizierte ILO-Konventionen ist ohne Zweifel eine wesentliche Einschränkung gegenüber dem Gesetz. Diese Anknüpfung erfüllt den in diesem Zusammenhang klar geäusserten Willen des Parlamentes, gleich lange Spiesse für in- und ausländische Bewerber zu schaffen, in keiner Weise. Die ILO-Mindeststandards, für welche sich die Motion einsetzt, sind in Artikel 12 Absatz 2 zweiter Satz BöB Gegenstand einer Kann-Formulierung. Diese soll, wie es die Vorrednerin gesagt hat, in Risikobranchen, beispielsweise bei Textillieferketten, helfen, im Rahmen öffentlicher Beschaffungen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen im Ausland einen Minimalstandard zu garantieren. Dabei kommt es, entgegen der Auffassung des Bundesrates, nicht darauf an, ob die entsprechenden Standards aus ILO-Abkommen stammen, die auch in der Schweiz ratifiziert sind. Entscheidend ist vielmehr, dass die infrage stehenden Standards sowohl im schweizerischen nationalen Recht verankert sind als auch in der Branche üblicherweise verlangt werden.
Es ist wenig erstaunlich, dass die Motion aus Gewerbekreisen kommt. Sie kommt nicht aus irgendwelchen Kreisen von Weltverbesserern, sondern aus dem Gewerbe. Dieses möchte, dass inländische Anbieter nicht strengere Anforderungen zu erfüllen haben als ausländische Anbieter von öffentlichen Leistungen, von Lieferungen, welche die öffentliche Hand bestellt. Es geht also nicht um neue Vorschriften, nur um die korrekte Umsetzung des bestehenden Gesetzes. Es betrifft nur Anbieter aus dem Ausland, nicht etwa inländische Anbieter. Diese erfüllen aufgrund des schweizerischen Arbeitsrechts all diese Voraussetzungen schon. Es handelt sich um eine Kann-Formulierung, die von den Vergabestellen risikobasiert eingesetzt werden kann.
Deshalb unterstütze ich das aus Gewerbekreisen stammende Anliegen, diese Motion zu unterstützen und damit gleich lange Spiesse zwischen schweizerischen und ausländischen Anbietern zu ermöglichen.