AB 307684
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-26
Wortprotokoll
Eine grundsätzliche Bemerkung zu allen Vorstössen, die Sie heute behandeln: Alles, was Sie heute allenfalls beschliessen, führt zu Sparprogrammen - das ist einfach in Erinnerung zu rufen. Das Budget 2023 bewegt sich ganz knapp am Rand der Schuldenbremse, und für die kommenden Jahre erwarten wir hohe Defizite. Da Sie mit der gleichen Bundesverfassung arbeiten wie ich, müssen Sie sich einfach vergegenwärtigen, dass alles, was Sie jetzt mehr ausgeben, zu Sparmassnahmen führt. Unsere Leute sind auf Pikett, damit wir Ihnen allenfalls noch eine Botschaft für die finanzpolitische Beratung in vierzehn Tagen unterbreiten können - das vorab. Die Schuldenbremse kann nicht eingehalten werden, wenn Sie alles sofort wollen.
Nun zur Frage der Kaufkraft: Die Überlegungen, die Sie jetzt hier geäussert haben, teilen wir durchaus. Nur ist das doch etwas zu relativieren, denn es wird immer wieder auch mit dem umliegenden Ausland verglichen. Wir haben jetzt eine Teuerung, die sich irgendwo bei 3,5 Prozent bewegt, das ist etwa ein Drittel der Teuerung im Euroraum. Es gibt Euroländer, die eine Teuerung von 20 Prozent und mehr haben; dass dort Handlungsbedarf gegeben ist, ist klar. Bei 3,5 Prozent ist aber schon die Frage zu stellen: Muss der Staat hier bereits eingreifen, ist die Voraussetzung dafür bereits gegeben? Kommt hinzu: Wenn wir den Anteil der Energieausgaben an den Haushaltsbudgets messen, so sehen wir, dass er in der Schweiz etwa die Hälfte im Vergleich mit dem Ausland beträgt. Als Konsequenz der relativ guten Versorgung mit Wasserkraft und Nuklearanlagen, die wir hier haben, ist der Anteil der Energieausgaben bei uns wesentlich kleiner als im Ausland. Auch aus dieser Sicht lässt sich die aktuelle Situation also nicht mit derjenigen im Ausland vergleichen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass bei einer Teuerung von 3,5 Prozent, wobei sie sich ja hoffentlich noch etwas abschwächt, staatliches Handeln nicht notwendig ist. Denn die Arbeitnehmer werden nächstes Jahr wohl eine Teuerungszulage erhalten, auch wenn diese vielleicht nicht zu einem vollständigen Ausgleich führen wird. Trotzdem ist es bei 3,5 Prozent Teuerung nicht angebracht, dass sich der Staat hier einmischt. Aus dieser Überlegung sind eigentlich sämtliche Motionen abzulehnen.
Wenn ich die Motionen im Detail anschaue, teile ich durchaus die Ansicht, dass es allenfalls notwendig ist, die Situation zu beobachten. Letztlich ist aber dort Unterstützung zu leisten, wo ein Haushalt tatsächlich gefährdet ist. Geld für Giesskannenlösungen haben wir einfach definitiv nicht, und die Vorschläge, die hier auf dem Tisch liegen, sind im Grunde Giesskannenlösungen. Der Staat hat nicht Geld, um überall einzugreifen, zumal die Situation nicht überall gravierend ist. Auch das, meine ich, sollte also abgelehnt werden.
Etwas Drittes müssen Sie sich ebenfalls überlegen: Die Motionen, die jetzt auf dem Tisch liegen, erfordern praktisch alle eine Gesetzesänderung. Das heisst, wenn wir das ordentlich machen - und Sie haben uns ja bei Corona aufgefordert, nie mehr mit Notrecht zu agieren -, dann bedingt das eine Vernehmlassung sowie Beratungen in beiden Räten. Gesetzesänderungen würden, sofern es keine Referenden gibt, vielleicht ungefähr auf 2025 in Kraft treten. Somit stellt sich auch die Frage, ob das überhaupt noch Sinn machen würde oder ob man es nicht jeweils wieder neu beurteilen müsste. Folglich gibt es eigentlich kaum einen Grund, der für die Annahme der Motionen spricht.
Zu den Finanzen: Wir haben kein Geld, und wenn wir das Rechtsverfahren einhalten, dann geht es zu lange. Dabei ist die Teuerung nicht so, dass staatliches Handeln gefordert wäre.
Wenn wir die Vorstösse noch im Einzelnen betrachten, so ist unter anderem die volle Abzugsfähigkeit der Krankenkassenprämien nicht notwendig, zumal bereits eine Vorlage unterwegs ist, die eine Erhöhung der Abzüge auf 6000 Franken vorsieht. Das ist eine Giesskannenlösung, die so nicht notwendig ist. Wenn schon, sind die tieferen Einkommen betroffen, sie werden durch die hohen Krankenkassenprämien belastet. Dort macht es aber praktisch nichts aus, weil die Einkommen ohnehin so tief sind, dass die Steuern relativ bescheiden ausfallen bzw. dass die Bundessteuern gleich null sind. Und um die höheren Einkommen zu entlasten, haben wir im Moment leider kein Geld.
Die Aufhebung der Mineralölsteuer bedürfte einer Gesetzesänderung. Eine solche Aufhebung ist nicht angezeigt, da die Mineralölsteuer einen wesentlichen Teil der Bundeseinnahmen darstellt. Sie aufzuheben, würde grosse Sparmassnahmen bedingen - und da höre ich jetzt schon den Aufschrei, wenn wir das vorschlagen müssten.
Zur Abschaffung des Eigenmietwerts für Rentner: Zum Eigenmietwert ist jetzt eine Vorlage unterwegs, die in beiden [PAGE 906] Räten tendenziell überladen wurde. Beraten wir doch zuerst diese, bevor wir ein neues Gesetzgebungsprojekt an die Hand nehmen.
Zur staatlichen Entlastung von hohen Benzin- und Dieselpreisen: Auch das braucht eine Gesetzesänderung.
Also, zusammengefasst: Die Situation muss weiter beobachtet werden, denn die Inflation macht uns natürlich auch etwas Sorge, das müssen wir im Auge behalten. Sollte der Staat aber eingreifen müssen, dann muss er sich auf jene Bereiche konzentrieren, in denen tatsächlich Familien oder Personen in existenzielle Nöte geraten, weil sie nicht mehr bezahlen können. Für Giesskannenlösungen haben wir heute kein Geld und werden wir auch in Zukunft kein Geld haben. Alles, was wir ausgeben oder weniger einnehmen, bedingt entsprechende Sparmassnahmen. Und unser Finanzhaushalt wird in den Jahren 2024 und folgende tief im roten Bereich sein.
Ich bitte Sie also, alle Vorstösse abzulehnen. Wenn ich mir das erlauben darf: Seien Sie auch bei den noch kommenden Vorstössen vorsichtig.