Hess Lorenz · Nationalrat · 2022-09-27
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-27
Wortprotokoll
Namens der Mehrheit bitte ich Sie, in Block 1 die Anträge der Minderheiten abzulehnen. Ich werde Ihnen dazu ein paar Erklärungen abgeben und werde dann auch noch ein paar Worte zu Block 2 verlieren, damit wir die Kommissionssprecherzeiten[NB]am[NB]Ende[NB]dieses[NB]Blocks nicht auch noch benutzen müssen.
Was die Frage des Testens anbelangt, so ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass es sehr wichtig ist, dass weiterhin ein schneller und unkomplizierter Zugang zu Tests ermöglicht wird. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es nicht eine gute Idee wäre, die Verantwortung für das Testregime den Kantonen zu übergeben. Das hat verschiedene Gründe. Es gibt epidemiologische, aber auch organisatorische Überlegungen, oder ein bisschen salopp ausgedrückt: Die Gefahr eines Flickenteppichs von verschiedenen Massnahmen, von verschiedenen Testregimen schien der Mehrheit doch zu gross. Deshalb sind wir hier dafür, dass das weiterhin in der Verantwortung und Organisation des Bundes liegt.
Die Kommission hat mit 17 zu 6 Stimmen auch beschlossen, dass die gesetzlichen Grundlagen für die weitere Anwendung des Zertifikats und der Covid-App aufrechterhalten werden, dies nicht nur, um bereit zu sein, diese Instrumente einzusetzen. Es handelt sich hier nicht zuletzt auch um Regelungen, die die Sicherheit, namentlich die Datensicherheit, betreffen.
Nicht für eine Verlängerung ist die Mehrheit im Bereich der Massnahmen in der Kultur und bei Härtefällen bei Unternehmen wie auch im Bereich der Massnahmen in der EO, der ALV und der Kurzarbeitsentschädigung. Hier ist die Kommission der Meinung, dass vorderhand keine Verlängerung notwendig ist, dies nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass es in der aktuellen und sehr wahrscheinlich auch kommenden Lage schwierig abzuschätzen ist, woher die effektiven Probleme der Unternehmungen kommen. Bekannterweise haben wir im Moment verschiedene Faktoren, die sich auch auf die Wirtschaft sehr stark auswirken und zu Problemen führen.
Letztlich hat die Kommission auch Artikel 3 Absatz 4bis diskutiert, wo es um die Frage der Verpflichtung der Kantone zur Erbringung von Vorhalteleistungen zur Abdeckung von Auslastungsspitzen in den Spitälern geht. Nach eingehender Diskussion ist die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen zum Schluss gekommen, dass die Kantone erstens verbindlich verpflichtet werden sollen, rechtzeitig ausreichende Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Zweitens sollen die Kantone auch Vereinbarungen untereinander abschliessen, nicht zuletzt aus dem Grund, weil die Vorhalteleistungen bzw. die Vorbereitungen für die Spitalkapazitäten nicht in allen Kantonen gleich vorangetrieben wurden oder werden und weil dann natürlich auch Patienten aus verschiedenen anderen Kantonen behandelt werden. Deshalb sollen hier Vereinbarungen abgeschlossen werden, um die Finanzierung dieser Vorhalteleistungen gerecht aufzuteilen.
Letztlich wird es dann im Block 2, zu dem wir auch gleich sprechen, hauptsächlich um die Dringlichkeit und um die Verlängerung der Massnahmen gehen, also um die Dauer der Gültigkeit dieses Gesetzes.
Auch internationale Studien sind zum Schluss gekommen, dass die Schweiz mit ihren Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie weit vorne an der Spitze ist. Das belegen Gesundheitszahlen, das belegen Wirtschaftsdaten, und das belegen auch die Zahlen und Analysen, was die Einschränkung der Bevölkerung anbelangt. In diesen Bereichen haben sich der Massnahmenkatalog und die Gesetzgebung des Bundes bewährt.
Aus diesem Grund ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die wesentlichen, die bewährten Instrumente aus diesem Gesetz aufrechterhalten werden sollten, und das nicht mit verkürzten Fristen, wie hier in mehreren Minderheitsanträgen gefordert; vielmehr soll die generelle Verlängerung bis Sommer 2024 dauern. Hier muss man sich auch bewusst sein, dass mit einer Ansetzung kürzerer Verlängerungsfristen das Gesetz kaum in Kraft treten und nach einigen Monaten schon wieder ausser Kraft gesetzt würde. Das würde sehr wahrscheinlich auch dazu führen, wieder Hauruckübungen machen zu müssen, sollte sich die Lage verändern - was man sich ja nicht erwünscht und was man auch nicht hofft.
Es geht hier darum, für den Fall eines Falles bereit zu sein, und zwar für den Fall, den wir uns nicht erhoffen, wobei die Aussichten ja gut stehen, dass dieser Fall nicht eintritt. Aber durch die Verlängerung bis 2024 wäre man zumindest auf der Seite der gesetzlichen Grundlage bereit.