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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-26

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-26

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Postorganisationsgesetzes und zu einem Bundesbeschluss über die Kapitalisierungszusicherung an die Schweizerische Post am 30. Juni 2021 verabschiedet. Bei der ersten Vorlage gibt es in einem Punkt Konsens: Die Post steht vor grossen Herausforderungen. Welches sind diese Herausforderungen?

Das veränderte Kundenverhalten und die fortschreitende Digitalisierung führen zu einem Rückgang der Briefmengen und auch zu einem Rückgang des Schaltergeschäfts. Die Paketmengen wachsen zwar dank E-Commerce, die betreffenden Margen sind aber sehr tief. Die Konkurrenz nimmt zu, und die Post muss sehr hohe Investitionen in neue Verarbeitungskapazitäten tätigen können. Die Postfinance leidet unter ihrem eingeschränkten Geschäftsmodell, und sie muss als systemrelevante Bank erhöhte Eigenmittelanforderungen erfüllen. Im Klartext heisst das hier: Die Postfinance kann, anders als die anderen Banken, nur einen Teil des Geschäfts machen; sie muss aber die gleichen Eigenmittelanforderungen erfüllen wie eine "vollwertige" Bank.

Ich staune immer wieder, wenn Sie in dieser Diskussion von einem Ungleichgewicht sprechen. Wissen Sie, wie viele Kantonalbanken eine Staatsgarantie haben? Warum sagen Sie dann dort nicht, das sei ein Ungleichgewicht? Das ist etwas, was ich in dieser Diskussion noch nicht verstanden habe. Ich verstehe es bis heute Abend nicht und werde auch weiterhin nicht verstehen, wo Sie hier das Ungleichgewicht gegenüber den Staatsbanken der Kantone sehen. Die Postfinance ist übrigens keine eigentliche Staatsbank. Natürlich hat sie den Bund im Rücken und damit eine gewisse Garantie. Inwiefern aber ein Ungleichgewicht gegenüber den Kantonalbanken mit Staatsgarantie und den systemrelevanten Banken besteht, hat mir bis jetzt noch niemand erklären können. Lassen wir das.

Zudem haben Sie natürlich die Anforderungen an die Grundversorgung in den letzten Jahren nur in eine Richtung geändert; Sie haben sie nämlich immer erhöht. Das ist auch nachvollziehbar. Das haben Sie eben deshalb gemacht, weil die Post eine hohe Bedeutung hat, weil die Postdienstleistungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft wichtig sind. Aber das heisst natürlich auch, dass Sie bei der Post dann entsprechend höhere Kosten verursachen. (Unruhe, Glocke der Präsidentin)

Auch wenn das Resultat der kommenden Abstimmung absehbar ist, erlaube ich mir trotzdem, noch einige Überlegungen und Ausführungen zu machen. Es ist eine wichtige Vorlage. Auch wenn Sie heute alle Nein sagen, haben Sie heute Abend noch kein einziges Problem gelöst. Deshalb erlaube ich mir wie gesagt doch, jetzt noch einige Ausführungen zu machen.

Das Resultat dieser Entwicklungen ist, dass die Ertragskraft der Post rasch schwindet. Das müsste Ihnen eigentlich allen Sorgen machen. Die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung ist mittelfristig gefährdet. Das heisst, wir müssen uns Gedanken darüber machen, welche[NB]Grundversorgung[NB]benötigt[NB]wird und wie sie finanziert werden soll.

Die Post hat auf diese Ausgangslage bereits reagiert; sie hat eine Strategie entworfen, die Strategie 2021-2024, die Investitionen in verschiedenen Bereichen vorsieht. Das Ziel dieser Strategie ist, dass die Finanzierung, also die nachhaltige Sicherung einer qualitativ hochstehenden Grundversorgung, mindestens bis ins Jahr 2030 gesichert ist. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass nebst diesen unternehmerischen Massnahmen auch Anpassungen bei den politisch definierbaren Rahmenbedingungen notwendig sind. Deshalb hat er Ihnen diese Vorlage unterbreitet.

Wenn es der Postfinance ermöglicht wird, selbstständig Hypotheken und Kredite an Dritte zu vergeben, dann tut man nichts anderes, als der Postfinance die gleichen Möglichkeiten zu geben wie den vielen Staatsbanken, die man heute in den Kantonen auch hat: die Möglichkeit, noch Geld zu verdienen.

Der Bundesrat hat den Einstieg der Postfinance ins Hypothekar- und Kreditmarktgeschäft in die Vernehmlassung geschickt. In der Vernehmlassung wurde unter anderem auch die Frage der Verfassungsmässigkeit gestellt. Der Bundesrat ist dann nach der Vernehmlassung zum Schluss gekommen, dass er Ihnen zusammen mit dieser Vorlage nicht nur den Einstieg der Postfinance ins Hypothekargeschäft vorschlägt, sondern auch die Möglichkeit einer Privatisierung, wobei [PAGE 1723] dieser Privatisierungsentscheid in der Kompetenz des Parlamentes stehen würde.

Aufgrund der engen betrieblichen und finanziellen Verflechtungen der Konzerngesellschaften mit dem Grundversorgungsauftrag hätte eine Privatisierung der Postfinance aber natürlich grundlegende Auswirkungen auf den ganzen Postkonzern. Es bräuchte entsprechende Anpassungen des Postgesetzes. Der Bundesrat wollte mit der Revision des[NB]Postorganisationsgesetzes aber nicht warten, deshalb hat er Ihnen diese Vorlage hier vorgeschlagen: weil wir der Meinung sind, dass die Möglichkeit der Postfinance, überhaupt Geld zu verdienen, wichtig ist, um die Leistungen oder die Finanzierung der Grundversorgung auch in den kommenden Jahren sicherzustellen. Deshalb hat er Ihnen diese Vorlage unterbreitet mit der Möglichkeit - noch einmal - einer Privatisierung, die dann im Parlament entsprechend beschlossen würde.

Ich habe Ihre Diskussion verfolgt, ich habe auch die Diskussion im Ständerat verfolgt, der einstimmig entschieden hat, auf die Vorlage nicht einzutreten. Ich höre jetzt aus Ihrer Kommission, dass Sie auf die Vorlage nicht eintreten möchten, weil Sie zuerst wissen möchten, wie die Grundversorgung in Zukunft aussieht. Der Bundesrat bzw. mein Departement zusammen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung hat eine Expertenkommission eingesetzt, die die Vorschläge ausgearbeitet hat. Der Bundesrat hat im Juni entschieden, dass er die Weiterentwicklung der Grundversorgung der Post eingehend prüfen lassen will. Er hat mein Departement beauftragt, bis nächsten Sommer entsprechende Vertiefungsarbeiten vorzunehmen. Das heisst, wir sind bereits an der Arbeit und daran, uns mit der Zukunft der Grundversorgung auseinanderzusetzen, um dem Bundesrat im Juni nächsten Jahres eine entsprechende Auslegeordnung präsentieren zu können.

Sie können sich heute gerne für Nichteintreten entscheiden. Die Post hat Gott sei Dank bereits eine Strategie für die Jahre 2021 bis 2024 ausgearbeitet und setzt diese jetzt um. Das Signal, das Sie heute aus dem Parlament aussenden - das muss ich Ihnen einfach sagen, auch wenn Sie es nicht gerne hören -, ist aber alles andere als klar. Schauen Sie nur die Eintretensdebatte an. Warum treten die einen nicht ein, warum treten die anderen nicht ein? Die einen wollen abwarten, was der Bundesrat präsentiert. Andere haben gesagt, dass sie die Privatisierung der Postfinance nicht wollen und die Vorlage deshalb ablehnen. Wieder andere haben gesagt, dass sie zuerst einmal wissen wollen, wie die Grundversorgung aussieht, was sie kostet und woher das Geld kommt.

Die Frage des Geldes ist nicht so kompliziert. Man kann es einfach bei den Konsumentinnen und Konsumenten oder bei den Steuerzahlerinnen und -zahlern holen - so gross ist die Auswahl nicht. Von Ihnen, Herr Nationalrat Rutz, habe ich gehört, dass Sie sagen, das koste halt etwas und man müsse die Grundversorgung eben bezahlen. Ich erinnere Sie dann gerne daran, wenn wir Ihnen sagen, was es kostet und woher wir das Geld nehmen.

Die Aussage heute, also das Nichteintreten heute, ist für den Bundesrat kein klares Signal. Es geht in die verschiedensten Richtungen. Niemand hier kann behaupten, er oder sie hätte jetzt den Hauptgrund für das Nichteintreten genannt, denn es wurden die unterschiedlichsten Gründe erwähnt.

Ich denke, wenn Sie sagen, dass Sie auf diese Vorlage nicht eintreten, dann entscheiden Sie heute auch, dass die Postfinance weiter an Ertragswert verliert. Damit verliert auch die Post an Ertrag. Das heisst, Sie vernichten letztlich Volksvermögen, das ist eine Tatsache.

Die Postfinance musste bereits in den letzten Monaten gute Kunden vertreiben. Jetzt können Sie sagen, das sei gut für die anderen Banken, weil die Postkunden dann zu ihnen kommen. Ich bin nicht sicher, ob sie darüber so glücklich sind. Ich denke, es ist ein Entscheid, den Sie fällen: Er ist einstimmig, aber eigentlich nur im Neinsagen. Neinsagen ist in einem ersten Schritt immer einfacher.

Wir sind bereits an der Arbeit. Wir werden Ihnen nächstes Jahr einen Vorschlag machen oder zumindest eine Auslegeordnung unterbreiten und sagen können, wie diese Grundversorgung aussehen könnte. Sie haben in den letzten Jahren immer gesagt, dass Sie bei der Grundversorgung eher ausbauen und nicht abbauen wollen. Wir nehmen das ernst. Wir sind auch der Meinung, dass die Grundversorgung mit postalischen Dienstleistungen für den Zusammenhalt unseres Landes - Herr Nationalrat Bregy hat es auch gesagt -, gerade auch für die Randregionen, von allergrösster Bedeutung ist. Wir nehmen diese Aussagen sehr ernst. Die postalische Grundversorgung wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Am Schluss werden aber Sie sagen müssen, wie Sie die Finanzierung sicherstellen wollen.

Noch einmal: Der heutige Entscheid ist einerseits ein Nein zur Privatisierung, ohne dass Sie andererseits sagen, was Sie wollen; zudem wollen Sie nicht, dass die Postfinance Kredite vergeben darf - das ist die Summe der heutigen Aussagen. Ich freue mich, wenn wir Ihnen dann präsentieren können, wie diese Grundversorgung in Zukunft aussehen könnte. Ich bin gespannt, ob Sie zu dem, was wir Ihnen präsentieren, dann auch Ja sagen.