Bäumle Martin · Nationalrat · 2022-09-26
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-09-26
Wortprotokoll
Aufgrund der sehr weitgehenden Bestimmungen und des fast absoluten Vorrangs der alpinen Solaranlagen, die der Ständerat beschlossen hat, kamen verfassungsrechtliche Fragen auf, die dann seitens eines Gutachtens des Bundesamtes für Justiz präzisiert wurden. So stand Ihre UREK-N Anfang letzter Woche fast vor einem Scherbenhaufen. Daraufhin hat sie in unzähligen Hintergrundgesprächen einen umfassenden Kompromiss zur Vorlage erarbeitet. Ziel war es erstens, eine verfassungsmässige Vorlage zu zimmern, zweitens, die Solaroffensive des Ständerates für mehr Winterstrom trotzdem starten zu können, und drittens, möglichst ein Referendum zu vermeiden. Es war also die Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau. Das Resultat ist nicht so weit weg davon.
Grundsätzlich wird die grünliberale Fraktion hier immer der Mehrheit und damit dem Kompromiss folgen. Bei Artikel 45a wird ein Teil der Fraktion in der ersten Runde für die griffigeren Varianten stimmen. Aber am Ende werden wir geschlossen die Mehrheit mittragen.
Der umfassende Kompromiss beinhaltet in Artikel 45a eine markante Abschwächung der Solarpflicht für Gebäude, wie sie der Ständerat wollte. Wenn wir den Kompromiss annehmen, können wir aber einem mutmasslichen Referendum seitens gewisser Kreise und auch Kritik der Kantone entgegentreten. Dieser Punkt ist für uns als grünliberale Fraktion wohl die grösste Kröte, die wir schlucken müssen.
Zu Artikel 71a: Hier befindet sich der Kernpunkt des umfassenden Kompromisses zu den alpinen Solaranlagen. Dieser Kompromiss ist verfassungskonform. Das BJ hat unterdessen signalisiert, dass es das so sieht, das BFE und das[NB]BAFU haben diesen Kompromiss in der Zusammenarbeit ebenfalls unterstützt, und auch vom Bundesrat kam ein positives Signal.
Dieses Gesetz ermöglicht die wichtigsten, bekannten Anlagen im Wallis, da diese nicht in Schutzgebieten geplant sind. Es ist kein Freipass für Anlagen in allen Gebieten, wie es der Ständerat ursprünglich wollte. Auch die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Möglichkeit zur Einsprache im Bauverfahren bleiben bestehen. Eine Güterabwägung der Behörden wird es auch dann noch geben, falls solche Anlagen Vorrang erhalten sollten. Dieser Vorrang gilt nicht absolut.
In Biotopen von nationaler Bedeutung, Moorlandschaften und Reservaten ist der Bau von Anlagen ausgeschlossen. In BLN-Gebieten hingegen ist die Errichtung von Anlagen grundsätzlich möglich, aber es gibt eine Güterabwägung, bzw. es braucht einen Ausgleich.
In Artikel 71b haben wir das Grimselprojekt als Einzelprojekt hinzugefügt, da dort klar eine Dringlichkeit vorliegt. Die Staumauer wird aktuell saniert, und da soll nun gleichzeitig die Erhöhung erfolgen können. Alles andere wäre ein Schildbürgerstreich, wenn wir schon von Winterstrom sprechen. Die Verfahren sind grundsätzlich abgeschlossen, und es geht nur noch um wenige Formalien. Die Grünliberalen waren immer für die Erhöhung der Staumauer und damit des[NB]Winterstromanteils.
Das Ganze ist also ein Konzept. Einige werden feststellen, dass hier zum Beispiel das Projekt Trift und vor allem auch Projekte zum Ausbau der Windkraft fehlen. Ihre UREK hat aber parallel zur Vorlage eine parlamentarische Initiative beschlossen. Damit sollen das Trift-Projekt und Windenergieanlagen, bei denen alle Bewilligungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen usw. erfolgt sind und die projektierungs- und baureif sind, ebenfalls rasch angegangen werden. Die parlamentarische Initiative soll auch von der UREK des Ständerates unterstützt werden, wie Ihrer Kommission signalisiert wurde. Damit könnten wir rasch mit der Beratung einer zweiten Vorlage beginnen, bei der wir über weitere Wasserkraft- und vor allem Windenergieanlagen sprechen können, allenfalls in einem weiteren dringlichen Beschluss, den wir dann im Dezember verabschieden könnten. Das war zumindest der Wille in der Diskussion Ihrer UREK, und die Bereitschaft dazu wurde auch seitens des Ständerates signalisiert. Wir haben die Zusicherung, dass alle daran arbeiten wollen.
In dieser Session können wir jetzt zeigen, dass wir den Willen haben, bis 2025 mit mindestens drei Anlagen, nämlich Gondosolar, Grengiols-Solar und Grimsel, für Winterstrom zu sorgen. Weitere Solarprojekte sind möglich und erwünscht. Wenn es uns gelingt, stehen wir nach aussen als Parlament da, das fähig und willens ist, in der Krise zu handeln. Scheitern wir, wird man uns sagen, wir würden nichts hinkriegen, weil jeder auf seinem Punkt beharre.
Die grünliberale Fraktion wird der Mehrheit folgen und somit der Kompromisslösung zustimmen. Damit überweisen wir dem Ständerat eine mehrheitsfähige Lösung. Wichtig ist es, eine Vorlage zu haben, deren Verfassungsmässigkeit wir als Parlament klar abgewogen haben. Sie untersteht dem fakultativen Referendum, wobei wir natürlich hoffen, dass dieses nicht ergriffen wird, weil die Vorlage ein Kompromiss ist. Eine solche Vorlage anzugreifen, wird nicht ganz einfach. Man muss gegen das Anliegen antreten, die Solar- und Wasserkraft auszubauen.
Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten, jeweils der Mehrheit zu folgen und am Ende der Vorlage zuzustimmen.