Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-05

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-05

Wortprotokoll

Ausgangspunkt für diesen Antrag ist die Überlegung, dass im Falle eines Fehlbetrages eines KKW-Betreibers direkt der Bund diese Kosten tragen müsste. Das möchten wir eben verhindern. Wir möchten verhindern, dass zwar die Gewinne bei den Privaten bleiben, aber den Verlust dann der Staat übernehmen müsste. Deswegen gibt es diese Nachschusspflicht.

Da möchte ich zunächst einmal darauf verweisen, dass das nichts Neues ist. Sie besteht beim Stilllegungsfonds schon seit dem Jahr 1983. Das heisst, wenn sie hier gestrichen würde, würden Sie hinter geltendes Recht zurückgehen; ich möchte das einfach nochmals betont haben. Wenn hier von Sippenhaft und von einer absoluten Einmaligkeit gesprochen wird, dann möchte ich noch einmal den Hinweis darauf machen, dass es das in mehreren Fällen bereits gibt. Ein Fall ist der nationale Garantiefonds im Bereich der Motorfahrzeuge; Sie kennen das: Wenn ein Strassenverkehrsteilnehmer durch ein Automobil verletzt wird und man nicht feststellen kann, welches Automobil es gewesen ist, dann kommt ein Fonds zum Zug, der diesen Schaden bezahlt. Dieser Fonds ist aus den verschiedenen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen gespiesen.

Ich habe Ihnen das letzte Mal auch die Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten genannt. Nach dieser Verordnung müssen alle Inhaber einer Deponie und alle Exporteure von nichtnuklearen Abfällen eine Abgabe entrichten. Das ist auch ein solcher Fonds, ein Solidaritätsfonds, den Sie so verächtlich als Sippenhaft bezeichnen. Seit 1983, wie gesagt, gibt es den Stilllegungsfonds, der auch das beinhaltet.

Ich möchte Sie also bitten, dem Ständerat zu folgen und dem Bundesrat zuzustimmen. Bedenken Sie noch eines: Ihre Kommission ist sehr, sehr knapp zu dieser Mehrheit gekommen, während die Abstimmung im Ständerat äusserst klar war. Der Ständerat wird hier festhalten. Ich bitte Sie also: Bereinigen Sie diese Differenz im Sinne des Ständerates.