Fluri Kurt · Nationalrat · 2022-09-26
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-26
Wortprotokoll
Um gleich beim Votum des Sprechers der Grünen zu beginnen: Die Grünen hätten in der Kommission immerhin einen Antrag stellen können, dann hätte es eine Abstimmung gebraucht. So gibt es dann eben gar keine. Das ist auch nicht unbedingt ein Mehrwert.
Zurück zum Geschäft: Der Postkonzern steht in einem mehrfachen Interessenkonflikt. Werden Poststellen geschlossen, gibt es Vorstösse, Standesinitiativen usw. Wir schreiben der Post vor, bis wann am Tag die Post zu verteilen ist. Gleichzeitig wissen wir um die zunehmende Finanzierungslücke des Service public. Wir sind uns aber auch nicht einig darüber, was der Service public beinhaltet, und wir wollen nicht auf dieses Geschäft eintreten. Wir wissen auch nicht, ob das Geschäft überhaupt verfassungsmässig wäre, sofern wir darauf eintreten möchten. Das ist ein vielfacher Konflikt.
Wir schlagen folgendes Vorgehen vor: Erstens lassen wir den Service public definieren. Wir haben den Bericht der Expertenkommission Egerszegi. Herr Töngi, wir können daraus nicht einfach einzelne Vorschläge herauspicken und sie in Form von parlamentarischen Initiativen hier einbringen. Das gäbe keine kohärente Lösung. Dazu braucht es den Entwurf des Bundesrates, der früher oder später kommen wird. Wenn wir den Service public umrissen haben, können wir auch den Finanzierungsbedarf der Post umschreiben. Mit der möglichen Finanzierung durch die Postfinance geht es um die Erweiterung von deren Tätigkeitsgebiet, dies aber im Gleichschritt mit der Privatisierung. Ihre Haltung - jene der Grünen und der SP -, bereits jetzt und offenbar auf ewige Zeiten eine Privatisierung der Postfinance abzulehnen, halten wir für absolut dogmatisch und ideologisch. Wir finden Ihre Position undifferenziert und nicht sachgerecht. Möglicherweise werden Sie in einigen Jahren auf Ihre heutige Haltung zurückkommen und das auch begründen müssen.
Die Frage der Verfassungsmässigkeit werden wir gleichzeitig auch abklären müssen. Das halten wir für eine logische Abfolge.
Heute aber zuerst über die Erweiterung der Tätigkeiten der Postfinance entscheiden oder sie gar unterstützen zu wollen, wäre der falsche Ansatz, auch wenn wir jetzt von der Frau Bundesrätin hören werden, dass es aus ihrer Sicht natürlich einfach ist, einen Ansatz als falsch abzulehnen, ohne konkrete Verbesserungsvorschläge zu bringen. Vermutlich wird sie das dann sagen. Unser Vorschlag ist aber folgender: Zuerst kommt die Definition des Service public, dann das Aufzeigen der Finanzierung desselben und der Finanzierungslücken und danach die Ausarbeitung einer neuen Vorlage für die Privatisierung und Erweiterung des Tätigkeitsgebietes im Gleichschritt und unter Abklärung der Verfassungsmässigkeit. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg.
Deswegen bitten wir Sie heute logischerweise auch, nicht auf die beiden Vorlagen einzutreten.