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preparatory:AB 30819

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-05

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen, die Änderung von Artikel 7bis des Energiegesetzes abzulehnen und damit der Mehrheit der Kommission und dem in dieser Frage praktisch einstimmigen Ständerat zu folgen.

Zu den Ausführungen von Kollege Rechsteiner-Basel: In Bezug auf seine Vergleiche mit dem Ausland ist immerhin festzuhalten, dass wir natürlich in unserem Land mit einem Anteil von 60 Prozent Wasserkraft und an die 40 Prozent Kernenergie gegenüber den umliegenden Ländern einen sehr guten Mix haben. Deutschland hat z. B. nur etwas über 10 Prozent Wasserkraft, und Frankreich hat bekanntlich fast ausschliesslich Kernkraft. Wir haben also bei den erneuerbaren Energien mit unseren 60 Prozent Wasserkraft nach wie vor eine sehr gute Stellung.

Warum lehnen wir dieses Einspeisemodell ab? Erstens, weil wir den Volkswillen respektieren, und zweitens, weil wir keine neuen Steuern auf Energie zum Nachteil unseres Standortes wollen.

Zum ersten Punkt, zum Volkswillen: Ich habe schon bei der letzten Debatte darauf hingewiesen, dass es von einem merkwürdigen Demokratieverständnis zeugt, nach klaren Volksentscheiden an der Urne in den letzten zwei Jahren und unter Missachtung der Mehrheiten die abgelehnten Energiesteuern im Kernenergiegesetz erneut aufzunehmen. Das gilt für diesen Artikel wie auch für Artikel 28bis, der nachher zur Diskussion steht. Dabei haben die Initianten die Hoffnung im Hinterkopf, dass sich das Volk, wenn das Referendum gegen das Kernenergiegesetz nicht ergriffen wird, [PAGE 86] dazu gar nicht äussern kann. Die beiden Anträge zu den Artikeln 7bis und 28bis haben, obschon mit unterschiedlichem Inhalt, das gleiche Ziel, nämlich neue Steuern zu erheben. Beide haben keine Lenkungswirkung; sie sind alter Wein in neuen Schläuchen: Beides wurde vom Volk am 24. September 2000 abgelehnt.

Zum zweiten Punkt: Wir wollen keine neuen Steuern. Die Förderung mit der Einspeiseregelung gemäss Artikel 7bis würde, wie es der Kommissionsreferent angesprochen hat, rund 150 Millionen Franken oder noch mehr pro Jahr ausmachen; aufgrund von Artikel 28bis wären es 70 Millionen Franken pro Jahr - das für die angebliche Lenkungsabgabe auf Kernenergie. Das sind 220 Millionen Franken neue Abgaben für Konsumenten und Wirtschaft, und dies in einem Umfeld, in dem wir alles tun müssen, um die Wirtschaft anzukurbeln.

Stimmen Sie deshalb der Mehrheit der Kommission zu.