Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-27

Wortprotokoll

Jetzt weiss ich gar nicht, ob ich diesen Gottesdienst noch stören soll. Vielleicht doch kurz aus Sicht des Bundesrates zu dem, was sich in den letzten zweieinhalb Wochen abgespielt hat: Sie haben ja mit Ihrem dringlichen Gesetz sehr mutig und sehr zielgerichtet versucht, in dieser Session nebst dem grossen Projekt des Mantelerlasses, der ja, wie gesagt wurde, nicht vor dem 1. Januar 2025 in Kraft treten wird - aber hoffentlich dann -, einen Beitrag zu leisten, um beim Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land vorwärtszukommen. Ich denke, es ist ein wichtiger Wert dieses Projekts, dass es aufzeigt, dass es möglich ist, Kompromisse zu schmieden, hinter denen dann praktisch alle stehen können und die das Land in dieser Situation, in der man mehr einheimischen Strom braucht, und zwar rasch, tatsächlich voranbringen.

Ich denke, das ist ein wichtiger Wert dieses Projekts, einerseits aus materieller Sicht, andererseits aber einfach auch, weil man zeigen konnte, dass man hier in der Lage ist, sich auch innerhalb kurzer Zeit auf einen Kompromiss zu einigen und ihn gemeinsam zu tragen. Ich möchte mich herzlich bei Ihnen und selbstverständlich auch beim Nationalrat bedanken. Die Räte haben dieses Projekt in kurzer Zeit und in enger Zusammenarbeit zustande gebracht. Dass ein Kompromiss ein Entgegenkommen von allen Seiten braucht, ist selbstverständlich. Das wissen wir.

Ich möchte nur kurz etwas zu den Solaranlagen in den Alpen erwähnen. Da tauchte ja vonseiten des Bundesamtes für Justiz die Frage auf, ob das Konzept mit der Verfassung konform sei. Hier hat der Nationalrat drei Änderungen vorgenommen. Ich denke, es sind sinnvolle Änderungen, um sicherzustellen, dass wir nicht nur mehr Strom haben, sondern dass es auch umweltverträglich ist.

1. Im neuen Konzept wird jetzt klargestellt, dass in den wertvollsten Schutzgebieten, also zum Beispiel in Biotopen von nationaler Bedeutung, keine Freiflächenanlagen gebaut werden dürfen. Diese Einschränkung ist sinnvoll, sie ist wichtig. Unseres Wissens gibt es auch gar keine solchen Pläne. Aber ich denke trotzdem, dass es wichtig ist, das festzuhalten, um auch die Akzeptanz dieser Solaranlagen in der Bevölkerung, die nämlich keine Selbstverständlichkeit ist, zu stärken.

2. Der Vorrang für die Freiflächenanlagen gilt nicht mehr absolut, sondern nur noch grundsätzlich. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bewilligungsbehörden zwar von einem sehr hohen Interesse am Bau von Freiflächenanlagen ausgehen dürfen. In Einzelfällen, wenn es sehr wichtige Gründe gibt, ist aber nicht ausgeschlossen, dass der Schutz dennoch vorgeht.

3. Ihre Kommission wie auch der Nationalrat bleiben jetzt dabei, dass es eine UVP-Pflicht für diese Anlagen gibt.

Ich denke, damit hat man jetzt eine Balance gefunden, um auf der einen Seite wirklich vorwärtszumachen, klare Verbesserungen zu haben, und auf der anderen Seite aber auch die wertvollsten Gebiete der Schweiz zu erhalten und, wie gesagt, Nutzen und Schutz in Einklang zu bringen.

Bei den Fotovoltaikanlagen auf den Dächern oder Fassaden von Neubauten hat der Nationalrat nach Ihrem mutigen Entscheid von letzter Woche, muss ich sagen, zurückbuchstabiert. Man will jetzt, dass diese Regelung nur noch dort in Kraft tritt, wo die Kantone die von Frau Ständerätin Baume-Schneider erwähnten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich noch nicht umgesetzt haben. Auch dort ist es so, dass das nur für grosse Gebäude mit einer Dachfläche ab rund 300 Quadratmetern gilt, d. h., damit sind etwa 70 Prozent der Dachflächen ausgenommen. Es ist halt das Wesen des Kompromisses, dass man solche Kröten schlucken bzw. dass man über seinen Schatten springen muss. Aber das würde ja, wie gesagt, von allen Seiten gemacht, und in diesem Sinn, kann man sagen, hat man hier eine Lösung gefunden.

Zuversichtlich stimmt mich, dass die Kantone ja bereits bekannt gegeben haben, dass sie bei ihren Vorgaben für Solarflächen auf Neubauten jetzt auch noch einmal einen Schritt vorwärts machen wollen. Denn wer heute einen Neubau ohne Fotovoltaik erstellt, der verpasst einfach eine Chance, die ihn wahrscheinlich später teuer oder noch viel teurer zu stehen kommt. In diesem Sinn ist die Stossrichtung die richtige.

Abschliessend noch ganz kurz zur Grimsel: Ich begrüsse es, dass Ihre Kommission bzw. zuerst der Nationalrat dieses [PAGE 949] Projekt auch noch aufgenommen hat. Es ist ein reifes, ich würde sagen, ein überreifes Wasserkraftprojekt. Das Vorhaben ist seit langer Zeit konkretisiert, die Auswirkungen konnten im Detail studiert werden. Es besteht Einigkeit, die Grimsel-Staumauer muss erhöht werden. Dieses Projekt wurde hier in diesem Rat häufig als Beispiel für die Totalblockade im Energiebereich genannt. Jetzt haben Sie diese Totalblockade gelöst, bzw. ich hoffe, dass Sie sich hier anschliessen können. Von mir aus hätte man die Trift auch gleich noch reinnehmen können, aber das kommt dann hoffentlich noch, wenn man hier wirklich vorwärtsmacht. Jetzt, denke ich, ist der Ball wieder dort, wo er hingehört, jetzt soll nämlich investiert werden. Sie können für sich beanspruchen, dass Sie diese Blockade jetzt gelöst haben.

Das Bundesamt für Justiz hat Bedenken geäussert, konkrete Projekte explizit im Gesetz zu nennen; ich möchte das hier auch der Transparenz halber sagen. Diesen Bedenken hat die Kommission Rechnung getragen, indem sie grosse Zurückhaltung demonstriert hat. Man hat sich jetzt eben wirklich auf die Grimsel beschränkt; das ist ein sehr spezieller Fall, bei dem die inhaltlich relevanten Fragen heute wirklich bereits geklärt sind. Damit kann das Bundesamt für Justiz jetzt auch leben - das ist das Wichtigste.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Arbeit und die sportliche Energie, die Sie in dieser Session an den Tag gelegt haben, und bitte Sie, dieses Projekt jetzt trotz Kröten und Schatten zu unterstützen.