Hegglin Peter · Ständerat · 2022-09-26
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-26
Wortprotokoll
Die Minderheit geht mit der Motionärin und der Mehrheit der Kommission einig: Eine Unterversorgung in der Kindermedizin ist zu vermeiden, und die zukünftige Planung des Bestandes und Bedarfs soll auf einer umfassenden Datenlage basieren. In der Beurteilung der Notwendigkeit dieser Motion kommt sie aber zu einem anderen Schluss.
Die Motion stammt aus dem Jahr 2019. Inzwischen hat sich vieles getan. Erlauben Sie mir, auf die einzelnen Forderungen einzugehen. Insgesamt stellt die Motion nämlich drei Forderungen auf.
Ziffer 1 fordert, dass der Bund periodisch eine spezifische Versorgungsforschung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin in Auftrag geben solle. Zudem sei der volkswirtschaftliche Nutzen der Kinder- und Jugendmedizin zu evaluieren. Als Kommissionsminderheit stellen wir erfreut fest, und das hat die Kommissionssprecherin ja auch ausgeführt, dass der Bund im Rahmen seiner Kompetenzen bereits umfangreiche Massnahmen ergriffen hat. Im Bereich der Forschung analysiert etwa das vom Bund und den Kantonen getragene Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) die Versorgung in den wichtigsten Fachdisziplinen. Ein erster Bericht, der sich unter anderem der Pädiatrie und der Hausmedizin widmet, ist im Mai 2022 erschienen. Es ist bereits eine gute Evidenz vorhanden. Die Massnahmen des Bundes wurden schon entsprechend ausgerichtet, so die Nationale Strategie Sucht, die Nationale Plattform zur Prävention und Bekämpfung von Armut, die Unterstützung von ausserschulischer Arbeit und die Suizidprävention.
Weiter sind auch Aufträge an das Obsan erteilt worden, mit dem Ziel, den künftigen Bestand von und Bedarf an Fachärztinnen und Fachärzten in der Schweiz zu eruieren. Es bestehen Aufträge an Interface und an die Universität Zürich, erstens zur Erarbeitung eines Indikatorensets zur Erhebung des Gesundheitszustandes von Kindern und Jugendlichen und zweitens zur Überprüfung, inwiefern vorhandene Datenpools genutzt werden könnten, um diese Indikatoren abzudecken.
Weiter besteht auch ein Auftrag für eine Schweizer Gesundheitsstudie, eine Kohortenstudie. Dort ist ein modularer Aufbau geplant. Die Pilotstudie lief von 2017 bis 2021 mit Erwachsenen und konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Eine Hauptstudie ist jetzt in Vorbereitung. Der Start ist für 2025 geplant. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat den diesbezüglichen Auftrag in der nächsten Zeit erteilen wird.
Sie hören es: Eine periodische Wiederholung der Versorgungsforschung würde, so meine ich, wenig bringen. Es sind jetzt spezifische Massnahmen zu ergreifen und anzuwenden. Periodische Versorgungsforschung würde vor allem Aufwand bringen. Wir von der Minderheit meinen, es wäre besser, Aufwand direkt zugunsten von Kindern zu treiben und nicht für spezifische Versorgungsforschung, die wiederholt würde.
Ziffer 2 will eine Berichterstattung nach Kantonen, sie will ein Setting nach Fachgebieten. Die Obsan-Studie macht, das habe ich schon erwähnt, nationale Prognosen nach Setting und Fachgebieten. Sie macht aber keine Aussagen auf kantonaler Ebene. Es wären hier Analysen zu kantonalen Ist-Situationen möglich. Dies liegt in der Kompetenz der Kantone und nicht in der Kompetenz des Bundes. Die Kantone könnten oder müssten hier entsprechend handeln. [PAGE 927]
Mit Ziffer 3 der Motion wird verlangt, dass der Bund die Kantone mehr unterstützt. Dabei möchte ich doch festhalten, dass der Bund die Kantone schon massgeblich, vielfältig und auch finanziell sehr stark unterstützt. Ich kann folgende Bereiche erwähnen: Ausbildung, Tarife, Zulassung der Leistungserbringer, das Sonderprogramm Humanmedizin, die Schaffung von zusätzlichen Studienplätzen, die Obsan-Studie 2021, die Obsan-Studie 2022, aber auch die Finanzierung der Methodik zur Bestimmung der Versorgungsgrade und nicht zuletzt die parlamentarische Initiative 22.431, mit welcher für Fachgebiete in Mangelbereichen Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht geschaffen werden sollen.
Aus all diesen Gründen sieht die Minderheit hier keinen zusätzlichen Handlungsbedarf, sondern meint, der Bundesrat habe schon entsprechend gehandelt. Entsprechende Instrumente sind unterwegs und in Anwendung.
Die Minderheit empfiehlt Ihnen deshalb zusammen mit dem Bundesrat, diese Motion abzulehnen.