Herzog Eva · Ständerat · 2022-09-26
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-26
Wortprotokoll
Wir haben nun schon einiges gehört zu unserer gemeinsamen Sorge, dass die gestiegene Inflation zu einem Kaufkraftverlust führen kann - die Inflation, die aktuell 3,5 Prozent beträgt und deren Haupttreiber vor allem die gestiegenen Energiepreise sowie Ausfälle in den weltweiten Lieferketten sind. Ich bin froh, dass die vorherigen Vorstösse abgelehnt wurden, die einzelne Gruppen begünstigt hätten, z. B. Automobilistinnen und Automobilisten, und die dann auch noch ökologisch fragwürdige Anreize gesetzt hätten.
Wir haben es gehört, der Bundesrat ist ja der Meinung, dass kein Handlungsbedarf besteht, da die Teuerung in der Schweiz tiefer ist als in unseren Nachbarländern, und dass wir auch kein Geld ausgeben sollten.
Die Nationalbank hat am vergangenen Donnerstag den Leitzins ein weiteres Mal und sehr kräftig angehoben. Sie erhöhte ihn um 75 Basispunkte auf 0,5 Prozent. Damit ist nach acht Jahren die Zeit der Negativzinsen in der Schweiz vorbei. Die Zinserhöhung soll dem erneut gestiegenen Inflationsdruck entgegenwirken. Auch ein Übergreifen der Teuerung auf bisher weniger betroffene Waren und Dienstleistungen soll erschwert werden. Dieser starke Schritt zeigt, dass die Nationalbank die Gefahr einer weiter steigenden Teuerung sehr ernst nimmt und dafür auch in Kauf nimmt, das Wirtschaftswachstum zu bremsen, was zu einer Stagnation und im Worst Case zu einer Rezession mit steigender Arbeitslosigkeit führen könnte. Vorstösse zur Stützung der Kaufkraft kommen deshalb zur rechten Zeit.
Meine Motion wählt noch einmal einen anderen Ansatz, sie ist allgemeiner, will nicht einzelne Gruppen begünstigen, und sie soll bis in den unteren Mittelstand wirken, der bei steigender Inflation ebenfalls grosse Probleme bekommt. Je nach Ausgestaltung der Sozialleistungen - insbesondere gibt es ja grosse kantonale Unterschiede - kommt der untere Mittelstand gar nicht oder nur sehr begrenzt in den Genuss von Verbilligungen und Sozialzuschüssen.
Sinnvoll sind meiner Ansicht nach Vorschläge, die gezielt wirken, insbesondere bei tieferen Einkommen, und hierzu eignet sich natürlich - das werden wir nachher hören - das System der Prämienverbilligungen oder auch ein vorgezogener Teuerungsausgleich auf den Renten. Ab einer gewissen Einkommensschwelle sind Angehörige des Mittelstandes sogenannte Selbstzahler, sei es bei den Kitas oder bei der Krankenkasse, und sie erhalten auch keine Mietzinszuschüsse usw.
Der Bundesrat, der meine Motion zur Ablehnung beantragt, schreibt, ein Teil der Teuerung sei über die Löhne auszugleichen. Damit bin ich natürlich sehr einverstanden, ich unterstütze diesen Appell an die Arbeitgeber sehr. Doch je nach Entwicklung der Teuerung wird das nicht reichen oder zu spät erfolgen.
Gemäss der Forderung meiner Motion soll eine einmalige Zahlung erfolgen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Als Beispiel nenne ich eine Inflation über 5 Prozent. Bei der Ausarbeitung des Vorstosses wäre aber die genaue Höhe noch zu definieren, und auch die genaue Höhe der auszurichtenden "Bundes-Cheques" könnte definiert werden. Mit einer solchen Einmalzahlung würden einkommensschwächere Haushalte prozentual stärker entlastet. Indem vorgesehen ist, die Zahlung ab einem gewissen Einkommen auslaufen zu lassen, würde ein zusätzlicher Mechanismus eingebaut, um zu verhindern, dass von einem Giesskannenprinzip [PAGE 908] gesprochen werden könnte; hohe Einkommen würden keine Zahlung mehr erhalten.
Im Moment beträgt die Inflation 3,5 Prozent, wir haben es schon mehrfach gehört. Der Mechanismus würde also noch nicht greifen. Ich bitte Sie gleichwohl oder vielleicht gerade deshalb, diese Motion anzunehmen, damit in Zeiten mit einer höheren Inflation als der jetzigen eine Massnahme zur Verfügung steht.
Was die Sorge des Bundesrates betrifft, dass Kosten von geschätzten 2 Milliarden Franken woanders eingespart werden müssten, kann ich Sie vollständig beruhigen: Das ist nicht der Fall. Es wäre eine einmalige Auszahlung und von der Gestalt her ausserordentlich, sodass der Betrag dem Amortisationskonto belastet würde. Wir sind ja jetzt dabei - wir haben weitgehend beschlossen, dass wir das machen werden -, das Amortisationskonto in den nächsten Jahren ganz langsam wieder in den positiven Bereich zu bringen. Herr Bundesrat Maurer hat uns in der entsprechenden Debatte gesagt, dass es nicht so schlimm sei, wenn es bis 2035 oder gar 2039 nicht reiche, und dass man in diesem Fall die Frist einfach verlängern würde.
Dann hätten wir aber auch noch die Möglichkeit, den Betrag ordentlich als Nachtrag zu budgetieren. Wie Sie wissen, liegt auf dem Ausgleichskonto reichlich Geld für Defizite im ordentlichen Budget.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.