Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-09-26
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-26
Wortprotokoll
Die in dieser ausserordentlichen Session zur Diskussion stehenden dreizehn Motionen haben im Kern eines gemeinsam: Entweder verlangen sie Anpassungen gesetzlicher Grundlagen, die Ausgaben in Milliardenhöhe nach sich ziehen, oder sie verlangen Anpassungen, die die Einnahmen des Staates in Milliardenhöhe reduzieren. Beides ist per se finanz- und haushaltspolitisch schlecht, weil es das Gleichgewicht eines stabilen und ausgewogenen Haushaltes in ganz gefährlicher Weise beeinträchtigt. Im Zentrum steht die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger, entweder in Bezug auf die in den letzten Monaten stark verteuerten Energiekosten, nämlich die Kosten von Strom, Gas, Heizöl, Diesel und Benzin, oder dann in Bezug auf die massive Steigerung der Gesundheitskosten.
Die Kostenentwicklung bei der Lebenshaltung hat in den vergangenen zwölf Monaten zu einer Teuerung von rund 3,5 Prozent geführt. Vergleicht man diese Teuerung mit jener im Ausland, so befindet sie sich - wohl auch deshalb, weil wir noch eine eigene Währung und eine unabhängige Politik der Schweizerischen Nationalbank haben - auf einem sehr tiefen Niveau. In den umliegenden Ländern nähert sich der Zeiger der 10-Prozent-Marke. Die dortige Teuerung beträgt somit ein Vielfaches gegenüber derjenigen in unserem Land. In der Schweiz von einer exorbitanten Teuerung oder einem exorbitanten Kaufkraftverlust zu sprechen, ist deshalb aus meiner Sicht verfehlt.
Betrachtet man die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise in den 60er-, 70er-, 80er- und 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, so stellt man fest, dass 3,5 Prozent ein sehr tiefer Stand sind. Es stellt sich die Frage, ob uns dieser doch tiefe Steigerungssatz effektiv zu einem hyperaktiven Handeln verleiten soll und welche Massnahmen man treffen muss, wenn sich die Teuerungsrate bei 7, 8, 9 oder 10 Prozent ansiedelt.
Selbstverständlich ist zu anerkennen, dass gerade die Energiekosten für einen privaten Haushalt - und darum geht es bei den vorliegenden Motionen - einschneidend sein werden. Doch gerade die Mehrkosten für Strom und Heizung sind teilweise heute noch gar nicht bezifferbar und werden sowohl den Mieterinnen und Mietern als auch den Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern wohl erst im nächsten Sommer bekannt sein. Die entsprechenden Abrechnungen werden es dann aufzeigen.
Etwas konkreter wird es beim Anstieg der Krankenkassenprämien. Morgen Dienstag ist es wieder so weit, und die Erhöhungen der Prämien für das Jahr 2023 werden bekannt gegeben. Diese Prämienaufschläge werden nicht nur in ihrer Höhe, sondern bereits per 1. Januar 2023 die Budgets der privaten Haushalte ganz konkret mit 7 bis 10 Prozent zusätzlich belasten. Für viele Familien und alleinstehende Bürgerinnen und Bürger sind dies kaum zu tragende Lasten, aber sie folgen dem Konsum von Gesundheitsleistungen und sind teilweise auch das Resultat von abgebauten Reserven respektive nicht verrechneten Leistungen. Hier sind also insbesondere die Kantone gefordert, die gesetzlich vorgesehenen Höhen ihrer Prämienverbilligungen und die Anspruchsberechtigungen zu überprüfen. Die positiven Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre würden wohl etwas mehr Grosszügigkeit zulassen.
Ein Ruf nach höheren Beiträgen aus der Bundeskasse erscheint mir nicht unbedingt angebracht, zumal diese geforderte Milliarde mit Sicherheit Auswirkungen auf die Budgetdebatte und somit unweigerlich auch auf die Schuldenbremse haben wird. Nochmals zur Erinnerung: Der Schuldenberg des Bundes hat sich durch die Covid-Krise bis heute um rund 26 Milliarden Franken erhöht. Die Aussicht auf Manna von der Nationalbank ist mehr als stark eingeschränkt, und die Zinswende hat begonnen. Man muss wohl kein Prophet sein, um zu sehen, dass mittelfristig auch die Schweiz wieder mehr Mittel für die Verzinsung der Schulden wird aufnehmen müssen.
Ein ganz besonderes Kapitel bei den zur Diskussion stehenden Motionen markiert jedoch die kurzsichtige Aushebelung der Anpassungsformel für die Teuerung in der AHV und gezwungenermassen auch in der IV. Das AHV-Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat die Renten in der Regel alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung anpasst. Die Renten werden früher angeglichen, wenn die Teuerung innerhalb eines Jahres mehr als 4 Prozent beträgt. Die Anpassung erfolgt aufgrund des sogenanntes Mischindexes, der dem Durchschnitt von Lohn- und Preisindex entspricht.
Dass die Renten per 1. Januar angepasst werden, steht ausser Zweifel. Dennoch ertönt jetzt erneut der Ruf nach dem Staat, die Forderung, doch gefälligst Erbarmen mit den Rentnerinnen und Rentnern zu haben, die bisher gültige Formel des Mischindexes beiseitezulassen und gefälligst die volle Teuerung auszugleichen, um den Kaufkraftverlust in Grenzen zu halten. Dabei foutieren sich die Unkenrufer um den ordnungspolitischen und gesetzlich klar festgelegten Modus sowie um die Kosten, die der AHV-Rechnung damit auferlegt werden.
Gemäss Mitteilung der Compenswiss vom 21. April betrug im Jahr 2021 der Aufwand in der AHV 47 Milliarden Franken. Würde man die Teuerung nun rein auf der Basis der gestiegenen Konsumentenpreise ausgleichen, würden zulasten der AHV-Rechnung für das Jahr teuerungsbedingte Mehrkosten von rund 1,737 Milliarden Franken entstehen. Diese Mehrleistungen würden zu den Ausgaben von 47,875 Milliarden Franken gemäss den Finanzperspektiven des BSV hinzukommen. Das positive Umlageergebnis von 880 Millionen Franken aus dem Jahr 2021 würde also mit einem doppelt so hohen Betrag eliminiert. Die negativen Umlageergebnisse würden noch schneller auf uns zukommen, als es die Finanzperspektiven des BSV jetzt schon vorsehen. Aber das ist noch nicht das Ende. Auch die Invalidenversicherung, die heute noch eine Darlehensschuld von 10,5 Milliarden Franken bei der AHV aufweist, würde ihre Rechnung um rund 350 Millionen Franken noch weiter verschlechtern.
Die aktuelle Zeit ist alles andere als erfreulich. Hier sind wir uns wahrscheinlich alle einig. Die Kosten steigen und [PAGE 905] belasten die Haushalte. Für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den Bund wird es immer schwieriger. Die finanziellen Erwartungen an den Staat, aber auch das Finanzgebaren des Parlamentes sind nach wie vor wie in der Covid-Krise. Wir lassen die Geldhähne weit offen und öffnen gar noch neue, ohne die Gegenfinanzierung zu definieren.
Wir stehen aus meiner Sicht schon in sehr naher Zukunft wieder dort, wo wir zu Beginn der Jahre 2003 und 2004 standen, nämlich vor der Verabschiedung massiver Entlastungsprogramme. Ich habe zweimal eines mitgemacht und werde keines mehr mitmachen müssen. Diejenigen von uns, die ab November 2023 wieder in diesem Saal sitzen, werden wohl nicht darum herumkommen. Ich wünsche Ihnen jetzt schon viel Glück! Schmerzlos wird es mit Sicherheit nicht sein.
Ich habe mich deshalb entschieden, all diese Vorstösse konsequenterweise abzulehnen und weder zusätzlichen Leistungen noch reduzierten Einnahmen zuzustimmen.