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Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2003-03-05

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Das Anliegen der Minderheit stammt, wie von Frau Sommaruga erwähnt, wieder aus dem EMG. Die Formulierung, wie sie dem Minderheitsantrag zugrunde liegt, entspricht allerdings der Verordnungsstufe und nicht der Gesetzesstufe. Was damit verlangt wird, gehört eben wieder in die Belange des Elektrizitätsmarktes, in die Belange der Elektrizitätsverteilung, eben in ein Elektrizitätsmarktgesetz und nicht hierher, wo es jetzt "hineingedrückt" werden soll.

Zum Begriff Kennzeichnung oder Herkunftsnachweis muss man einfach feststellen, dass Strom keine differenzierbaren Merkmale hat. Er ist nicht nur unsichtbar: Es gibt keine differenzierbaren Merkmale. Also dazu ist diese Bezeichnung ein fundamentaler Widerspruch, ob sie nun bei anderen Dingen üblich ist oder nicht.

Aber dieser Artikel macht ohne Marktöffnung einfach keinen Sinn. Die Verbraucherinnen und Verbraucher konsumieren im geschlossenen Markt jene Energie, jenen Energiemix, welcher von der Netzbetreiberin zur Verfügung gestellt wird. Einen Einfluss oder eine Einflussmöglichkeit verbraucherseitig gibt es im geschlossenen Markt nicht. Das Informationsbedürfnis, woher unser Strom kommt, ist deswegen mit einer landesweiten Publikation, wie sie die Energiestatistik bringt, längst gedeckt. Die physisch vor Ort bezogene Energie ist nicht beeinflussbar und auch nicht bestimmbar. Auch die Netzbetreiberinnen, welche nicht selbst Zugang zum Übertragungsnetz haben, können da keinen Einfluss nehmen; sie sind genauso im überlagerten Netz gefangen. Wir können auch mit dem Bau neuer Anlagen nicht Einfluss nehmen und hier wesentlich etwas ändern.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, weil er in ein Elektrizitätsmarktgesetz gehört und nicht hierher. Wir müssen das Thema an geeigneter Stelle wieder diskutieren.

Noch zu meinem Eventualantrag, falls Sie hier trotzdem der Minderheit zustimmen sollten: Der Herkunftsnachweis ist das, was realistischerweise machbar ist. Wenn man die Formulierung des Ständerates, die eher der Verordnungsstufe entspricht, anschaut, kommt genau dieser Herkunftsnachweis dort wieder vor. Aber wir können doch nicht einfach so tun, als ob es anders wäre: Wir können auch den Elektrizitätsverbrauch erst post festum, nach Ablesung der Zähler, feststellen, und erst dann weiss man, wie viel Energie wohin geflossen ist; erst dann kann man die Anteile festlegen und auch bekannt geben. Ich finde, der Vorschlag des Ständerates ist viel zu detailliert. Er schränkt uns ein. Es ist auch zu wissen, dass in der EU ähnliche Bemühungen im Gange sind. Wenn wir uns jetzt auf diese Detaillierung festlegen, sind wir völlig falsch platziert.

Wenn man also nicht der Mehrheit folgen sollte, dann bitte ich Sie, immerhin meinen Eventualantrag gutzuheissen.