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Fischer Roland · Nationalrat · 2022-09-26

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2022-09-26

Wortprotokoll

Die Nachricht vor drei Wochen war ein Paukenschlag. Mit Notrecht aktivierte der Bund einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen. Die Finanzdelegation bewilligte dafür einen dringlichen Verpflichtungskredit in der Höhe von 10 Milliarden Franken und sogleich einen dringlichen Voranschlagskredit in der Höhe von 4 Milliarden Franken für die Sicherung der Liquidität der Axpo. Damit ist eine seit Anfang Jahr befürchtete Notlage eingetroffen, noch bevor das Parlament in der laufenden Session die gesetzlichen Grundlagen für den Rettungsschirm fertig beraten hat.

Der Verpflichtungskredit in der Höhe von 10 Milliarden wurde mittlerweile im Rahmen der Gesetzesvorlage betreffend die subsidiäre Finanzhilfe zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, bei der wir heute noch die Differenzen ausgeräumt haben, nachträglich genehmigt. Den Voranschlagskredit in der Höhe von 4 Milliarden Franken beraten wir heute im Rahmen dieser ausserordentlichen Session.

Wir Grünliberalen befürworten den Rettungsschirm für systemkritische Schweizer Stromunternehmen und in der Konsequenz auch den Kredit für die Axpo, denn ein Ausfall dieser Unternehmen könnte zu einer Kettenreaktion führen und die Stromversorgung der Schweiz ernsthaft gefährden. Die extremen Preisanstiege auf den Energiemärkten führen dazu, dass die Stromproduzenten für Terminverkäufe auf dem Strommarkt deutlich höhere Sicherheitseinlagen leisten müssen. Die dafür notwendige Liquidität überfordert offenbar selbst ein grosses Stromunternehmen.

Aus unserer Sicht ist es jedoch erstaunlich, dass die Kantone, die Eigentümer der Axpo sind, offenbar nicht selbst in der Lage sind, kurzfristig die Liquidität ihrer eigenen Unternehmen sicherzustellen. Nicht heute Abend, aber mittelfristig müssen wir uns deshalb vertieft Gedanken darüber machen, wie wir den Strommarkt in der Zukunft ausgestalten wollen. So ist etwa eine stärkere Regulierung der systemkritischen Stromunternehmen unumgänglich, ähnlich, wie wir sie nach der Finanzkrise und der staatlichen Rettung der UBS für die Grossbanken umgesetzt haben. Denn ein staatlicher Rettungsschirm, wie wir ihn heute beschlossen haben, kann und darf keine Dauerlösung sein.

Die Axpo ist ein Staatskonzern, sie ist vor allem in der Stromproduktion und im Stromhandel tätig. Hierbei stellt sich für die Zukunft in der Tat die Frage: Sind die Kantone die richtigen Eigentümer für diese Unternehmung? Wenn ja, hat die Axpo die richtige Strategie? Denn eine Unternehmung, die sich im Eigentum des Staates befindet, muss primär staatliche [PAGE 1733] Aufgaben wahrnehmen, sonst gehört sie nicht in das Eigentum des Staates. Wenn sich eine Unternehmung zudem im Besitz des Staates befindet, dann hat der Staat als Eigentümer auch eine Verantwortung für die Strategie und Führung der Unternehmung. Aus unserer Sicht stellt sich auch die Frage, ob die Eigentümerkantone diese Verantwortung in der Vergangenheit genügend wahrgenommen haben.

Noch ein paar Worte zu den Minderheiten: Die Grünliberalen lehnen sämtliche Minderheitsanträge ab. Alle drei Minderheitsanträge betreffen nicht die Kreditsumme, sondern die Rahmenbedingungen für die Kreditverwendung. Die Kommissionssprecher haben bereits ausgeführt, dass diese Bedingungen derart ausgestaltet sind, dass sie eigentlich in ein Gesetz gehörten oder bereits erfüllt seien. Deswegen können, sollen und dürfen wir sie hier nicht als Rahmenbedingungen der Kreditverwendung aufführen. Zudem wurden die angesprochenen Fragen bereits im Rahmen der Diskussion der Gesetzesvorlage zum Rettungsschirm diskutiert.

Ich bitte Sie deshalb, den Voranschlagskredit gemäss Mehrheit der Kommission nachträglich zu genehmigen und die Minderheitsanträge abzulehnen.