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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-03-05

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Auch die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, diese Bestimmung des Ständerates zu streichen. Es ist richtig, wenn Frau Sommaruga ausführt, das sei ja eine Bestimmung aus dem Elektrizitätsmarktgesetz - aber eben, aus dem EMG, und sie gehört zu den Bestimmungen über eine allfällige Marktöffnung. Die Marktöffnung hat vor unserem Stimmvolk keine Gnade gefunden, also müssen wir jetzt auch nicht auf einem Umweg im Kernenergiegesetz solche Bestimmungen einführen. Kommt hinzu, dass diese Umschreibung, wie sie der Ständerat gefasst hat, wesentlich weiter geht als die Bestimmung im EMG; es ist nämlich bereits die Ausführungsbestimmung in der Elektrizitätsmarktverordnung. Wenn also grundsätzlich schon eine Bestimmung aus dem EMG nicht in das Kernenergiegesetz gehört, dann gehört noch viel weniger eine Bestimmung aus der Elektrizitätsmarktverordnung in das Kernenergiegesetz.

Ohne Marktöffnung machen diese Bestimmungen keinen Sinn mehr, denn niemand kann den Mix im Netz beeinflussen. Es gibt verbraucherseitig keine Einflussmöglichkeiten. Es genügt letztlich die Publikation pro Netz, die wir landesweit in der Energiestatistik haben. Das sollte an sich genügen.

Wenn Sie wider Erwarten dem Ansinnen des Ständerates folgen möchten und eine gewisse Kennzeichnung ins Kernenergiegesetz geschrieben haben möchten - ich sage nochmals: es gehört nicht hier hinein -, dann sicher nicht in dieser umfassenden Fassung des Ständerates, nämlich der Abschrift aus der Elektrizitätsmarktverordnung. Wenn Sie überhaupt etwas geschrieben haben wollen, dann unterstützen Sie bitte den Eventualantrag Leutenegger Hajo. Da werden dann die Netzbetreiberinnen und -betreiber nicht verpflichtet, auf allen Rechnungen alles aufzudrucken, was nicht beeinflussbar ist - wir leben ja in einem geschlossenen Markt -, sondern dann sollen die Netzbetreiberinnen und -betreiber angeben, wie viel sie woher haben. Es genügt dann eine Publikation in diesem Sinn; damit ist auch unnötiger Bürokratie ein Riegel vorgeschoben. Aber grundsätzlich verzichten Sie auf diese Bestimmung. Sie ist einem EMG II, das irgendwann zu gegebener Zeit kommen wird, vorbehalten. Dort ist dann der Zeitpunkt gekommen, wieder über diese Bestimmung zu reden.